Internetdienste kosten Geld. Oder: Löschtage bei #Twitpic

Einen Service im Internet anzubieten kostet Geld. War so, ist so und wird so bleiben. Wer ein Blog oder eine Webseite betreibt muss typischerweise die Dienste eines Internetdienstleister (Webhoster, Rechenzentrum, o.Ä.) in Anspruch nehmen. Anschaffung, Betrieb und Pflege der Server, sowie das zur Verfügung stellen von Bandbreite kostet Geld. Und wer – z.B. mittels dynamischen DNS – seinen Server Zuhause betreibt, blendet die Kosten für den Uplink, Serveranschaffung und Stromkosten schlicht aus. Vorhanden sind die Kosten aber immer.

Bis zu einem gewissen Kostenfaktor (abhängig von den finanziellen Möglichkeiten) finanziert man sein Projekt als „Hobby“. Wer die Kosten z.B. eines virtuellen Servers gegen die Kosten anderer Hobbys stellt, kommt da immer noch gut weg. Erfolgreiche – und damit wachsende – Projekte können einem (egal ob Privatperson oder Firma) irgendwann über den Kopf wachsen. Dann wird es Zeit sich eine Möglichkeit zu überlegen wie man es anstellt, dass sich das Projekt selbst finanziert (vielleicht findet man auch einen Sponsor) und man eventuell (was ich als legitim betrachte) sogar Geld mit seinem Hobby verdient.

Sicher tut man bei dieser Finanzierung gut daran, den eigentlichen Sinn seines Dienstes nicht zu „verraten“ oder seine Klientel zu vergrätzen. So würde ich mich schwer tun (was ganz sicher nicht passieren wird, nur als Gedankenspiel) die Kosten meines Blogs von einer Firma oder gar einer Partei finanzieren zu lassen. Ich würde meine mentale Freiheit verkaufen. Auch glaube ich, dass Werbebanner euch – meine „Klientel“ – abschrecken würden.

Für die Ultima Ratio in Sachen Kunden verprellen hat sich der Internetdienst Twitpic entschieden:

Wer Fotos über Twitpic auf Twitter verbreitet, stimmt dem Verkauf seiner Bilder zu: Im Kleingedruckten räumt sich das Unternehmen umfassende Nutzungsrechte ein. Nun soll eine Agentur Promi-Fotos exklusiv vermarkten.

Die Erlaubnis, die Bilder seiner Nutzer zu verkaufen, hat Twitpic sich in die „Terms of Service“, die allgemeinen Geschäftsbedingungen, geschrieben. Denausführlichen Text hat Twitpic nach eigenen Angaben zuletzt vor sechs Tagen, am 4. Mai 2011 aktualisiert. In der Version der Geschäftsbedingungen vom 12. Februar 2010 fehlt der Abschnitt, der Twitpic die Vermarktung erlaubt.

Quelle Spiegel. Ihr könnt natürlich machen was ihr wollt und ich habe vollstes Verständnis dafür, dass TwitPic Inc. auch Kosten decken muss. Aber ich tue mich schwer bei dem Gedanken, dass meine Bilder – im für TwitPic Inc. günstigsten Fall – jemanden Anderes eventuell zu vernünftigen Erträgen verhilft und ich leer ausgehe.

Ein Konzept, dass den Nutzer an eventuell erzielten Erträgen beteiligt, damit hätte ich kein Problem, aber sich mein Copyright zu nehmen um dann – unter Ausschluss des „Künstlers“  zu wirtschaften, ist mir deutlich zuwider. Insbesondere, wenn diese Legitimation still und heimlich nachgereicht wird, ohne mich darüber zu informieren.

Achja, stumpf die Bilder löschen wird auch nicht zwingend erfolgreich sein:

You understand and agree, however, that Twitpic may retain, but not display, distribute, or perform, server copies of your media that have been removed or deleted.

Quelle: Twitpic-Terms of Service.

Es gibt genügend andere Dienstleister für den Upload von Bildern, man benötigt Twitpic nicht. Sollen sie ersticken.

Man muss Mario Barth nicht mögen

Aus meinem Blickwinkel gibt es eigentlich wenig, dass dafür spricht Mario Barth zu mögen. Es gibt Menschen, die ihm Respekt zollen weil er als Komödiant als erster 70.000 Zuschauer in ein Stadion holte. Er ist halt ein erfolgreicher Rattenfänger und diese Art von Erfolg ordne ich der gleichen Schublade zu, wie den Einschaltquoten von DSDS und Dschungelcamp: Gefährliche Entwicklungen feiere ich nicht.

Dieser Mario Barth hat nun einen weiteren, unterirdisch schlechten Witz ans Tageslicht gebracht, der (Zitat aus dem Lawblog) von Oliver Kalkofe wie folgt kommentiert wird:

Wir haben noch kistenweise alte Witze, die wir bedürftigen Komikern gern für ihre Vermarktung zur Verfügung stellen.

Bereits 1992 hatten einige Leute für das Frühstyxradio des Sendern FFN  mit dem Motto „Nichts reimt sich auf Uschi“ gearbeitet. Der 20 jährige Barth muss das damals aufgeschnappt haben und versucht die geistige Leistung Anderer nun zu monetarisieren. Nicht genug, dass er in seinem Onlineshop T-Shirts mit dem fremden Spruch verkauft, er mahnt auch noch ab:

Überdies hat sich Barth den Spruch, auf den er jedenfalls nicht als erster gekommen ist, als Marke schützen lassen. Er kann jetzt also komfortabel abmahnen – und tut es auch. Einen T-Shirt-Händler hat es bereits getroffen. Der Mann hatte “Nichts-reimt-sich-auf-Uschi”-Shirts im Angebot. Deshalb soll er eine Unterlassungserklärung abgeben und 1.780 Euro Anwaltskosten zahlen.

Der Pantoffelpunk stellt ganz lapidar fest:

Arschgeige reimt sich auf Mario Barth

und hat auch gleich einen Bildbeweis, dass Dietmar Wischmeyer bereits vor 20 Jahren mit dem T-Shirt „Nichts reimt sich auf Uschi“ auftrat.

Bart lässt sich dennoch diesen Spruch als Marke eintragen (Markenmagazin):

Im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes ist der Spruch “Nichts reimt sich auf Uschi” am 3. Dezember 2010 als Wortmarke Nr. 3020100708204 mit Schutz in den Klassen 25 (Bekleidung), 14, 21, 24, 27 angemeldet worden. Anmelder der Marke: Mario Barth.

Ein weiterer Beweis, dass Patente eher den missbrauchenden als den normalen Menschen nützen.

Buchpreisbindung für E-Books – iPad killt sich und Kindle?

Apples iPad wird Bewegung in den Markt der E-Books bringen – aber anders, als Kunden sich das erhoffen: Die Preise steigen. (Spiegel)

Naja, da werden sich dann ja wohl hoffentlich die Autoren freuen, denn wer außer den Autoren hat denn ein Recht auf einen Mehrertrag? Die Verlage ja wohl offensichtlich nicht, denn diese haben eher keine großartige Mehrarbeit in Sachen Onlinevermarktung. Besonders gut gefällt mir folgender Absatz

So soll die Mehrzahl der Bestseller bei Simon & Schuster sowie HarperCollins statt 9,99 Dollar künftig 12,99 bis 14,99 Dollar kosten.

Ein schlapper Preisanstieg von bis zu 50% – das heisst für eine Datei – die in ihrer Wertigkeit wohl deutlich hinter gebundener Version und Taschenbuch liegen dürfte wird in meinen Augen unverschämt viel Geld verlangt. Ein Taschenbuch dass nicht gerade auf dem Neuerscheinungsberg liegt

  • ist günstiger,
  • kann auch ohne Anschaffung eines teuren Lesegerätes „konsumiert“ werden
  • kann ohne Probleme weitergegeben werden
  • kann nett verpackt und verschenkt werden
  • schmückt jeden Bücherschrank
  • kann einem Tisch das Wackeln abgewöhnen
  • kann zum Erschlagen von UNgeziefer genutzt werden
  • wärmt bei Verbrennung und kann so Leben retten

Nochmal: Wenn dieser Mehrertrag zu 90% an die erstellenden Künstler gehen sollte, will ich nichts gesagt haben. Aber ich glaube nicht daran, dass Schweine rückwärts fliegen.