Polizei darf zusammenschlagen und saufen, nur bestehlen geht gar nicht

Udo Vetter weist mich gerade auf einen Fall hin, in dem ein Polizeibeamter gefälschte Quittungen ausgestellt hat um sich daran persönlich zu bereichern:

Dies sahen die Richter des Verwaltungsgerichts ebenso. Durch die Urkundenfälschung und das betrügerische Verhalten unter Ausnutzung der beamtenrechtlichen Stellung habe der Polizeibeamte eine beamtenunwürdige Haltung an den Tag gelegt, die zu einer irreparablen Beschädigung des in ihn zu setzenden Vertrauens und des Ansehens des Berufsbeamtentums geführt habe.

Stehlen und Betrügen sind „beamtenunwürdige Haltung“. Aber schlagen, saufen und randalieren hat keine disziplinarischen Folgen.

Somit ist die Polizei nicht nur eine Parallelmacht im Staate, sondern auch ein Schattenspiel. Ein normaler Bürger wird (gefühlt) endlos lange weg gesperrt, wenn er sich einer Körperverletzung schuldig machte. Bei Millionenbetrügereien (wieso muss ich jetzt an Zumwinkel denken) ist man nicht so.

Ich will den „Quittungs-Beamten“ nicht in Schutz nehmen. Ich teile die Einschätzung des Gerichts. Ich erkenne Vorsatz und all die bösen Dinge, die eine „Vertrauensperson der Gesellschaft“ sich nicht zu schulden lassen kommen darf. Nur die Verhältnismässigkeit, die vermisse ich in all den anderen Fällen.

Flattr „Einnahmen“ und Charts

Leute ich bin stolz. Ich werde ich NIEMALS von den Flattr-Einnahmen leben können (will es ja auch nicht mal ansatzweise), sondern jegliche Einnahmen wieder an andere Flattr-Nutzer verteilen. Aber vielleicht gerade WEIL ich finanziell keinen wirklichen Profit anstrebe bin ich auf zwei Dinge stolz:

  1. Auf euch – die Leserinnen und Leser, die meine Blogbeitrage diesen Monat mit Flattr-Klicks im Gesamtwert von 42,92€ honoriert habt. Ja, es sind tatsächlich zweiundvierzig. Somit habt ihr nicht nur geklickt, sondern auch geantwortet. Wunderbar!
  2. Zweitens macht es mich stolz, dass einer meiner Artikel in den deutschen Flattr-Charts von Charta gelandet ist. Der Artikel E-Post ist laut Kleingedrucktem unbenutzbar. hat es tatsächlich geschafft auf den 24 Platz der Charts zu kommen. Ich danke euch mit hochrotem Kopf.

Mir persönlich ist der zweite Punkt noch fast mehr wert, als der erste.

Ok, wenn ich mir die Flattr-Chart so anschaue, ist Udo Vetter mit seinem Lawblog und monatlichen ~250€ Flattr Ertrag monetär wesentlich weiter vorn. Niggemeier ist in den Flattr-Charts der Platzhirsch. Aber dafür ist mein o.a. Artikel öfter honoriert, als der am meisten geflatterte Artikel von Basic-Thinking. DAS wäre unter Robert nicht passiert.

Schlußwort: Danke

Udo Vetter über seine Erfahrungen mit dem BKA / Betr.: Loeschung von Webseiten

Udo Vetter schreibt – wie ich auch schon – über die Kritik des BKA an der langsamen Abarbeiten von Löschungen in Sachen Kinderpornografie:

Wer schon mal einen Brief oder ein Fax an das BKA oder eine andere Polizeibehörde geschrieben hat, den wird das Lamento aus Wiesbaden erstaunen. Innerhalb einer Woche hat in einer deutschen Polizeibehörde die Nachricht meist noch nicht einmal den Schreibtisch des Sachbearbeiters erreicht. Mit einer Antwort ist sicher zu rechnen, aber vielleicht in Wochen. Manchmal erst in Monaten.

[..]

Müsste es nicht umgekehrt heißen: Sage und schreibe 60 Prozent der beanstandeten Seiten werden innerhalb einer Woche gelöscht! Was sind die Russen, Amerikaner und Holländer doch für flotte Kerle; von denen können wir was lernen.

Das schöne an Udo Vetters Betrachtungen sind stets die Faktoren: Glaubwürdigkeit und „Mann an der Front“. Udo Vetter weiss worüber er schreibt, er ist eine gute und vor allem auch kritische Quelle. Was man von den Herren Zierke und Bosbach nicht zwingend behaupten kann.