Fette Schelle vom Verfassungsgericht in Sachen Vorratsdatenspeicherung

Es gibt ein Bollwerk, das uns Deutsche vor den Auswüchsen der Überwachungspolitiker und Kontrollfreaks schützt.

Das Verfassungsgericht stellt fest, dass technische Mittel NATÜRLICH genutzt werden dürfen, um Straftaten zu verhindern und/oder aufzuklären. Allerdings bedarf die Einschränkung von jeglicher Freiheit eines konkreten Anlasses – damit erklärt das Bundesverfassungsgericht deutlich, dass ein pauschalierter Generalverdacht NICHT statthaft ist.

Es gab in der Vergangenheit wohl noch keinen so schmerzhaften Schlag in das Gesicht des Gesetzgebers.

Ich schlage vor am morgigen Tag, den 03.03.2010 weitgehend in roter Kleidung auf die Strasse zu gehen um durch diesen Farbkleks die weise Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu ehren.

Geht ihr noch ins Kino oder bombt ihr schon?

7. Soweit die Übermittlung meiner Daten an Dritte nicht aufgrund eines Gesetzes, insbesondere nach dem BDSG, erlaubt ist, willige ich ein, dass die UCI-Gruppe und KRANKIKOM

• soweit dies erforderlich ist, meine personenbezogenen Daten an Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten übermittelt.

Aus den Datenschutzerklärung des UCI-Kinowelt. Na, da braucht doch der Schäuble gar keine Kameras mehr, wenn ohnehin die Daten der Kinogänger (Ort. Zeit, Film) gleich die Behörden mitteilt. Die Frage, die offen bleibt ist, ob ich wenn ich desöfteren „Gewaltmovies“ schaue automatisch in der Gefährderkartei lande.Muss man also schon unter falschen Namen ins Kino gehen? Braucht man einen Ausweis, oder gar den Pass inkl. Visum? Wahrlich bunt die Welt in der wir leben.

Via Fefe

Wer jetzt noch CDU wählt hat echt die Vollmeise!

Gerade noch rechtzeitig zur Bundestagswahl wird durch die Süddeutsche Zeitung der Plan der CDU aufgedeckt, wie die Bundesrepublik vollends zu einem zentralistischem Unrechtsstaat umgebaut werden soll:

Das Bundesinnenministerium bereitet sich mit weitgehenden Forderungen zur inneren Sicherheit auf die Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl vor. Das Konzept, das der SZ vorliegt, zielt darauf ab, dem Verfassungsschutz zahlreiche neue Kompetenzen zu geben.

..

Der Verfassungsschutz, also der Inlandsgeheimdienst, soll künftig Computer online durchsuchen dürfen. Bisher darf das nur das Bundeskriminalamt. Der Verfassungsschutz soll zudem auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zugreifen dürfen. Das dürfen bislang nur Polizei und Justiz; und schon dieses Gesetz liegt dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.

Das ist quasi ohne Worte….

Außerdem will der Ministeriums-Katalog den genetischen Fingerabdruck als „erkennungsdienstliche Standardmaßnahme“ einführen. Bisher ist er nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung nach Anordnung eines Richters erlaubt. Künftig würde also auch Ladendieben und Kleinbetrügern ein genetischer Fingerabdruck genommen.

Hurra, so krieen wir wirklich JEDEN Bundesbürger dazu, uns seine Daten zu geben. Eine RIESIGE Datenbank. Wundervoll! Und diesen Verfolgungswahnsinnigen soll ich glauen, dass die Internetsperren nicht ausgeweitet werden sollen, auf kritische Webseiten etc? Lachhaft!

Damit reagiert man auf alte Forderungen der Sicherheitsbehörden, die es für notwendig halten, den eingeschleusten Ermittlern zumindest einfache Diebstähle, Betrügereien und Körperverletzungen zu erlauben; sie sollen sich so im kriminellen Milieu als „unverdächtig“ beweisen können.

Na wunderbar. Sollen so die nächsten Knüppeltrupps legalisiert werden? Vorstellbar ist, dass ein VS-Mann in eine $Gruppe eingeschleust wird, dort die Motivation zu $Straftat erhöht und er anschliessend straffrei bleibt, obwohl die Straftat ohne seinen aktiven Einsatz garnicht geschehen wäre.

Wundervoll Herr Schäuble!