#CDU setzt sich für Straffreiheit bei Trunkenheitsfahrten ein

CDU-Generalsekretär Bernd Krömer sagte, es könne jedem mal passieren, dass er ein Glas zu viel trinke und dann Auto fahre.

Quelle: Tagesspiegel. Ich frage mich, ob der Herr Krömer noch alle Latten am Zaun hat, oder seine Aussage ein weiterer Beleg dafür ist, dass Politiker die Rechtsgrundlage in Deutschland – die sie selbst definieren – nicht ernst nehmen.

Denn Fahren unter Alkoholeinfluss ist – nach § 315c StBG – eine Straftat. Krömer könnte genau so sagen „es könne jedem mal passieren, dass man so sauer wird, dass man einen Menschen tötet“, der Kern der Sache ist der gleich: Eine Straftat wird bagatellisiert.

Von den gemeinen Steuerzahler (Bürger vulgaris) aber wird stets die Einhaltung aller Gesetze, Verordnungen und Vorschriften erwartet, innerhalb einer bestimmten Kaste (Politiker superior) allerdings sind all diese Details höchstens Gesprächsgrundlagen. Ich frage mich, ob betreffende Richter diese Ansicht teilen und die nächsten Verhandlungen wegen Trunkenheitsfahrten schlicht eingestellt werden – kann ja jedem mal passieren.

WIDERLICH!

Der Unterschied zwischen Steuersünder und Steuerbetrüger

Am Thema Straffreiheit kann man wunderbar den Unterschied zwischen verbrecherischen Steuerbetrügern und Steuersündern festmachen:

  • Als Steuersünder lasse ich den Personenkreis gelten, der Einnahmen „vergessen“ hat anzugeben. Oder denjenigen, der aus Unwissenheit mit nicht absetzbaren Kosten (erfolgreich) versucht hat seine Steuerlast zu mindern. Zum Personenkreis der möglichen Steuersünder zähle ich vorwiegend Arbeitslose, Arbeiter und kleine Angestellte die ihre Steuererklärung ohne Mithilfe eines Steuerberaters erstellt haben. Es kann passieren, dass man das Sparbuch der Tochter – oder ähnliches – vergisst anzugeben.
  • Als verbrecherischen Steuerbetrüger würde ich pauschal all diejenigen bezeichnen, deren Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellt wurde und die TROTZ Hilfe des Steuerberaters falsche Angaben machen.

Eine Klausel zur Nichtbestrafung von minder schweren Fällen – man will ja die Gerichte nicht übermässig belasten – oder das Feststellen einer Strafgebühr von 50 v.H. ZUSÄTZLICH zur nachzuzahlenden Steuer wäre angemessen.

Das zahlen von Steuern ist eine Verpflichtung, die man gegenüber der Allgemeinheit (der Summe der Steuerzahler!) hat.

Die Petze wird nicht bestraft

Siemens geht als Kartell-Kronzeuge straffrei aus Der deutsche Konzern und sechs Konkurrenten haben sich beim Verkauf von Transformatoren abgesprochen. Weil Siemens alles zugab, kommen die Münchner nun ohne Strafe davon. Alle anderen müssen kräftig zahlen.

schreibt die FTD. OK, die Straffreiheit wird über die Kronkorken Kronzeugenregelung gedeckelt. Aber schlußendlich steht Siemens nun als der lachende Sieger da: Erst werden die Kunden – durch die Preisabsprachen – ausgenommen und hinterher erwirbt man einen Wettbewerbsvorteil, weil man

  • Keine Strafe zahlen muss (Kostenminimierung)
  • In der Öffentlichkeit besser dasteht, als der Wettbewerb. Man war ja kooperativ.

Petzen ist eigentlich etwas fieses. Fand ich als Kind auch scheisse, wenn jemand mich verpfiffen hat. Wenn aber einer der Beteiligten gänzlich straffrei ausgeht, weil er gepetzt hat, so bekommt es einen sehr bitteren Beigeschmack.