Was ist eigentlich „Notwehr“. Betrachtungen zu staatlichen Sparmassnahmen

Notwehr bezeichnet laut §227 BGB und §32 StGB folgende Handlung:

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Im Moment der Entscheidung „liegt eine Notwehr vor oder nicht“, dem potentiell Handelnden also eine Stressituation zugesprochen werden darf, ist die Gesetzeslage sogar ausgesprochen „wohlwollend“. Der §33 StGB definiert:

Überschreitung der Notwehr

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Nach dieser Einleitung möchte ich zum eigentlichen Punkt dieses Postings kommen: Der „Tötung“ eines Menschen durch eine Polizistin. Diese hatte, nachdem ein Kollege von ihr mit einem Messer angegriffen wurde, zur Waffe gegriffen und auf die Person geschossen, die ihren Kollegen bereits mit einem Messer verletzt hatte.

Bis zu diesem Punkt ist – in meinen Augen – alles rechtmässig und völlig legitim, aber:

Daraufhin habe die Polizistin ihre Waffe gezogen und ein Mal geschossen, um den Angriff abzuwehren. Die Frau wurde in den Oberkörper getroffen und brach zusammen. Die genaue Todesursache steht noch nicht fest; eine Obduktion soll Klarheit bringen. Die Polizistin habe ersten Ermittlungen zufolge aus Notwehr gehandelt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das LKA ermittelt weiter.

Quelle: Badische Zeitung. Und genau hier möchte ich ansetzen, denn es gibt nun genau zwei Möglichkeiten:

  1. Die Beamtin hat in zu Recht in Notwehr gehandelt, obschon auch eine andere Handlung (z.B. Schuss in Schulter, Arm oder Oberschenkel, oder andere Überwältigung) die Täterin von weiteren Handlungen hätte abhalten können. In dem Fall würde §33 StGB zur Anwendung kommen, da sie aus „Verwirrung, Furcht oder Schrecken“ in den Oberkörper und nicht auf andere Körperteile schoss. Ausserdem hatte Sie keine andere Hilfsmittel (Pfefferspray oder Schlagstock) zur Verfügung, mit deren Hilfe sie den Angriff auf ihren Kollegen hätte abwenden können.
  2. Die Beamtin ist gut ausgebildet, wurde im Rahmen der Aus- und steten Weiterbildung auf diese Art von Situationen vorbereitet und/oder hätte andere Hilfsmittel anwenden können um den Angriff abzuwehren. Dann hätte sie überreagiert. Damit würde die Anwendung des Notwehrparagraphen nicht in Frage kommen und ihre Handlung würde (wenn ich mich nicht irre) den Straftatbestand „schwere Körperverletzung mit Todesfolge“ erfüllen.

Ich möchte an dieser Stelle eine etwaige Schuld gar nicht in Richtung der Polizistin suchen, sondern vielmehr hinterfragen, ob deutsche Polizisten ausreichend für ihre Aufgaben ausgebildet und ausgerüstet sind. Manchmal – nicht nur in diesem Fall, sondern auch im Bereich (De)Eskalation durch Beamte der Bereitschaftshundertschaften – habe ich das gefühl, dass wir (der Staat) auch in diesem Bereich schlicht am falschen Ende sparen. Denn dieser Fall hinterlässt nicht nur einen toten Menschen, sondern wahrscheinlich auch eine traumatisierte Polizistin. All dies hätte vermieden werden können und müssen, wenn die Beamten besser ausgebildet wäre, um in Stressituationen schlicht „cooler“ zu reagieren.

Die Frage warum es zu dieser Eskalation überhaupt kam, passt auch in den Bereich „der Staat spart“:

Bei dem Streit ging es ersten Erkenntnissen nach darum, dass die Frau (Anm.: die später Getötete) bestimmte Zahlungen nicht bekommen sollte.

Auch hier muss die Frage erlaubt sein, ob ein Staat der zuviel spart, die gesamte Situation zu verantworten hat.

Aber es geht uns ja gut, die Managergehälter sind wieder auf Rekordniveau und wer redet da schon vom sparen? Antwort: Diejenigen, die darunter zu leiden haben, dass das Geld nur „Oben“ angesammelt wird.

Was man an der European Business School (EBS) so alles lernen kann

Vorwort: Ich gebe zu, dieser Artikel handelt nach dem Prinzip: Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.

An der European Business School (EBS) werden – neben den Standardfächern – seit dem Wintersemester 2012 erstmalig auch folgende Kurse angeboten:

  • Wirtschaftskriminalität (Bachelor)
  • Untreue (Master)
  • Einschüchterung (Master)
  • Unterschlagung (Master)
  • Verdunkelung (Bachelor)
  • Wirtschaftsflucht (in Vorbereitung)

All dies sind Abschlüsse, die man heutzutage schon im mittleren Management als Türöffner vorweisen können muss. Bekannt wurden die neuen Lehrzweige durch einen Artikel in der FAZ:

Der Präsident der privaten European Business School (EBS) in Wiesbaden, Christopher Jahns, soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft vor seiner Verhaftung „massiv“ Zeugen eingeschüchtert haben. „Es bestand auch der Verdacht, dass er Beweismittel vernichten wollte“, sagte der Wiesbadener Oberstaatsanwalt Ferse auf dpa-Anfrage. Daher sei Verdunklungsgefahr der Grund für Jahns Verhaftung am Montag in Frankfurt gewesen. Gegen den 41 Jahre alten Professor besteht der dringende Tatverdacht der Untreue. Er soll rund 180.000 Euro zulasten der Hochschule in eigene Firmen geleitet haben.

Wie gesagt: Wer den Schaden hat…..

Verbrecher unter sich(2): Ministerpräsidenten und Gewalttäter

Nicht nur die geldgeilen Subventions- und Steuerbetrüger auch gewöhnliche Schläger stehen unter dem Schutz der mächtigen Politik. Da stehen 6 junge Männer wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht und nach Verlesen der Anklage wird das Verfahren (auf Antrag der Staatsanwaltschaft) kurz und knapp eingestellt.

Besonders pikant ist, dass der vermeintliche Haupttäter vor kurzem wegen anderer Delikte bereits verurteilt wurde. Was also kann die Staatsanwaltschaft veranlassen das Verfahren einzustellen? Die Antwort ist einfach:

Drei der Beschuldigten im Alter von 21 bis 28 Jahren sind nach Informationen der Frankfurter Rundschau Neffen des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU), dessen Landesverband in der Vergangenheit oft mit der Forderung nach härteren Strafen für Gewalttäter auf sich aufmerksam machte.

Bouffiers Neffen sind für ihre Verwicklungen in gewalttätige Auseinandersetzungen bereits öffentlich bekannt: Im Februar 2007 waren sie in eine Massenschlägerei vor dem Vereinsheim des Männerturnvereins MTV 1846 Gießen verwickelt. Der damalige Innenminister Bouffier eilte am späten Abend persönlich zum Schauplatz der Keilerei und nahm sogar Gießens Polizeipräsidenten Manfred Schweizer mit.

Quelle FR-Online. Ja, da sieht man es mal wieder: Entweder muss man Geld in der Familie haben, oder ein hohes Tier in der Politik. Dann kann man sich so manches erlauben, für das andere Menschen von der BILD mit fiesen Prädikaten bedacht werden.