Meine Antwort auf das #LSR – wenn ich Google wäre

Wenn ich Google wäre, würde ich folgende Mail an jegliche Domainverantwortlichen der Forderer des Leistungsschutzrecht in der BRD  senden:

„Sehr geehrter Domaininhaber,

aufgrund bedauerlicher Veränderungen in unserer Kostenstruktur sehen wir uns leider nicht mehr in der Lage unsere Dienstleistung für die Webinhalte ihres Unternehmens kostenfrei anzubieten.

Zu unseren Dienstleistungen gehören z.B. (aber nicht ausschliesslich):

  1. Indizieren der – für unsere automatisierten – Suchagenten freigegebenen Inhalte von Webseiten
  2. Zur Verfügung stellen eines Frontends, dass es Internetusern ermöglicht Inhalte des „HTML-basierenden Internet“ nach bestimmten Schlüsselbegriffen zu durchsuchen um so auf die gesuchten Inhalte auf Seiten anderer Anbieter zugreifen zu können
  3. Erstellen von Programmen um obige Dienste anbieten zu können
  4. Das aufrecht erhalten mehrerer Rechenzentren, um die unter 1 & 2  genannten Dienste anbieten zu können
  5. Mehrere redundante, und vor allem breitbandige  Netzwerkanbindungen in jedes unserer Rechenzentren.

Wie sich sicherlich nachvollziehen können,  kann dieser Aufwand nicht ohne Einnahmen umgesetzt werden. Bislang haben wir all diese Dienstleistungen – sowohl für die Suchenden als auch für Sie, den Anbieter von Webinhalten – durch Werbeeinblendungen kostenneutral anbieten können. Durch eine geänderte Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland (das sogenannte Leistungsschutzrecht), werden wir nun in die Lage versetzt dass wir an ihr Unternehmen, für die Einblendung von Werbung auf unseren Suchergebnissen (was technisch nahezu unmöglich zu umgehen ist), einen Teil unseres Ertrages abtreten müssen.

Es wäre gegenüber den anderen Rechteinhabern (welche ihre öffentlich zur Verfügung gestellten Inhalte nicht über das sogenannte Leistungsschutzrecht vergütet bekommen) asozial, wenn diese – im Gegensatz zu ihrem Unternehmen – für ihre Leistungen durch unsere Werbeeinblendungen indirekt zahlen, während ihr Unternehmen durch das Leistungsschutzrecht direkt monetär profitiert.

Um dieses Diskrepanz zu zu entschärfen, werden wir Ihnen ab 01.01.2013 folgende Gebühren in Rechnung stellen:

  • Monatliche Pauschale zur Aufrechterhaltung der Indizierung:       1000€
  • Monatliche Kosten pro indizierter Webpage (URL)                  :              1€
  • Weiterleitung einer Suchanfrage auf ihren Server, je               :              0,01€

Sollten Sie uns bis spätestens 15.11.2012 keinen Auftrag für die Indizierung und Publizierung ihrer Webinhalte in unserem Suchergebnissen erteilen, sehen wir uns leider gezwungen die von Ihnen publizierten Inhalte aus unserem Angebot auszuklammern.

Mit freundlichen Grüßen

Ich

Aber ich bin ja nicht Google – insofern: Was rede ich eigentlich

Faxt man der GVU oder sollte man ein Einschreiben senden?

Nene, nix von wegen wir stören eure Infrastruktur. Bloss nicht!

Aber sollte man der GVU vielleicht mitteilen, an welchem Material man höchstselbst Rechte (alleinige) besitzt und die GVU auffordern, eben diese NICHT zu löschen?

Sehr geehrte Damen und Herren

hiermit gebe ich Ihnen zur Kenntnis, dass folgende im Internet kursierende Videodateien, von mir in das Internet verbracht wurden und ich der alleinige Rechteinhaber bin.

Ich untersage Ihnen (sowie von Ihnen beauftragte Unternehmen) hiermit – bis zum schriftlichen Widerruf – die unterstehenden Dateien zu löschen, zu manipulieren oder andere Unternehmen zu beauftragen meine Daten zu manipulieren oder zu löschen.

  1. Meine_Tochter_in_Windel.avi                Laufzeit  02:21
  2. Meine_Tochter_zahnt.avi                       Laufzeit  01:52
  3. Meine_Tochter_in_Kleidchen.avi          Laufzeit  1:42
  4. Meine_Tochter_ist sauer.avi                   Laufzeit 1:13

12385.  Konfirmation 112.avi                         Laufzeit 1:23

Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass sowohl meine Familie weit auf diesem Erdball verstreut ist, und zum zweiten Datenträger keine unendliche Lebensdauer besitzen, habe ich mich entschlossen, die Dokumentation des Heranwachsens der zukünftigen Retterin des Planeten ausschliesslich im Internet zu speichern. Aus diesen Grunde sind Sie sicherlich einverstanden eine Gebühr von 20.000€ pro  – durch Ihr Zutun oder auch nachgewiesenem Nichteingreifen – gelöschter Datei als Vertragsstrafe an mich zu überweisen.

Wie schickt man das? Fax? Einschreiben? Einschreiben-Rückschein, oder lässt man dies durch einen Notar zustellen, damit auch der Inhalt beglaubigt ist?

Ich bin in diesem Bereich einfach zu unerfahren.

CTRL-Verlust, Diebstahl und der Selbstschutz der FAZ

Ich thematisierte den Disput zwischen Michael Seemann und der FAZ bereits, nun liegt (via Carta) eine Stellungnahme der FAZ zu den Vorgängen vor:

Herr Seemann hat mehrfach Fotos in sein Blog CTRL-Verlust gestellt, deren Rechteinhaber ausdrücklich die kommerzielle Nutzung untersagten.

Er ist, wie alle Blogger der F.A.Z., noch einmal am 21.6.2010 in einer Mail darauf hingewiesen worden, unter keinen Umständen geschützte Fotos zu veröffentlichen. Verstöße gegen das Urheberrecht und Verletzungen von Creative-Commons-Lizenzen sind nicht hinnehmbar, schon gar nicht von einem Autor, der über digitale Themen schreibt.

In seinem jüngsten Blogbeitrag hatte Herr Seemann drei Fotos veröffentlicht, die unter Creative-Commons-Lizenz standen und nicht zur kommerziellen Nutzung freigegeben waren.

[…]

Daraufhin hat die Redaktion sein Blog vorübergehend gesperrt. Sie sah sich gezwungen, die Bildrechte an sämtlichen Fotos zu überprüfen und etwaige nachträgliche Veränderungen für den Fall zu verhindern, dass der Verlag der F.A.Z. mit Rechteansprüchen konfrontiert werden würde.

Sorry, lieber mspro, aber da die Darstellung der FAZ sich mit der deinen deckt, bist Du in meinen Augen nicht nur selbst schuld, sondern auch noch ein Jammerlappen, der Scheisse baut und dann seine Brüder, Freunde und deren Brüder und Freunde aktiviert um sich zu verteidigen.

GAFL

Wie naiv muss man sein, sich auf dieses dünne Brett zu begeben und wie blind sind die Claqueure die herbeispringen und sich auf die Seite desjenigen stellen der die rechte mit Füssen tritt für die sie selbst kämpfen. Wer die Creative Commons so mit den Füssen tritt, hat von der Szene der Digitalen keinen Schutz sondern ein Ausschlußverfahren wegen Diebstahl zu erwarten. Wer sich allerdings mit Dieben an geistigem Eigentum(Creative Commons!) solidarisiert stellt sich in meinen Augen selbst ins Abseits.