Verbraucher und Produzentenrechte – Urheberrecht

Rechte – ein sehr schwieriges Thema. Denn es gehören immer zwei dazu. Recht ist die Definition einer Ordnung, die beide Seiten eines Verhältnisses fair behandelt (so sollte es sein).

Manchmal wird Recht auch nahezu pervertiert. Gerade gestern las ich im Lawblog, dass Menschen die bereits mit dem Gesetz im Konflikt sind weniger wert sind, als unbescholtene Bürger:

Für den Überfall auf den Dealer hat das Landgericht Essen nach einem Bericht der WAZ genau unterschieden. Minder schwerer Fall – auch weil das Opfer kein unbescholtener Bürger ist. “Milieutat.”

das heisst, wenn ich dem Dieter Althaus (Ja, DER Dieter Althaus) eine aufs Maul haue, wird fällt das Strafmass geringer aus, als wenn mir jemand eine aufs Maul haut. Schliesslich bin ICH nicht vorbestraft.

Ich wollte aber (ja ich schweifte ab) auf die Rechte der Urheber hinaus. Denen gegenüber stehen die Rechte der Verbraucher und der Verwerter. Verbraucher ist jeder, der ein Musikstück hört, ein Buch liest oder einen Film schaut. Aber nicht nur das hören und lesen eines Werkes kann zu meinen Rechten als Verbraucher gehören, auch das anfertigen von Kopien. Früher haben wir am Radiorekorder (ja, so hiessen diese Teile) gesessen und Wolf Dieter Stubels „Internationale Hitparade“ (Direkt vom Plattenteller) verfolgt um „unsere Favoriten“ auf Kasette auszunehmen. Was ärgerten wir uns wenn das Verkehrsstudio da rein rauschte. NIEMAND hasste geisterfahrer so sehr wie wir!

Damals konnten wir die so erstellten „Privatkopien“ bis zu sieben mal für Freunde und Bekannte (unentgeltlich) weiterkopieren. Heute sieht die Welt anders aus. Heute kann es passieren, dass unser Datenträger einfach gelöscht wird, weil der Rechteinhaber es so möchte. Man wacht morgens auf und die Bücherregale sind leer – schwups. Dank DRM ist sowas nicht ganz abwegig.

Ich will hier nicht gegen Autoren, Musiker und andere schöpferisch tätige Menschen argumentieren. Ich habe einige aus dieser Zunft in meinem Bekannten und Freundeskreis und habe ein soziales Interesse daran, dass diese Menschen von Ihrer Begabung leben können. Schliesslich nutzt es mir etwas, wenn der Musiker Musik macht, die mich erfreut. Besser als wenn er in der Fabrik oder beim Radio arbeiten muss, weil er mit der Musik kein Geld verdienen kann.

Wenn ich aber bei Heise lese:

Deshalb will die künftige Regierung „den rechtlichen Rahmen für einen wirksamen Schutz des geistigen Eigentums“ weiter stärken sowie sich international „für wirksame Maßnahmen gegen die weltweite Marken- und Produktpiraterie einsetzen“.

frage ich mich, welche Lobby diesbezüglich tätig ist. Sind es die Musiker, oder diejenigen die heute schon viel mehr Ertrag mit den Werken verdienen als die Schöpfenden selbst? Um wessen rechte geht es wirklich? Oben schrieb ich von zwei Seiten eines Vertragsverhältnisses – hier haben wir aber drei aktive Fraktionen: Die Schaffenden, die Verbraucher und dazwischen einen Moloch der Musikindustrie der nur mittels Marketing und Verwaltung eine (immer kleiner werdende) Daseinberechtigung hat.

WENN unsere neue Regierung etwas wirklich sinnvolles tun möchte, wäre sie gut beraten die Rechte der Musiker und der Verbraucher nicht aus dem Auge zu verlieren! Zur Kultur gehört auch der freie Zugriff auf dieselbe. Nur daraus erwächst Bildung und weitergehende Kultur.

Herr Schäuble sollte Angst vor der Bundeswehr im Innern haben

Also als ICH damals – als Zeitsoldat – meinen Eid geleistet habe:

„Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe.“ (Hervorhebung von mir)

da war mir noch nicht klar, dass ich diesen Eid irgendwann dazu nutzen KÖNNTE meine Waffe gegen den Bundesinnenminister zu richten. Dort steht nichts von Gesetzen, von Regierung oder ähnlichem, sondern es geht um die Bundesrepublik, um Recht und Freiheit des Volkes. Dazu kommt, dass es damals – so Anfang der 80er – den Bürger in Uniform gab. Den mündigen Soldaten, der „erzogen“ wurde, Befehle auch nach ihrer rechtlichen Grundlage zu bewerten. Uns wurde sehr deutlich klar gemacht, welche Aufgaben wir nicht übernehmen durften, welche Befehle nicht befolgen. Damals konnte ich mit dieser Rechtsgrundlage und dem darauf basierenden Selbstverständnis gut leben.

Heute allerdings frage ich mich, ob ich nicht – wäre ich noch im aktiven Dienst – ein grundsätzliches Problem mit dieser Schizophrenie hätte: Das eine sehr grosse Bedrohung der Rechte und der Freiheit der deutschen Bevölkerung aus dem Innenministerium kommt.

Wie würde ich heute reagieren. Diesen Gedanken möchte ich nicht ganz zu Ende ausführen – besser ist das.

Ihre Rechte schützen – die Rechte der Anderen bekämpfen

So ungefähr muss man sich der Rechtsverständnis der Verleger vorstellen. Ein besonders perfides Beispiel gibt der Nordkurier ab, der von den ihn mit Informationen beliefernden Journalisten folgenden Passus unterschreiben lassen wollte:

„Der freie Mitarbeiter wird seine Urheberpersönlichkeitsrechte nicht in einer Weise geltend machen, die einen Konflikt mit den der Gesellschaft überlassenen Befugnissen und den wirtschaftlichen Interessen der Gesellschaft herbeiführen kann.”

Mit dieser Formel hätte der Journalist zwar nicht das Urheberpersönlichkeitsrecht verloren (was unveräusserbar bei ihm liegt), aber er hätte keinerlei Nutzen daraus ziehen können. Über diese Perversität derjenigen, die immer jammern dass ihm Internet Ihre Rechte zu kurz kommen schreibt Niggemeier in seinem Blog. Raffgieriges Pack, verdammtes.

Wieder der Beweis, das Kant längst in Vergessehnheit geraten ist: Was Du nicht willst was man dir tu, das füg auch keinem Andren zu (frei nach dem kathegorischen Imperativ.