Wer schützt Hotelgäste vor besoffener, randalierender Polizei-Hundertschaft?

Es gibt Meldungen, die lassen einen Steuerzahler nur noch mit dem Kopf schütteln. Diese gehört definitiv dazu:

Hicks-Einsatz im Vier-Sterne-Hotel: Eine Hundertschaft aus Sachsen-Anhalt war vergangenes Wochenende angefordert worden, weil sie die Hamburger Polizei im Schanzenviertel unterstützen sollte.

Nach Ende des Einsatzes gegen 23 Uhr fuhren die Polizisten in das Steigenberger Hotel Treudelberg. Dort feierten die 100 Beamten feuchtfröhlich. Polizisten sollen Bier trinkend und grölend durch die Flure des Hotels getaumelt sein, eine Hochzeitsgesellschaft gestört und Hotelangestellte verbal attackiert haben, so Medienberichte.

entnehme ich der Hamburger Morgenpost. Das Steigenberger Hotel Treudelberg ist nicht gerade das, was man sich unter einer Billigabsteige vorstellt. Das 4-Sterne Hotel gehört zu den besseren Übernachtungsmöglichkeiten Hamburgs. Welches Hotel hat schon einen eigenen 27-Loch Meisterschaftsgolfplatz?

Pikant ist, dass diese Hundertschaft angefordert wurde, um gegen randaliere Demonstranten vorzugehen. Wurde eine weitere Hundertschaft angefordert, welche die randalierenden Polizisten zur Ruhe rief?

Aber auch dieser Teil des Mopo-Artikels stimmt mich nicht milde:

Die Hamburger Polizeiführung habe deshalb bereits in Richtung des Innenministeriums in Sachsen-Anhalt „sehr deutliche Worte“ gefunden. Ein Sprecher des Ministeriums sagte: „Der Magdeburger Polizeidirektor hat sich bereits in einem Brief für das peinliche Verhalten der Beamten entschuldigt.“ Die Polizisten würden nun zur Verantwortung gezogen. „Es wird ein Disziplinarverfahren geprüft und gegebenenfalls eingeleitet.

„Es wird ein Disziplinarverfahren geprüft und gegebenenfalls eingeleitet“. Hallo? JEDER weiss doch wohl aus Erfahrung wie sowas ausgeht: Die waren Schuldigen (innerhalb der Hunderschaft!) können nicht ermittelt werden, die Bande deckt sich gegenseitig und am Ende passier twieder einmal nix. Diese Schlägerbanden in Uniform können sich doch so langsam alles erlauben.

[Update]Loveparade deckt kriminelle Aktivitäten der Polizei auf

Dass ich eigentlich die Polizei als eine sinnvolle Institution betrachte und die meisten Polizisten sogar OK sind, wird langsam immer schwerer erklärbar:

Wie SPIEGEL ONLINE erfuhr, wurden bei der Bundespolizei inzwischen sämtliche Unterlagen zur Love Parade – Einsatzbefehle, Lagemeldungen, Karten – von den Computern der Beamten sowie aus deren E-Mail-Accounts gelöscht. „Da kam sehr schnell der ganz große Staubsauger“, sagte ein Beamter, der sogar eine konzertierte „Vertuschungsaktion“ im Gang wähnt.

Nach der rückhaltlosen Aufklärung, von der Bundespräsident Wulff doch so salbungsvoll gesprochen hatte, sieht das jedenfalls nicht aus.

schreibt der Spiegel. Da fragt man sich doch, ob da vielleicht sogar Verstösse gegen das Bundesdatenschutzgesetz vorliegen: „von den Computern der Beamten sowie aus deren E-Mail-Accounts gelöscht“. Da greift der Dienstherr – resp. ein Bevollmächtigter – mal eben auf die Maildaten zu? Wird da gerade das Amt des Bundespräsidenten beschädigt, weil höhere Posten des Polizeidienstes auf die Aussagen des Bundespräsidenten scheissen und ihren eigenen Arsch, oder den Arsch der wirklich verantwortlichen versuchen zu schützen. Und diesem Staat und seinen Schergen soll ich trauen?

Irritieren tut mich nur, dass es ausdrücklich um die Bundespolizei geht.

[Update]

Die Neue Osnabrücker Zeitung meldet:

„Spiegel Online“ berichtete am Sonntag, alle Unterlagen wie Einsatzbefehle, Lagemeldungen und Karten seien von den Computern der Beamten der Bundespolizei und von ihren E-Mail-Accounts gelöscht worden. „Da kam sehr schnell der ganz große Staubsauger“, zitierte das Online-Medium einen Beamten, der eine „Vertuschungsaktion“ vermutete. Der Bundespolizeisprecher sagte, dieser Bericht sei „absolut zurückzuweisen“.

Werden Kriminalbeamte zu einer Internet-Gestapo?

Der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen sagte dazu der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Was wir brauchen, ist ein verlässlicher Identitätsnachweis im Netz. Wer das Internet für Käufe, Online-Überweisungen, andere Rechtsgeschäfte oder Behördengänge nutzen will, sollte sich zuvor bei einer staatlichen Stelle registrieren lassen müssen.“

liest man bei n-tv. Das sind dieselben Spezialisten, die es – im Gegensatz zu den Banken – nicht gebacken bekommen kriminelle Webseiten vom Netz zu trennen. Das ist die selbe Ecke von Mensch, die Namensschilder für Polizisten ablehnen um sich selbst zu schützen.

Muss ich mich bald auch bei dem Erwerb eines Einzelfahrausweises für den Nahverkehr mittels Personalausweis identifizieren? Muss ich auch bei REWE/LIDL/SKY/ALDI meinen Ausweis vorzeigen, um einwandfrei identifizierbar zu sein?

WIE wahnsinnig die feuchten Träume der Kriminalbeamten sind kann man folgender Forderung entnehmen:

Zudem solle die Polizei das Recht bekommen, „Trojaner, Viren und Schadprogramme von privaten Rechnern entfernen zu dürfen“, die zuvor von Kriminellen unbemerkt gekapert worden seien. „

Der Paragraph 303 des StGB wird mal eben dahingehend interpretiert, dass die Polizei auf meinen Privatrechner zugreifen darf, um „Trojaner, Viren und Schadprogramme“ zu entfernen? Und so nebenbei sich noch ein wenig umschauen, was ich so für Daten auf der Festplatte habe? Im Zweifelsfall – bedauerliches Missverständnis – wird von meinem Privat-PC (auch von meinem Mobiltelefon?) das Video gelöscht auf dem ich dokumentierte, dass die Polizisten den harmlosen Passanten niederprügelten?

Lieber Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), so wird das nichts mit Vertrauen und so. Eure Versuche dem obersten Volksüberwacher Ziercke in die Hände zu spielen sind deutlich zu offensichtlich.