Ist es schlimm, wenn Handygespräche abgehört werden?

Jörg Schieb (ja, DER) schreibt für das WDR-Blog einen Artikel bezüglich der Abhörbarkeit von GSM-Gesprächen. Schieb schreibt dazu:

Die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines GSM-Hackangriffs zu werden, geht also auch weiterhin gegen Null.

Ja, da hat er recht. Die Wahrscheinlichkeit geht gegen null. Was Schieb aber (bewusst?) ausblendet ist die Tatsache, dass es eben Gespräche gibt, die ein hohes Potential besitzen abgehört zu werden. Unternehmen haben ihre Mitarbeiter bespitzelt – Industriespionage ist ein grosses Thema (auch wenn kaum jemand darüber spricht). Wenn Schieb nun in seinem Artikel das Potential der Gefahr herunter spielt, so zeigt dies in meinen Augen nur, dass der Journalist typischerweise für „Endkunden“ schreibt – für Benutzer. Eine Sicht für „das Ganze“ scheint er abgelegt zu haben. Wenn er dann schreibt:

Jedes Festnetzgespräch, jede verschickte E-Mail ist um ein Mehrfaches unsicherer, nach wie vor.

entgleiten mir die Gesichtszüge. Denn es ist mittlerweile wohl Allgemeinwissen, dass Mail mit kritischem Inhalt verschlüsselt zu sein haben, ein Gefühl für Unsicherheiten beim Thema Mobiltelefonie ist allerdings eher nicht existent.

Staatsanwalt nimmt die Ermittlungen wegen „Radfahrer“ auf.

Laut TAZ hat die Berliner Staatsanwaltschaft gegen die beteiligten Polisten in Sachen „Radfahrer“ aufgenommen:

Wegen eines Polizeiübergriffs auf einen Demonstranten ermittelt seit Freitag die Berliner Staatsanwaltschaft. „Das Verfahren ist nun bei uns anhängig“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag. Außerdem hat der Anwalt des Opfers Strafanzeige gegen die am Vorfall beteiligten Polizisten bei der Staatsanwaltschaft gestellt.

Mal schaun. I’ll keep you informed

„Radfahrer“ – Neue Pressemitteilung und offene Fragen

Die Pressesestelle der Berliner Polizei hat eine weitere Pressemitteilung herausgegeben:

Mit Vorrang betreibt das Fachkommissariat für Amtsdelikte beim Landeskriminalamt umfangreiche Ermittlungen, um den Sachverhalt aufzuklären, der im Zusammenhang mit einem Aufzug am vergangenen Samstag zur Einleitung eines Strafverfahrens geführt hat. Wie berichtet, war gegen 18 Uhr 40 ein 37-Jähriger bei seiner Festnahme am Fontaneplatz verletzt worden. Der Ablauf des Geschehens ist teilweise auf einer ins Internet eingestellten Videosequenz zu sehen.
Die zurzeit bekannten Videobilder begründen den Vorwurf der Körperverletzung im Amt. Um eine umfassende Aufklärung des Falles zu erreichen, wird aber nicht nur auf die Videobilder zurückgegriffen. Es müssen alle in Betracht kommenden Beweismittel herangezogen werden. Deshalb sind einerseits die Aussagen aller Beteiligten von Bedeutung, andererseits ist aber auch die Mitwirkungsbereitschaft anderer noch nicht bekannter Zeugen, umfassend auszusagen, gefragt.
Gemäß der ersten Pressemeldung der Polizei hatten die Beamten angeführt, dass es im Zusammenhang mit der Überprüfung eines Lautsprecherwagens zu massiven Störungen ihrer Maßnahmen gekommen sei. Dem 37-Jährigen sei ein Platzverweis ausgesprochen worden, dem er nicht gefolgt sei. Dieser ließ durch einen Rechtsanwalt mitteilen, dass diese Schilderung falsch sei. Die ermittelnde Fachdienststelle muss die Schläge auf den 37-Jährigen Radfahrer und die komplexen Ereignisse, die der Eskalation voraus gegangen sind, zeitlich plausibel zusammenführen und versuchen, bestehende Lücken zu füllen.
Die Beamten des Landeskriminalamtes haben sich heute um die Vernehmung des Opfers bemüht, konnten ihn jedoch noch nicht persönlich erreichen. Bis zur Klärung des Sachverhaltes werden die beiden Beamten, denen der Tatvorwurf gemacht wird, im Innendienst eingesetzt.

So sehr ich die Arbeit der Ermittlungsbehörden auch begrüsse, so stark bleibt bei mir die Frage offen: Gegen wieviele Beamte wird wegen unterlassener Hilfeleistung und/oder Freiheitsberaubung ermittelt? Die offensichtliche Körperverletzung ist nicht die einzige ermittlungsfähige Tat! Das sollte man nicht vergessen! Gegen alle Beamten, die in der Lage waren die entstandene Situation zu beurteilen und NICHT die beiden Polizisten (gegen die nun ermittelt wird)  zurückhielten besteht in meinen Augen der Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung. Denn sind Polizisten nicht verpflichtet Bürger gegen JEDE Gefahr zu schützen? Muss ein Polizist nicht auch gegen seine Kollegen tätig werden, wenn diese eine Straftat begehen – muss er den Versuch nicht bereits im Vorfeld versuchen zu verhindern?

Aber da wird bestimmt ein Schutzschirm gespannt – leider. Denn der Korpsgeist muss aufgebrochen werden. Es muss sich das Bewusstsein durchsetzen, dass fehlhandelnde Polizisten diejenigen sind, die ihr Nest beschmutzen und eben nicht die Kollegen, die dafür sorgen, dass der Bürger wieder Vertrauen zu der Polizei haben kann.