Das LKA Bayern peppt die Kriminalstatistik auf

Via Udo Vetters Lawblog wurde ich darauf aufmerksam, wie deutsche Behörden die Statistiken manipulieren:

Relativ oft gelangten zum Beispiel Surfer auf der Suche nach legaler Pornografie auch auf Sammlungen mit illegalen Inhalten.

Doch wie soll sich ein Nutzer verhalten, wenn er solche Inhalte findet? Das Landeskriminalamt Bayern rät dazu, die Inhalte auszudrucken und dann der örtlichen Polizeidienststelle vorzulegen. (Focus)

Na super. Genau – denn wie Udo Vetter richtig schreibt:

Spätestens mit dem Ausdruck der Seiten erlangt der Anzeigenerstatter Besitz an der Kinderpornografie.

Dieser Besitz ist strafbar. So ziemlich einzige Ausnahme: Der Besitz dient der Erfüllung dienstlicher oder beruflicher Pflichten. Wie wir heute gelernt haben, gehört nicht mal ein mit der Materie befasster Bundestagsabgeordneter zum Personenkreis, der sich auf solche Pflichten berufen könnte. Da dürfte es auch für den wohlmeinenden Bürger eng werden.

Es scheint, die Strafverfahren in Sachen Kinderpornografie zu stark zurückgegangen sind – das geht ja so gar nicht denken sich da die Bayern und liefern ihre Mitbürger ans gewetzte Messer.  Scheiss auf Reputation der Bürger – der Innenminister erwartet zahlen!

Also liebe Leser: NICHTS ausdrucken, abspeichern oder ähnliches. Den Link aufschreiben/kopieren und diesen dann an die Ermittlungsbehörden melden. Bloss keine Inhalte kopieren, speichern oder ausdrucken. Hört nicht auf das LKA Bayern, das erzählt Scheisse, die haben – in dieser beziehung anscheinend – keine Ahnung.

Wenn das Landeskriminalamt „mit Vorrang“ ermittelt

Ja, der echte Mann, der Frauen an den Kopf tritt, wenn sie bereits am Boden liegen, hat wahrscheinlich nichts schlimmes zu befürchten, er braucht nur ein wenig Geduld und dann wird sein Leben und seine Laufbahn den normalen Gang gehen.

Wusel machte mich dankenswerter Weise auf die Ermittlungen von Stefan Kraft aufmerksam. Stefan schrieb gerade am 29.04.2010 einen Artikel im Freitag, in dem er die Ergebnisse seiner Recherchen in Sachen „Polizei vs. Radfahrer“ anlässlich der „Freiheit statt Angst“ Demo in Berlin im September 2009 mitteilt.

Langer Rede kurzer Sinn:

  • Alle Polizisten sind weiterhin im Dienst,
  • ob Anklage erhoben wird ist unklar,
  • die eidesstattlichen Erklärungen der Polizisten sind nicht mit den Videobeweisen in Einklang zu bringen

DAS heißt es, wenn das Landeskriminalamt „mit Vorrang“ ermittelt. Die Täter einer normalen Körperverletzung unter Jugendlichen würden bei der normalen Arbeitsgeschwindigkeit des LKA dann wohl vor Abschluss der Ermittlungen an Altersschwäche sterben.

Und da wundern sich gewisse Herren, wenn die Polizei in Teilen der Gesellschaft eine denkbar schlechte Reputation hat? Was hat der normale Bürger denn bei dieser Art von Rechtsbeugung noch für Möglichkeiten?

„Radfahrer“ – Neue Pressemitteilung und offene Fragen

Die Pressesestelle der Berliner Polizei hat eine weitere Pressemitteilung herausgegeben:

Mit Vorrang betreibt das Fachkommissariat für Amtsdelikte beim Landeskriminalamt umfangreiche Ermittlungen, um den Sachverhalt aufzuklären, der im Zusammenhang mit einem Aufzug am vergangenen Samstag zur Einleitung eines Strafverfahrens geführt hat. Wie berichtet, war gegen 18 Uhr 40 ein 37-Jähriger bei seiner Festnahme am Fontaneplatz verletzt worden. Der Ablauf des Geschehens ist teilweise auf einer ins Internet eingestellten Videosequenz zu sehen.
Die zurzeit bekannten Videobilder begründen den Vorwurf der Körperverletzung im Amt. Um eine umfassende Aufklärung des Falles zu erreichen, wird aber nicht nur auf die Videobilder zurückgegriffen. Es müssen alle in Betracht kommenden Beweismittel herangezogen werden. Deshalb sind einerseits die Aussagen aller Beteiligten von Bedeutung, andererseits ist aber auch die Mitwirkungsbereitschaft anderer noch nicht bekannter Zeugen, umfassend auszusagen, gefragt.
Gemäß der ersten Pressemeldung der Polizei hatten die Beamten angeführt, dass es im Zusammenhang mit der Überprüfung eines Lautsprecherwagens zu massiven Störungen ihrer Maßnahmen gekommen sei. Dem 37-Jährigen sei ein Platzverweis ausgesprochen worden, dem er nicht gefolgt sei. Dieser ließ durch einen Rechtsanwalt mitteilen, dass diese Schilderung falsch sei. Die ermittelnde Fachdienststelle muss die Schläge auf den 37-Jährigen Radfahrer und die komplexen Ereignisse, die der Eskalation voraus gegangen sind, zeitlich plausibel zusammenführen und versuchen, bestehende Lücken zu füllen.
Die Beamten des Landeskriminalamtes haben sich heute um die Vernehmung des Opfers bemüht, konnten ihn jedoch noch nicht persönlich erreichen. Bis zur Klärung des Sachverhaltes werden die beiden Beamten, denen der Tatvorwurf gemacht wird, im Innendienst eingesetzt.

So sehr ich die Arbeit der Ermittlungsbehörden auch begrüsse, so stark bleibt bei mir die Frage offen: Gegen wieviele Beamte wird wegen unterlassener Hilfeleistung und/oder Freiheitsberaubung ermittelt? Die offensichtliche Körperverletzung ist nicht die einzige ermittlungsfähige Tat! Das sollte man nicht vergessen! Gegen alle Beamten, die in der Lage waren die entstandene Situation zu beurteilen und NICHT die beiden Polizisten (gegen die nun ermittelt wird)  zurückhielten besteht in meinen Augen der Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung. Denn sind Polizisten nicht verpflichtet Bürger gegen JEDE Gefahr zu schützen? Muss ein Polizist nicht auch gegen seine Kollegen tätig werden, wenn diese eine Straftat begehen – muss er den Versuch nicht bereits im Vorfeld versuchen zu verhindern?

Aber da wird bestimmt ein Schutzschirm gespannt – leider. Denn der Korpsgeist muss aufgebrochen werden. Es muss sich das Bewusstsein durchsetzen, dass fehlhandelnde Polizisten diejenigen sind, die ihr Nest beschmutzen und eben nicht die Kollegen, die dafür sorgen, dass der Bürger wieder Vertrauen zu der Polizei haben kann.