E-Post ist laut Kleingedrucktem unbenutzbar.

Der Dienst E-Post der Deutschen Post AG ist per Nutzungsbedingungen definitiv unbenutzbar. Daran ist faktisch nicht zu rütteln. Eigentlich müsste man jeder Person die Geschäftsfähigkeit per Amtsrichter aberkennen lassen, die sich zu diesem Dienst anmeldet.

Die Stiftung Warentest hat sich die Nutzungsbedingungen ein wenig genauer angeschaut und mich auf diesen Bereich des Elends aufmerksam gemacht. Warentest stellt fest:

Schwer wiegen jedoch die Nachteile des neuen Postdiensts: Die Anmeldung funktioniert umständlich und kann dauern. Wirklich vertraulich sind Briefe nur mit zusätzlicher persönlicher Verschlüsselung. Mit 55 Cent hat der E-Brief auch einen stolzen Preis – insbesondere dann, wenn die Post ihn nur elektronisch weiterleitet und nicht ausdruckt und austrägt. Und bürden sich angemeldete Nutzer eine zusätzliche tägliche Aufgabe auf: die Leerung ihres Postfachs.

Aber das allein ist noch lange nicht alles, über das Schönste sind die Tester gar nicht gestolpert.

Laut Leistungsbeschreibung sichert die Post zu:

Die verwendeten Technologien gewährleisten eine bestmögliche Verfügbarkeitdes E-POSTBRIEF Portals (95% Verfügbarkeit im Jahresdurchschnitt außerhalb der Wartungszeiten). (Hervorhebung von mir)

95% Verfügbarkeit bedeutet, dass der Dienst 18 Tage und 6 Stunden jährlich unerreichbar sein darf. Die Einschränkung „außerhalb der Wartungszeiten“ allerdings erlaubt es den Dienst deutlich länger vom Netz zu nehmen. Interessant ist, dass ich nirgendwo herausfinden konnte mit welchen Wartungszeiten und -fenstern die Post rechnet. Alles offen.

Wir haben gelernt, dass die Post ohne Probleme den Dienst länger als 3 Wochen unerreichbar halten kann, andererseits schreibt sie aber in den AGB fest:

6.3 Der Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen.

Bei Geschäftskunden ist es noch härter:

Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauf folgenden Werktag.

Was passiert bitte, wenn mein Geschäftspartner, Finanzamt, sonstige Behörde die Nachricht erhält dass die Nachricht in mein Postfach zugestellt wurde, ich aber – nach der Benachrichtigung – aufgrund technischer Probleme der Post 2 Wochen keinen Zugriff auf mein Postfach habe. Dann bin ich nachweispflichtig dass ich aufgrund eine Postproblems keinen Einblick nehmen konnte?

Während ich bei Auslandsaufenthalten einer Vertrauensperson eine zeitlich begrenzte Postvollmacht übergeben konnte um die Briefpost zu organisieren, wird es nun schwerer (wieder AGB):

6.5 Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten (Anmeldename, Passwort sowie das Mobiltelefon auf das die HandyTAN zur Anmeldung mit hohem Ident-Nachweis übermittelt wird) gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte geschützt sind. Insbesondere hat er sein Passwort und die ggf. an ihn übermittelte HandyTAN geheim zu halten.

Wer also diese AGB und Leistungsbeschreibung der Post anerkennt, kann nicht geschäftsfähig sein und muss – durch einen Vormund/gesetzlichen Vertreter – vor sich selbst geschützt werden. Man kommt ja sonst in Teufels Küche.

[Update] XING: Spam, Softwareproblem oder Betrug?

Da bekomme ich doch eben von der XING AG eine Mail mit dem Inhalt:

Ihre Premium-Mitgliedschaft bei XING läuft am 30.06.2010 aus. Sie werden dann automatisch auf die kostenlose Mitgliedschaft heruntergestuft.

Oha! Kostenlos bedeutet weniger Funktionen, also mal schnell den Link aufgerufen um das Premiumpaket zu verlängern. Aber was sehen meine treuen Augen da auf der Status/Bestellseite?

Aktueller Status

Mitgliedschaft:Premium-Mitglied

Zeitraum: Ihre Mitgliedschaft wird am 01.07.2010 verlängert

Häää? Was denn nun, automatisch verlängert oder Rückfall in den Lower-Quality-Level?

Die Lösung ist so banal wie perfide, denn auf eben dieser Webseite wird dem User angeboten, die Laufzeit zu verlängern und zwar auf eine Zwei-Jahres-Mitgliedschaft (Kleingedrucktes: verlängert sich automatisch jeweils nach Ablauf um den gewählten Zeitraum).

Was für hinterhältige Gierlappen hat XING sich denn da für sein Produktmarketing/Vertrieb eingekauft, die mit solchen unterirdischen Methoden arbeiten müssen.

Wie ist eigentlich der Straftatbestand BETRUG definiert?

im strafrechtlichen Sinn ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in rechtswidriger Bereicherungsabsicht das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so irreführt, dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt, d.h. materiellen Schaden zufügt. (Wikipedia)

Ich möchte der XING AG keineswegs unterstellen, dass diese mir zugesandte Mail den Tatbestand des Betruges darstellt, allerdings bin ich der Meinung, dass das Ziel der Mail ist, die Liquidität der Firma XING dadurch zu erhöhen, dass ich einen längerfristigen Vertrag abschliesse wodurch wiederum meine Liquidität über Maßen abgeschöpft wird. Auch ein gewährter Rabatt ändert nichts an der Tatsache, dass ich durch die Aussage „automatisch auf die kostenlose Mitgliedschaft heruntergestuft“ irregeführt werde.

Oder irre ich? Auf alle Fälle würde ICH solche Arten des Vertriebs niemals anwenden, ein Chef der dies verlangen würde könnte mir ebenso meine Kündigung hinhalten.

[Update]

Gerade bekomme ich eine Mail von XING:

Liebes Mitglied ….,
leider hat sich gestern bei uns der Fehlerteufel eingeschlichen. Dadurch haben Sie fälschlicherweise eine E-Mail bezüglich des Auslaufens Ihrer XING Premium-Mitgliedschaft erhalten. Bitte ignorieren Sie die betreffende E-Mail.

Ach, scheint das da nicht nur ich aktiv wurde. Die rudern aber schnell zurück. 1:16 haben die benötigt um die „Gar nichts los“-Mail hinterher zu schicken. Das ist nicht schlecht für ein Unternehmen dieser Grösse.