Das Ministerium für Honk-Kennzeichnung teilt mit

Das Ministerium für Honk-Kennzeichnung nimmt in Anlehnung an die geänderte STVO den Wunsch der Bürger nach eindeutigerer Kennzeichnung der Honks  gern auf uns erlässt folgende Anordnung:

Verordnung über die sachgemässe Anwendung der Honkgradabzeichen in der Öffentlichkeit:

Jeglicher verhaltensoriginelle Verkehrsteilnehmer (ob motorisiert, per Rad oder per Pedes) ist in Abhängigkeit seiner Orginalität wie folgt bedienstgraded und ihm wird erlaubt gemäß seiner nachgewiesenen intellektuellen Minderbegabung sich wie folgt mit Auszeichnungen und Titel zu schmücken

1) Art der Kennzeichnung und Titel

Als Kennzeichen gilt eine Dreierkombination aus den waagerecht zur Schau gestellten Farbstreifen: Schwarz-Rot-Gold, wobei die Farbstreifen zumindest ungefähr die gleiche Höhenausdehnung haben sollten und die Farbe Schwarz zuoberst anzuzeigen ist. Siehe auch folgende Muster

Einzelne Flagge: Normaler Depp

Zwei Flaggen: Hilfsonk

Drei Flaggen: Honk

Vier Flaggen: Oberhonk

Fünf Flaggen: Haupthonk

Sechs Flaggen: Stabshonk

Sieben Flaggen: Oberstabshonk

Acht Flaggen: Vollhonk

Neun oder mehr Flaggen: Phantasie- oder Opernhonk – zu ignorieren.

2) Art und Anbringung der Kennzeichnung:

Als Fahne gilt jedes Accessoire welche benützt wird und/oder werden kann um als Flagge erkannt zu werden. Ob dies die an einem Fahrzeug angebrachte Fahne ist, oder schlichte Farbstreifen im Gesicht, ob Schal, Mütze oder Armbändchen – alles ist erlaubt.

3) Dualität der  Kennzeichnung:

Aufgrund der Transparenz der Kennzeichnung ist es einem Individuum erlaubt, mehr als die ihm zustehenden Flaggenabzeichen öffentlich zu zeigen. Nicht erlaubt ist es ihm  dieses parallel zu tun. Erklärung: Es ist für einen Oberhonk statthaft sowohl sein Fahrzeug, als auch sein Haus/Balkon oder sich selbst mit jeweils drei Flaggen zu kennzeichnen. Dann allerdings ist es keinesfalls gestattet das Fahrzeug auf dem Balkon zu parken, da dies zu Missverständnissen führen kann.
Diese Verordnung ist ab sofort gültig.
Für das Ministerium für Honk-Kennzeichnung
Reizzentrum, Honkytonk

Ich fürchte: Auch die Kennzeichnung der Prügelpolizisten wird nichts nutzen

Zu recht wird die Kennzeichnung der bislang anonym auftretenden Polizisten der Hundertschaften der Bereitschaftspolizei gefordert. Zu häufig fielen eben einzelne dieser Polizisten durch unnütze und übertriebene Gewaltakte auf. Eine Kennzeichnung (eine eindeutige Nummer würde reichen – es muss nicht der Name sein) würde es ermöglichen eine direkte Anzeige gegen eine identifizierte Person zu erstellen. Auch wären auf Video oder Bildern erkennbare Prügelbeamte leichter zu identifizieren.

Aber wenn wir ehrlich sind, wird all dies uns nichts bringen. Es werden weiterhin einzelne Beamte sinnlos durch übertriebene Gewalt im Dienst auffallen und sie würden straflos bleiben – trotz Identifikation.

Wenn ich heute – bezüglich des tretenden Polizeiobermeisters an der 1.Mai-Demo in Berlin – in der TAZ lese:

Die Polizei hat gegen den Beamten noch in derselben Nacht ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet. Man habe die Szene live im Polizeifernsehen mitverfolgt und sofort reagiert, sagte der Gesamteinsatzleiter Jürgen Klug am Montag im Innenausschuss. Polizeipräsident Dieter Glietsch sagte, das Verfahren werde mit Priorität betrieben.

frage ich mich: Ja und? Was heisst das denn schon? Schon gestern schrieb ich über die vorrangige Behandlung einer Ermittlung durch das LKA bei der seit September letzten Jahres eher nichts passiert ist. Und wieder wird uns Bürgern, die wir die Gehälter auch der Prügelpolizisten zahlen – vorgegaukelt, dass der einwandfrei identifizierte Täter seiner Bestrafung zugeführt wird. Aber wird er das?

Nein, er bekommt weiterhin sein Gehalt, bekommt eventuell einen ruhigeren Schreibtischjob in dem er keine 24Stunden Bereitschaften mehr machen muss, sondern nur noch Tagesdienst schiebt und steht sich am Ende eventuell besser als seine Kollegen, die sich jederzeit gesetzestreu verhalten. Und am Ende ist die Tat verjährt – er entkommt durch den Kadergehorsam der richterlichen Würdigung seines Verhaltens.

Wir brauchen keine Kennzeichnung, sondern einen Pranger für eindeutig identifizierte Ordnungshüter, die unsere Rechtsordnung und ihre Gehaltszahler im wahrsten Sinne des Wortes mit Füssen treten. Es ist mir unerträglich, wie diese Schläger in Uniform durch Rechtsbeugung der Kollegen und der ermittelnden Behörden vor der gerechten Strafe geschützt werden.

Demonstranten werden mittels Schnellgericht angeurteilt – und Verfahren gegen Polizisten werden so lange schleifen gelassen bis nichts mehr über ist. In was für einem Wertesystem leben wir eigentlich? Der Staat darf alles, der Bürger ist der Arsch – in jeder Beziehung 🙁

Die Deutsche Polizeigewerkschaft ist wunderbar parteilos

Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert laut Welt:

Dass er am 1. Mai an einer Sitzblockade gegen rechtsextreme Demonstranten teilnahm, bringt Bundestagsvizepräsident Thierse immer mehr Ärger ein. Jetzt fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft seinen Rücktritt. Der SPD-Politiker sei „die personifizierte Ansehensschädigung des deutschen Parlaments“.

Ja, der Thierse, der gegen einen Aufmarsch von „Rechtsnationalen“ behindert soll zurücktreten. Ich helfe der Polizeigewerkschaft gern mal ein wenig aus und zähle auf, was für Straftaten KEIN Grund sind sich aus dem politischen Leben zurück zu ziehen:

  • Otto Wiesheus wurde 1993 bayrischer Wirtschaftsminister, nachdem er 1985 wegen Trunkenheit am Steuer (wobei ein Mensch starb) zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung und 20.000 Mark Geldstrafe verurteilt wurde. Aber Allohol und Unfall mit Todesfolge ist etwas anderes – zumindest in Bayern.
  • Dieter Althaus wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, wurde dennoch zur Wahl in Thüringen aufgestellt
  • Otto Graf Lambsdorff wurde wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilt – und wurde danach Ehrenvorsitzender der FDP
  • Der Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl leidet an partieller Anmesie und kann sich an nichts erinnern. Er ist nicht vorbestraft, obschon er gegen ein Gesetz verstösst dass er selbst auf den Weg brachte.

Naja, aber das sind ja alles harmlose Delikte im Vergleich zu „auf der Strasse im Weg sitzen“. Bravo Deutsche Polizeigewerkschaft – und gegen Kennzeichnungen auf den Uniformen der gewalttätigen Bereitschaftspolizisten seit ihr immer noch, oder? Dabei sind die unerkannten, gewalttätigen und von Kollegen geschützten Bereitschaftspolizisten eine weitaus grössere Gefahr für dieses Land als es Thierse sein könnte.

NACHTRAG:

Eben lese ich den Spiegel und muss fast kotzen:

Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft, Rainer Wendt, sagte: „Herr Thierse hat Einsatzkräfte der Polizei behindert.“ Das sei Nötigung. „Aber viel schlimmer ist, dass jemand, der ein so hohes Staatsamt bekleidet, öffentlich Rechtsbruch zelebriert“, erklärte Wendt im Nachrichtensender N24. „Er sollte seinen Hut nehmen.“ Man könne nicht werktags „mit Fahrer und Chauffeur auf Staatsmann machen und am Wochenende als Salon-Revoluzzer auf der Fahrbahn sitzen und die Polizeikräfte behindern“.

Polizisten, die ihre Straftaten begehenden  Kollegen decken begehen keinen Rechtsbruch? Polizisten, die Bürger verprügeln, die an der Erde liegenden Frauen im Vorbeigehen (mit Stiefeln!) ins Gesicht treten dürfen einfach so weitermachen und werden von der Polizeigewerkschaft indirekt gedeckt, da die Polizeigewerkschaft verhindert dass diese „Schläger in Uniform“ einwandfrei identifiziert werden können?

Was für hat das deutsche Volk nur verbrochen, dass nun auch die Polizisten (die ja in der Polizeigewerkschaft organisiert sind) anscheinend jegliche Bodenhaftung verloren haben?