Das Ministerium für Honk-Kennzeichnung teilt mit

Das Ministerium für Honk-Kennzeichnung nimmt in Anlehnung an die geänderte STVO den Wunsch der Bürger nach eindeutigerer Kennzeichnung der Honks  gern auf uns erlässt folgende Anordnung:

Verordnung über die sachgemässe Anwendung der Honkgradabzeichen in der Öffentlichkeit:

Jeglicher verhaltensoriginelle Verkehrsteilnehmer (ob motorisiert, per Rad oder per Pedes) ist in Abhängigkeit seiner Orginalität wie folgt bedienstgraded und ihm wird erlaubt gemäß seiner nachgewiesenen intellektuellen Minderbegabung sich wie folgt mit Auszeichnungen und Titel zu schmücken

1) Art der Kennzeichnung und Titel

Als Kennzeichen gilt eine Dreierkombination aus den waagerecht zur Schau gestellten Farbstreifen: Schwarz-Rot-Gold, wobei die Farbstreifen zumindest ungefähr die gleiche Höhenausdehnung haben sollten und die Farbe Schwarz zuoberst anzuzeigen ist. Siehe auch folgende Muster

Einzelne Flagge: Normaler Depp

Zwei Flaggen: Hilfsonk

Drei Flaggen: Honk

Vier Flaggen: Oberhonk

Fünf Flaggen: Haupthonk

Sechs Flaggen: Stabshonk

Sieben Flaggen: Oberstabshonk

Acht Flaggen: Vollhonk

Neun oder mehr Flaggen: Phantasie- oder Opernhonk – zu ignorieren.

2) Art und Anbringung der Kennzeichnung:

Als Fahne gilt jedes Accessoire welche benützt wird und/oder werden kann um als Flagge erkannt zu werden. Ob dies die an einem Fahrzeug angebrachte Fahne ist, oder schlichte Farbstreifen im Gesicht, ob Schal, Mütze oder Armbändchen – alles ist erlaubt.

3) Dualität der  Kennzeichnung:

Aufgrund der Transparenz der Kennzeichnung ist es einem Individuum erlaubt, mehr als die ihm zustehenden Flaggenabzeichen öffentlich zu zeigen. Nicht erlaubt ist es ihm  dieses parallel zu tun. Erklärung: Es ist für einen Oberhonk statthaft sowohl sein Fahrzeug, als auch sein Haus/Balkon oder sich selbst mit jeweils drei Flaggen zu kennzeichnen. Dann allerdings ist es keinesfalls gestattet das Fahrzeug auf dem Balkon zu parken, da dies zu Missverständnissen führen kann.
Diese Verordnung ist ab sofort gültig.
Für das Ministerium für Honk-Kennzeichnung
Reizzentrum, Honkytonk

Wichtige Änderung der Strassenverkehrsordnung STVO

Zeroth weist in einen Artikel in seinem Blog auf wichtige Änderungen in der Straßenverkehrsordnung hin:

Mit sofortiger Wirkung werden allen Fahrern, die sich im Straßenverkehr schlecht benehmen – unter anderem durch plötzliches Anhalten, zu dichtes Auffahren , Überholen an gefährlichen Stellen, Abbiegen ohne zu blinken, Drehen auf Hauptstraßen und rechts überholen – Fahnen ausgehändigt. Sie sind rot, mit einem schwarzen Streifen oben und einem gelben Streifen unten. Dadurch sind sie für andere Verkehrsteilnehmer als unfähige Autofahrer zu identifizieren.

Eine – wie ich finde – sehr sinnvolle Erweiterung, die längst überfällig war.