Wird die Polizeigewerkschaft nun vom Verfassungsschutz überwacht?

Der Aufbau von möglichen verfassungsfeindlichen Strukturen ist seit geraumer Zeit in Deutschland ein Grund vom Verfassungsschutz überwacht zu werden. Muss die Polizeigewerkschaft nun vom Verfassungsschutz überwacht werden?

Was ist passiert?

Die Polizeigewerkschaft will ein Demonstrationsverbot, wenn nicht genügend Einsatzkräfte bereitstehen. (TAZ)

So würde die Polizeiführung das letzte Wort behalten, ob eine Demonstration genehmigt werden kann oder nicht. Wenn die Polizeigewerkschaft mit dieser Schnapsidee durchkommt könnte sie beispielsweise jedwede Demonstration gegen Polizeigewalt auf dem kleinen Dienstweg verhindern.

Aber auch die Politik könnte Interesse daran haben, Polizeikräfte kurzfristig zu „verschieben“ um dann jede Art von Kritik mittels Demonstration/freier Meinungsäusserung zu verhindern. Aber es gibt Hoffnung, denn:

In der Politik gibt es dafür keine Mehrheit.

Auf was für Drogen man sein muss, um als Hüter von Recht und Ordnung die Gefährdung der Grundrechte durch die eigenen Vorschlage zu forcieren, erschliesst sich mir allerdings keineswegs.

„Das Netz“ – Betrachtungen

Johannes Boie schreibt in der Schaltzentrale über seine Wahrnehmung des Netzes und motiviert mich es ihm gleich zu tun..

Im Anfang war das Netz wüst und leer. Dann wurde es vollgestopft mit irrsinnigen Datenmengen. Aber wüst blieb es immer noch. Jeder konnte, jeder durfte seinen Müll im digitalen Raum ablagern. Das war in den neunziger Jahren: knallbunte Webseiten unbekannter Amateure, Server voll illegaler Dateien und der Aufbau effizienter Datennetze zum widerrechtlichen Austausch urheberrechtlich geschützter Dateien.

War es wirklich so? Habe auch ich „das Netz“ so wahr genommen? Als Müllkippe und als Datennetz für den widerrechtlichen Austausch urheberrechtlich geschützter Daten?

OK, ich gebe zu ich habe damals (LANGE verjährt und vor allem bevor „hacken“ ein Straftatbestand war..) mittels Leih-NUIs auf fremden Vaxen „rumgespielt“ und dank Phineas mit anderen „Besuchern des Wirtsystems“ gechattet.  Jaja, die gute, alte Zeit … Aber das war Datex-P und noch nicht „Das Netz“. Die zarten Anfänge des Netzes bedeuteten für mich das Aufkommen von UUCP und Netnews(NNTP). Später dann Archi, Gopher und Konsorten. Aber was waren die Inhalte auf die ich damals Zugriff? Zuerst ist dort die generelle Kommunikation mit Gleichgesinnten zu nennen. Zu den Themen Datenkommunikation (achwas..), Betriebssysteme etc habe ich mich mit Gleichgesinnten aus aller Welt ausgetauscht. Es ging nicht um kopierte Software. Es ging um das Netz und um Computertechnik im Allgemeinen. Dazu noch ein wenig Smalltalk und das schöne war: Man lernte einander kennen. Es gab zwar Pseudonyme (Nicknamen), aber dennoch wurde IMMER auch der Realname angegeben. Ich wusste wer sich hinter den Nicks Frimp, Snake, Ca$h, Framstag und all die Anderen Pseudonymen verbarg. Man war nicht anonym und man benahm sich.

Aber Boie schreib auch im Schlußsatz :

Nach dem Zeitalter der digitalen Anarchie im letzten Jahrhundert kann jetzt ein durchgepflügtes Feld bestellt werden. Die Erträge werden gut sein. Für ganze Branchen ist dies ein Grund aufzuatmen. Für Freunde der digitalen Kultur eher nicht.

Dem ist nicht hinzuzufügen. Denn wie sagte (ich glaube es war) Hacko so treffend: Das Internet ging kaputt als der „KAUFEN-Button“ erfunden wurde. Ich würde sogar soweit gehen, dass „mein“ Netz aufhörte zu existieren als AOL seine Tore öffnete. Nichts hat das Netz so sehr verändert wie der Ansturm der Maßen (motiviert durch die anbietende Industrie!). Nicht dass ich falsch verstanden werde – ich bin fest davon überzeugt dass freie Kommunikation unser aller Leben deutlich bereichert und dass jeder mensch ein Grundrecht hat sich aus allen(!) Quellen mit Informationen zu versorgen. Das generelle Problem, dass ich immer noch sehe ist der Umgang von Kommerz und Politik mit eben diesem Netz.

Und wie siehst Du das Netz – gestern und heute?

Was aus der Verfassungsgerichtsbeurteilung des Hartz-IV Satzes erwachsen kann

Fällt euch eigentlich – wie mir gerade – auf, dass man an den Artikeln des Blogs ablesen kann, was mich gerade beschäftigt? Viele Themen werden nur punktuell mit einem Einzelartikel abgehandelt, andere Themen beschäftigen mich tiefer und immer neue Betrachtungen tun sich – in eigenen Artikeln – auf.

So auch die verfassungsrechtliche Beurteilung des sogenannten Hartz-IV Regelsatzes. Ursächlich ging es nur darum zu bestimmen ob eine prozentuale Abstufung die Kosten für Kinder – basierend auf den Hartz-IV Sätzen der Erwachsenen – abdecken kann. In der von mir dem Verfassungsgericht unterstellten Weisheit beginnt die Fragestellung aber nicht erst mit den nackten Prozentwert, sondern schon der Ursprung, der Regelsatz, wird beleuchtet.

Schon zu Beginn machte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier deutlich, dass vor allem das Verfahren von Thomas K., das der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts den Karlsruher Richtern zur Entscheidung vorgelegt hatte, „grundlegende Fragen“ auch zu den Hartz-IV-Sätzen für Erwachsene aufwirft. Und dass das Verfassungsgericht offenbar dabei ist, einen speziellen Rechtsanspruch zu formen: ein aus der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip abgeleitetes „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“, dessen Inhalte und Grenzen das Gericht nun bestimmen wird – und an dem sich die Hartz-IV-Sätze dann messen lassen müssen. (Hervorhebung von mir)

kann man dem Spiegel entnehmen.

Wäre es nicht angemessen, basierend auf diesen – vom Verfassungsgericht definierten – Untergrenzen auch einen Minimallohn zu definieren? Wäre nicht jedwede Entlohnung, die sich unterhalb eines Satzes bewegt der oben definierte Grenzen unterschreitet als Ausbeutung zu bezeichnen?

Würde unsere Gesellschaft – allen voran die Politik – die Mindestgrenzen der von den „Richtern in rot“ bestimmten Werte vollumfangslich umsetzen, müsste jeglicher Arbeitslohn um x% ÜBER dem absoluten Mindestmass angesiedelt sein. Alles andere wäre als Ausbeutung unter Strafe zu stellen. Denn wer arbeitet hat – in meinen Augen – ein Anrecht oberhalb des Existensminimums entlohnt zu werden. Leistung muss sich wieder lohnen, oder wie formulierte es die FDP?