Der heutige Tag ist der „Tag der Restgerechtigkeit“ – Hartz IV und Verfassungsgericht

Auch wenn ich schon seit Jahren kein Hartz-IV mehr beziehen muss, so habe ich lange genug unter der Knute des SGB-II Gesetzbuches leben müssen um diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes feiern zu können:

Regelleistungen nach SGB II („Hartz IV- Gesetz“) nicht verfassungsgemäß

Der obige Link führt euch direkt zu dem Urteil des BVG vom 9. Februar 2010 – welches unter dem Aktenzeichen „1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 “ verhandelt wurde.

Die Kernaussage ist folgende:

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.

Man muss nicht „arbeutsscheu“ oder ein „Generalversager“ erster Güte sein um in das Netz des SGB II zu fallen. Das kann wahrlich jedem passieren – ja auch DIR! Man glaubt gar nicht WIE schnell man zu der stets wachsenden „Randgruppe“ der Gesellschaft gehört, die vom System regelrecht ausgepresst wird., die das System am liebsten unter den Teppich kehren würde.

Ich zum Beispiel hatte VIELE Jahre einen sehr guten Verdienst, der dazu führte, dass ich geradezu fürstlich in die Sozialkassen einzahlte (womit ich kein Problem habe: Eigentum verpflichtet). Dann machte ich mich selbstständig und führte (damals gab es noch keine freiwillige Einzahlung in die Arbeitslosenkasse für Selbstständige) diese Selbstständigkeit länger als zwei Jahre. Nachdem meine Selbstständigkeit den Bach runter ging -> DIREKT Hartz-IV. Ich hatte zu lange nicht eingezahlt. SO geht unser System mit Menschen um, die früher dafür sorgten, dass das Bruttosozialprodukt auch von anderen Schultern als Aktionären getragen wird.

Dank Hartz-IV ist man aber auf einmal nur noch Dreck für die Meinungsmacher gewisser Medien. DIESES wurde durch das Bundesverfassungsgericht nun ein wenig gerade gerückt. Ich bedanke mich dafür und stelle fest, dass ich die Kosten des BVG gern von meinen Steuern zahle!

Was aus der Verfassungsgerichtsbeurteilung des Hartz-IV Satzes erwachsen kann

Fällt euch eigentlich – wie mir gerade – auf, dass man an den Artikeln des Blogs ablesen kann, was mich gerade beschäftigt? Viele Themen werden nur punktuell mit einem Einzelartikel abgehandelt, andere Themen beschäftigen mich tiefer und immer neue Betrachtungen tun sich – in eigenen Artikeln – auf.

So auch die verfassungsrechtliche Beurteilung des sogenannten Hartz-IV Regelsatzes. Ursächlich ging es nur darum zu bestimmen ob eine prozentuale Abstufung die Kosten für Kinder – basierend auf den Hartz-IV Sätzen der Erwachsenen – abdecken kann. In der von mir dem Verfassungsgericht unterstellten Weisheit beginnt die Fragestellung aber nicht erst mit den nackten Prozentwert, sondern schon der Ursprung, der Regelsatz, wird beleuchtet.

Schon zu Beginn machte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier deutlich, dass vor allem das Verfahren von Thomas K., das der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts den Karlsruher Richtern zur Entscheidung vorgelegt hatte, „grundlegende Fragen“ auch zu den Hartz-IV-Sätzen für Erwachsene aufwirft. Und dass das Verfassungsgericht offenbar dabei ist, einen speziellen Rechtsanspruch zu formen: ein aus der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip abgeleitetes „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“, dessen Inhalte und Grenzen das Gericht nun bestimmen wird – und an dem sich die Hartz-IV-Sätze dann messen lassen müssen. (Hervorhebung von mir)

kann man dem Spiegel entnehmen.

Wäre es nicht angemessen, basierend auf diesen – vom Verfassungsgericht definierten – Untergrenzen auch einen Minimallohn zu definieren? Wäre nicht jedwede Entlohnung, die sich unterhalb eines Satzes bewegt der oben definierte Grenzen unterschreitet als Ausbeutung zu bezeichnen?

Würde unsere Gesellschaft – allen voran die Politik – die Mindestgrenzen der von den „Richtern in rot“ bestimmten Werte vollumfangslich umsetzen, müsste jeglicher Arbeitslohn um x% ÜBER dem absoluten Mindestmass angesiedelt sein. Alles andere wäre als Ausbeutung unter Strafe zu stellen. Denn wer arbeitet hat – in meinen Augen – ein Anrecht oberhalb des Existensminimums entlohnt zu werden. Leistung muss sich wieder lohnen, oder wie formulierte es die FDP?

SIEG für die Demokratie! Wahlcomputer sind verfassungswidrig!

Hach, lass dich umarmen oh Du Verfassungsgericht! Es gibt Tage – die sich in letzter Zeit häufen – in denen liebe ich diese Institution der Demokratie. Natürlich drängt sich unwillkürlich die Frage auf warum das Verfassungsgericht immer häufiger die Scheisse wegbüglen muss, die sich unsere (von uns gewählten!) Politiker als Gesetz gemeisselt haben lassen. Aber sei es drum. Es gibt ihn, den „Schiedsrichter der Gerechtigkeit“

Wie Sueddeutsche:

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sagte, dass Computerwahlen kein endgültiger Riegel vorgeschoben worden sei. Aber die bisher eingesetzten Geräte hätten Mängel.

Dem Urteil zufolge dürfen bei Bundestagswahlen zwar Wahlmaschinen grundsätzlich eingesetzt werden. Da aber Programmierfehler oder gezielte Manipulation der Software schwer zu erkennen seien, müssten Bürgern bei ihrer Stimmabgabe „zuverlässig“ prüfen können, ob die Stimme vom Computer „unverfälscht“ erfasst wurde. Als Beispiel dafür hatte das Gericht in der mündlichen Verhandlung einen zusätzlichen Papierausdruck genannt.

FAZ:

Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl im Jahr 2005 war verfassungswidrig, denn die Wähler hätten weder die abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrollieren können. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil. Damit waren zwei Wahlprüfungsbeschwerden im Wesentlichen erfolgreich.

Spiegel:

Deutsche Wähler werden bis auf weiteres mit Papier und Bleistift abstimmen: Das Verfassungsgericht hat die zuletzt bei der Bundestagswahl eingesetzten Wahlcomputer für unzulässig erklärt. Die bisherige Technik habe Mängel, sei zu schwer zu kontrollieren.

schreiben ist somit erstmal Schluss mit der Möglichkeit des Gemauschels. Ein grosser Sieg für uns alle, den wir auch dem Einsatz des CCC zu verdanken haben.