Fette Schelle vom Verfassungsgericht in Sachen Vorratsdatenspeicherung

Es gibt ein Bollwerk, das uns Deutsche vor den Auswüchsen der Überwachungspolitiker und Kontrollfreaks schützt.

Das Verfassungsgericht stellt fest, dass technische Mittel NATÜRLICH genutzt werden dürfen, um Straftaten zu verhindern und/oder aufzuklären. Allerdings bedarf die Einschränkung von jeglicher Freiheit eines konkreten Anlasses – damit erklärt das Bundesverfassungsgericht deutlich, dass ein pauschalierter Generalverdacht NICHT statthaft ist.

Es gab in der Vergangenheit wohl noch keinen so schmerzhaften Schlag in das Gesicht des Gesetzgebers.

Ich schlage vor am morgigen Tag, den 03.03.2010 weitgehend in roter Kleidung auf die Strasse zu gehen um durch diesen Farbkleks die weise Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu ehren.

Kriminell werden um gegen Kriminelle vorzugehen?

Ach ist diese Diskussion nicht toll? Ich finde es geradezu spannend, wie vielfältig die Meinungen und Bewertungen in Sachen „Steuerdaten auf DVD“ sind. Auch Jörg Tauss meldet sich zu Wort und schreibt in seinem Blog:

Genau so wie der Fluggast oder der ehrliche Steuerzahler. Die Auslieferung von Bank- und Fluggastdaten mittels SWIFT und anderer Abkommen sind der eigentliche Skandal. Der Präventionsstaat ist es. Die heimliche Onlinedurchsuchung. Die Vorratsdatenspeicherung. Die Zensurinfrastruktur bei Providern etc.etc. etc. Denn hier geht es um den Generalverdacht gegen jeden Bürger und nicht um die vermeintlich geschützten Daten krimineller Steuerhinterzieher.

Und gegenüber dieser Entwicklung ist der Deal mit dieser CD unter den anrüchigen Geschäftspartnern Schäuble und unbekanntem Datendieb  fast schon marginal. Schäuble weicht dabei übrigens nicht einmal von seiner bisherigen Linie ab: Denn wer nichts zu verbergen hat……dessen Daten kann man auch auf einer CD kaufen.

Jörg Tauss bewertet den Fall gänzlich anders als ich es tue. Denn nur weil andernorts (Swift, Internetzensur etc) der Staat bereits derber mit unseren Rechten umgeht als in diesem Fall mit den Steuerhinterziehern, bedeutet dies für mich nicht, dass man deshalb auch unrecht erlangte Daten KAUFEN und verarbeiten soll.

In meinen Augen darf, kann und soll der Staat an keiner Stelle seiner Worte und Taten unrechte Taten legitimieren und den Mantel des „es war ja für einen guten Zweck“ darüber legen. Für den „guten Zweck“ setzen die USA Verdächtige in Guantanamo fest und foltert die CIA in allen Teilen der Welt. Auch die Weitergabe der Swift-Daten wäre legitim, es gilt doch die Rechte der USA zu verteidigen.

Am Ort der Tat (Schweiz) haben wir folgenden Sachverhalt: Schweizer Bankdaten von unschuldigen Ausländern (am Ort: Schweiz, Deutsche) werden unrechtmässig kopiert/entwendet. Zumal nicht feststeht (obschon es sehr wahrscheinlich ist, dass sehe ich natürlich auch) ob die Kontoinhaber wirklich in Deutschland Steuern hinterzogen haben.

Wenn wir also die Mitnahme der Daten legitimieren, so würde ein deutscher Hacker, der in einen schweizer Bankcomputer eindringt um dort Daten zu stehlen, zwar kriminell sein aber die deutschen Ermittler würden sich die Hände reiben. Oder hunderte von deutschen Bankmitarbeitern würden – für ein kleines Zubrot – sachdienliche Hinweise an deutsche Finanzämter senden, nachdem sie in Nachtschichten die Kontodaten ihre solventen Kunden gesichtet haben.

Dann müsste man fairerweise auch denjenigen monetär belohnen, der den Dealer im Park anzeigt – auch wenn der Staat DAMIT kein Geld verdienen kann. Der Einzelhandel würde das Konzept Fangprämie rigoros durchsetzen und Horden arbeitloser Denunzianten würden die Kaufhäuser unserer Gr0ßstädte füllen.

Wehret den Anfängen! Gleiche – ausgeprägte – Rechte für alle.

Es gibt zu wenig Steuerfahnder. DAS ist das eigentliche Problem.

Privatsphäre definieren WIR!

Es gibt Meldungen, die mag man nicht glauben. Oder viel schlimmer: Wir leben (mittlerweile) in einem Land in dem man wirklich fast alles geneigt ist zu glauben. Auch diese Meldung ist also glaubwürdig:

Am Donnerstagmorgen staunten die unzähligen Pendler im Dortmunder Hauptbahnhof nicht schlecht.

Mithilfe eines Spürhundes nahmen sich die Beamten Schrank für Schrank vor. Laut einem Sprecher der Bundespolizei handelt es sich dabei um einen reinen Routine-Einsatz: „Da der Dortmunder Bahnhof ein Platz der Öffentlichkeit ist, haben wir das Recht die Schränke zu öffnen“, so der Sprecher.

Quelle: Ruhrnachrichten

Tja, da legt man irgendetwas (Reisetasche, Aktenkoffer, was auch immer) in ein Schliessfach und die neugierigen Herren von den Hilfstruppen der Staatsanwaltschaft greifen mal eben zu dem „Generalverdacht“ gegen all diejenigen, die in einem Schliessfach ihre persönliche Habe zwischenlagern. Werden bald auch stadtteilweite Hausdurchsuchungen durchgeführt:“Irgendwo in Hamburg soll ein Attentäter wohnen“?

Oder war das nur der Versuch unter dem Vorwand „Terrorgefahr“ etwaige Depots von Rauschgiftdealern auszutrocknen?

Via Atarifrosch