Der Adel ist in Deutschland abgeschafft – seit dem 23. Juni 1920 gibt es keinen Adel mehr. Schon mit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 wurde die Verleihung von Adelstiteln eingestellt.
Der Adelstitel wurde zum Namensbestandteil, dieses „Freiherr von Ützelbritz“ hat also keine andere Bedeutung als z.B. Semmelhuber. Weil das Adelspack aber über die Jahrhunderte eine Sonderbehandlung gewohnt war, liess man eine Restsonderbehandlung zu, die den Abgeschafften weiterhin das Gefühl gibt etwas besonders zu sein. Der Reichsgerichtshof hat im Jahre 1926 das Deklinieren von Adeltstitel (die es nicht mehr gab – aber das sind halt Details) erlaubt.
Nur so kann sich die Pornosteffi als Stefanie „Freifrau von Guttenberg“ bezeichnen, im Normalfall (wenn Freiherr tatsächlich nur Namensbestandteil wäre), würde Pornosteffi sich nämlich Stefanie „Freiherr von Guttenberg“ nennen.
Wenn nun in Deutschland eine Gleichbehandlung einklagbar ist, kann die Frau von Herrn Kaufmann – die Beate Kaufmann – auch mit Beate Kauffrau unterschreiben?
BTW: Wer Guttenberg als „Hochadel“ bezeichnet, nennt Hartz IVer auch Großverdiener. Denn von den 16 Adelsrängen ist der Freiherr an 13ter Stelle – unter ihm kommen nur noch Ritter, Edle und Junker. Der Freiherr ist also eher dem Bodensatz des Adelwesens zuzuordnen, denn dem „Hochadel“.