Freiheit ist für die FDP immer dann wunderbar, wenn sie einem selbst zum Vorteil gereicht. Eine Gleichheit im Begriff Freiheit sucht man anscheinend bei der FDP vergebens. Jüngstes Beispiel ist der Versuch des frisch gebackenen FDP-Vorsitzenden Rösler sich über die Pressefreiheit hinweg zu setzen.
Es geht um die Ablichtung seiner Kinder anlässlich des FDP-Parteitages in Rostock. Tagesspiegel:
Sowohl von Fotografen als auch Printjournalisten verlangte sie, vorab eine Erklärung zu unterschreiben, mit der die Berichterstatter „auf alle bildlichen Darstellungen“ der Kinder des neuen Parteichefs Philipp Rösler und „die Veröffentlichung solcher Darstellungen“ verzichten sollten. Das Recht der Kinder habe absoluten Vorrang, hieß es zur Begründung. Sollte dem Wunsch nicht entsprochen werden, drohte die FDP mit rechtlichen Schritten.
Die Kinder Rösler haben das absolute Recht auf Privatsphäre. Schliesslich ist nur ihr Vater eine Person des öffentlichen Lebens – und diese Position hat er sich selbst gewählt. Wenn aber eine Person des öffentlichen Lebens den Schutz seiner Kinder aufhebt, dadurch, dass er seine Kinder – durch Mitnahme auf eine öffentliche Veranstaltung – in die Öffentlichkeit hebt, so verwirkt er eben dieses Recht auf Privatsphäre.
Rösler hat seine Kinder dann am Ende doch nicht mit zu der Veranstaltung genommen, womit er den Persönlichkeitsschutz aufrecht erhielt. Aber:
Ob der neue Vorsitzende Rösler seine Töchter künftig zu öffentlichen Terminen mitnimmt, steht nach FDP-Angaben noch nicht fest. Jedoch behält sich die Partei vor, auch künftig ähnliche Erklärungen von Journalisten zu verlangen. Der Protest der Berichterstatter dürfte garantiert sein. Die Vorstandsmitglieder der Bundespressekonferenz wollen bei ihrer Sitzung über den Fall und mögliche Konsequenzen diskutieren.
Ja, so sind sie, unsere FDPler: Immer schon den Begriff Freiheit so hinbiegen, wie es einem am besten passt.