Die BRD und die RAF. Oder: Der Fisch stinkt vom Kopfe her!

In Telepolis findet sich ein Artikel von Udo Schulze, der sich mit Geheimakten in Verbindung mit der RAF auseinandersetzt. Für die Jüngeren: RAF heisst nicht nur Royal Air Force, sondern auch Rote Armee Fraktion und wurde auch als „Baader-Meinhof-Bande“ bezeichnet.

So lagern die Dokumente über einen besonders schwerwiegenden Fehltritt der baden-württembergischen Polizei aus dem Jahr 1972 noch mindestens bis Sylvester 2040 in den Panzerschränken der Behörden. Damals war ein Brite in Stuttgart zur falschen Zeit am falschen Ort. Während einer RAF-Fahndung geriet der Kaufmann Ian McLeod in den Fokus der Ermittler, die sofort zu seiner Wohnung ausrückten, um den vermeintlichen Terroristen festzunehmen. Getreu dem Motto „erst schießen, dann fragen“ feuerten die Beamten eine Salve durch die geschlossene Tür des Engländers, der tödlich getroffen zusammenbrach.

Erschreckend, was unser Staat als langfristig geheimhaltungswürdig bezeichnet. Wenn die obersten Ermittlungsbehörden ihre Fehler so massiv vor der Einsichtnahme der Allgemeinheit schützen, wer kann es da einem Polizisten verübeln, wenn dieser – nach einem deutlich kleinerem Fehlverhalten als der Tötung eines Unschuldigen – seine Dienstnummer nicht nennen mag.

Gutes wollen, Böses tun – Auch Werber sind nicht allwissend

Udo Vetter hat sich einmal rechtlich mit dem Angebot der Webaktion no-kids.org der „Grabarz & Partner Werbeagentur GmbH“ auseinandergesetzt.

Lawblog:

Jeder Teilnehmer sollte sich klarmachen, dass er derart betitelte Dateien unter seiner IP-Adresse anbietet – wenn die Angaben der Seitenbetreiber stimmen. Wortreich wird zwar darauf hingewiesen, in den Dateien seien selbstverständlich keine Kinderpornos, sondern ein Hilfsangebot. Die Verwendung bestimmter Dateinamen sei nicht strafbar. Die Verwendung von No-kids.org sei “vollkommen unbedenklich”.

Letztere Aussage ist schlicht falsch. Für keine Ermittlungsbehörde (weltweit!) dürfte erkennbar sein, dass ausgerechnet dieses Angebot über die Seite No-kids.org generiert wurde. Und ich würde mich auch nicht darauf verlassen, dass die Polizei jede Datei tatsächlich überprüft.

Prädikat: Besonders lesenswert. Ziemlich einfach, wie man Menschen mittels einer guten, aber nicht zuende gedachten Idee kriminalisieren kann.

Use the force Luke!

möchte man schreien, bloss dass man nicht Luke meint, sondern Politiker und nicht die Macht, sondern das Internet. Denn WÜRDEN unsere Politiker das Internet nutzen, würden sie etwas mehr Sachverstand besitzen.

Die Justizminister der Länder wollen letzte von ihnen ausgemachte Lücken bei der Strafbarkeit kinder- und jugendpornographischer Schriften und Bilder schließen. Auf ihrer Frühjahrskonferenz in Dresden haben die Regierungsvertreter so am gestrigen Donnerstag einen Beschluss (PDF-Datei) gefasst, wonach der vorsätzliche Aufruf entsprechenden Materials über das Internet deutlicher kriminalisiert werden soll.

schreibt Heise und ich mich echt lachen, wenn ich diese Zeilen lese, denn es zeigt dass sie nicht begriffen haben, wie die Technologie funktioniert, über die sie sprechen. Auch über etwaige Abläufe und Zusammenhänge bei der Strafverfolgung in dem Medium Internet sind die Politiker bemerkenswert uninformiert.

Warum ein Zugriff auf eine Webseite niemals strafbar sein darf, habe ich bereits an dieser Stelle ausführlich belegt. Nur leider kann man meine Webseiten nicht ausdrucken um sie dem Herrn Minister in sein Posteingangskörbchen zu legen. Ausserdem steht zu befürchten, dass Ermittlungsbehörden Webserver mit strafbarem Material bewusst weiterhin am Netz lassen, um so Zugriffsprotokolle zu erstellen und damit eine Strafverfolgung erst zu ermöglichen. Dies würde aber bedeuten, dass das BKA sich zumindest moralisch in die Mitschuld begibt, denn der Täter könnte die strafbare Handlung (den Zugriff auf die Webseite) gar nicht vollenden, wenn das BKA den Server abgeschaltet hätte.