Die BRD und die RAF. Oder: Der Fisch stinkt vom Kopfe her!

In Telepolis findet sich ein Artikel von Udo Schulze, der sich mit Geheimakten in Verbindung mit der RAF auseinandersetzt. Für die Jüngeren: RAF heisst nicht nur Royal Air Force, sondern auch Rote Armee Fraktion und wurde auch als „Baader-Meinhof-Bande“ bezeichnet.

So lagern die Dokumente über einen besonders schwerwiegenden Fehltritt der baden-württembergischen Polizei aus dem Jahr 1972 noch mindestens bis Sylvester 2040 in den Panzerschränken der Behörden. Damals war ein Brite in Stuttgart zur falschen Zeit am falschen Ort. Während einer RAF-Fahndung geriet der Kaufmann Ian McLeod in den Fokus der Ermittler, die sofort zu seiner Wohnung ausrückten, um den vermeintlichen Terroristen festzunehmen. Getreu dem Motto „erst schießen, dann fragen“ feuerten die Beamten eine Salve durch die geschlossene Tür des Engländers, der tödlich getroffen zusammenbrach.

Erschreckend, was unser Staat als langfristig geheimhaltungswürdig bezeichnet. Wenn die obersten Ermittlungsbehörden ihre Fehler so massiv vor der Einsichtnahme der Allgemeinheit schützen, wer kann es da einem Polizisten verübeln, wenn dieser – nach einem deutlich kleinerem Fehlverhalten als der Tötung eines Unschuldigen – seine Dienstnummer nicht nennen mag.

Heise und die Geheimhaltungsstufen

Heise schreibt heute unter der Überschrift „Umsetzungsvorgaben für Web-Sperren sollen geheim bleiben“

Im Amtsblatt 16/2009 wird die Richtlinie als nur für den Dienstgebrauch verwendbare Geheimakte eingestuft. (Hervorhebung von mir)

Damit begibt sich Heise auf die Pfade, die ansonsten eher der BILD-„Zeitung“ zugeschrieben werden. Denn zwischen „Geheim“ und „Verschlussache, nur für den Dienstgebrauch“(VS-NfD) bestehen doch deutliche Unterschiede. VS-NfD bedeutet salopp eher „vertraulich“, denn „Geheim“. So müssen sich z.B. Mitarbeiter, die Zugang zu „geheimen“ Unterlagen benötigen einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Dieses ist bei VS-NfD nicht erforderlich.

Was VS-NfD bedeutet kann man daraus ableiten, dass selbst die Dienstpläne der Bundeswehr typischerweise „VS-NfD“ gekennzeichnet sind. Sie hängen überall (innerhalb der Kasernen) aus, sind aber kein Material für die Presse.

Eine ganz andere Frage ist es, ob diese Klassifizierung Sinn macht. So leid es mir tut, lautet meine Antwort darauf: JA. Denn – mal ganz ehrlich – wenn die technische Umsetzung im Detail bekannt wäre, so würde es etwaigen Interessenten/Bedarfsträgern ein leichtes sein, das System zu manipulieren oder zu manipuleren.