Gutes wollen, Böses tun – Auch Werber sind nicht allwissend

Udo Vetter hat sich einmal rechtlich mit dem Angebot der Webaktion no-kids.org der „Grabarz & Partner Werbeagentur GmbH“ auseinandergesetzt.

Lawblog:

Jeder Teilnehmer sollte sich klarmachen, dass er derart betitelte Dateien unter seiner IP-Adresse anbietet – wenn die Angaben der Seitenbetreiber stimmen. Wortreich wird zwar darauf hingewiesen, in den Dateien seien selbstverständlich keine Kinderpornos, sondern ein Hilfsangebot. Die Verwendung bestimmter Dateinamen sei nicht strafbar. Die Verwendung von No-kids.org sei “vollkommen unbedenklich”.

Letztere Aussage ist schlicht falsch. Für keine Ermittlungsbehörde (weltweit!) dürfte erkennbar sein, dass ausgerechnet dieses Angebot über die Seite No-kids.org generiert wurde. Und ich würde mich auch nicht darauf verlassen, dass die Polizei jede Datei tatsächlich überprüft.

Prädikat: Besonders lesenswert. Ziemlich einfach, wie man Menschen mittels einer guten, aber nicht zuende gedachten Idee kriminalisieren kann.