Otto versaut nicht nur Hamburg

„Otto versaut Hamburg“ war (oder ist) der Titel einer Otto Walkes  LP von 1981. Und an diesen wunderschönen Titel musste ich denken als ich folgende Zeilen las:

Die großflächige Kameraüberwachung in Einkaufszentren der ECE-Gruppe ist nach Ansicht mehrerer Landesdatenschutz-Behörden rechtswidrig. Es würden Bereiche gefilmt, in denen das weder erlaubt noch notwendig sei, sagte der Datenschutzbeauftragte des Landes Hamburg, Johannes Caspar, NDR Info. „Die Überwachung verstößt in dieser Form gegen das Bundesdatenschutzgesetz“, so Caspar weiter. Die Hamburger Firma ECE, die in Deutschland 93 Shoppingcenter betreibt und zum Besitz der Otto-Familie gehört, wies den Vorwurf zurück.

Quelle NDR. Worum geht es denn konkret? Erstens geht es um Kameras die folgende Bereiche abdecken:

  • in den Eingängen zu Toiletten der Mitarbeiter
  • zu den Umkleideräumen der Mitarbeiter
  • die Eingänge ins Einkaufszentrum
  • von den Rolltreppen oder von den Gängen
  • Von den Cafes in denen die Gäste sitzen

Und zweitens geht es – allein in Hamburg – um folgende Objekte, die der massiven Kameraüberwachung unterliegen:

  • Phoenix-Center Hamburg-Harburg
  • Billstedt-Center
  • Elbe-Einkaufszentrum
  • Alstertal-Einkaufszentrum
  • Hamburger Meile (Ex- Hamburger Strasse)
  • Hanse-Viertel
  • Europa Passage

Und das sind nur die Einkaufzentren, die in Hamburg unter der Verantwortung des „Otto-Clans“ überwacht werden.Wunderschön ist folgende Aussage:

„Die Kunden haben den Anspruch, dass sie in unseren Einkaufszentren sicher unterwegs sein können. Sie verlangen heute sogar, dass es solche Einrichtungen gibt und wir weisen an jedem Eingang auf die Videoüberwachung hin“, sagte Sprecher Christian Stamerjohanns.

Ob die Kunden dies wissen? Das sie so gerne überwacht werden – auf Schritt und Tritt? Wissen auch die Angestellten, dass sie ihrem Arbeitgeber auffordern jeden Gang zum Klo zu überwachen?

Ach was bin ich froh, dass ich als Kunde noch aussuchen kann, wo ich einkaufen gehe. Das Phoenix-Center ist bei mir um die Ecke, aber ich fand es schon immer scheisse. Zumal der Bau dieses Konsumpalastes viele kleine Geschäfte in der Umgebung in den Ruin getrieben hat und eine ehemalige schöne Fußgängerzone nun nur noch von Telefonshops und Ein-Euro-Läden gesäumt wird.

[Update]Loveparade deckt kriminelle Aktivitäten der Polizei auf

Dass ich eigentlich die Polizei als eine sinnvolle Institution betrachte und die meisten Polizisten sogar OK sind, wird langsam immer schwerer erklärbar:

Wie SPIEGEL ONLINE erfuhr, wurden bei der Bundespolizei inzwischen sämtliche Unterlagen zur Love Parade – Einsatzbefehle, Lagemeldungen, Karten – von den Computern der Beamten sowie aus deren E-Mail-Accounts gelöscht. „Da kam sehr schnell der ganz große Staubsauger“, sagte ein Beamter, der sogar eine konzertierte „Vertuschungsaktion“ im Gang wähnt.

Nach der rückhaltlosen Aufklärung, von der Bundespräsident Wulff doch so salbungsvoll gesprochen hatte, sieht das jedenfalls nicht aus.

schreibt der Spiegel. Da fragt man sich doch, ob da vielleicht sogar Verstösse gegen das Bundesdatenschutzgesetz vorliegen: „von den Computern der Beamten sowie aus deren E-Mail-Accounts gelöscht“. Da greift der Dienstherr – resp. ein Bevollmächtigter – mal eben auf die Maildaten zu? Wird da gerade das Amt des Bundespräsidenten beschädigt, weil höhere Posten des Polizeidienstes auf die Aussagen des Bundespräsidenten scheissen und ihren eigenen Arsch, oder den Arsch der wirklich verantwortlichen versuchen zu schützen. Und diesem Staat und seinen Schergen soll ich trauen?

Irritieren tut mich nur, dass es ausdrücklich um die Bundespolizei geht.

[Update]

Die Neue Osnabrücker Zeitung meldet:

„Spiegel Online“ berichtete am Sonntag, alle Unterlagen wie Einsatzbefehle, Lagemeldungen und Karten seien von den Computern der Beamten der Bundespolizei und von ihren E-Mail-Accounts gelöscht worden. „Da kam sehr schnell der ganz große Staubsauger“, zitierte das Online-Medium einen Beamten, der eine „Vertuschungsaktion“ vermutete. Der Bundespolizeisprecher sagte, dieser Bericht sei „absolut zurückzuweisen“.

Hätte Gerhard Zeiler bloss etwas anderes studiert

Der RTL-Geschäftsführer  Gerhard Zeiler hat – laut Wikipedia – Psychologie, Soziologie und Pädagogik studiert. Hätte er doch bloss wenigstens auch einen Messer & Gabel Einstiegskurs Jura belegt. Dann müsste er nicht solchen Schwachsinn wie

„Piraterie ist Diebstahl. Diebstahl ist verboten. Das Verbot gehört durchgesetzt“ (Quelle Heise)

von sich geben. Ein kurzer Blick in das StGB reicht hier völlig aus, denn dort wird der Straftatbestand „Diebstahl“ in § 242 wie folgt definiert:

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (Quelle Juris)

Etwas wegnehmen bedeutet, dass der ehemalige Besitzer den Gegenstand nicht mehr in seiner Verfügungsgewalt  hat. Dieses ist bei dem Anlegen einer Kopie aber nicht der Fall. Da kann Zeiler auch mit dem Fuß aufstampfen oder sich quengelnd auf dem Erdboden wälzen. Es wird nichts gestohlen. Aber Diebstahl und Raub sind eben deutlich griffiger als ein banaler Verstoß gegen das Urheberrecht.

Wenn der Zeiler erstmal in Rage ist, dann hört der nie wieder auf:

Gerhard Zeiler, Geschäftsführer der RTL Group, hat die Politik aufgefordert, Zugangsanbieter und Telekommunikationsunternehmen für Urheberrechtsverstöße ihrer Kunden zur Verantwortung zu ziehen. Die Inhalteanbieter sollten Schadensersatzansprüche gegen die Provider richten können

Das heisst, dass

  1. Als logische Folge ist die Deutsche Post (sowie alle anderen Paket- und Brieftransporteure, sowie Spediteure) dafür verantwortlich, was in den Kisten, Briefen und Paketen – Inhalt für sie nicht sichtbar –  eingepackt transportiert wird.
  2. Zeiler fordert die Politik auf, den Providern gegenüber die Verpflichtung nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu lockern, so dass diese jegliche transportierten Daten zu scannen und inhaltlich auszuwerten.

Ich frage mich, ob Zeiler sich auch nur ansatzweise mit der Materie beschäftigt hat, oder nur einfach stumpf irgendwelche – ihm nützliche Forderungen aufstellt. Aber der Zeiler kann NOCH weiter, der kennt einfach keine Grenzen:

.Beim bisherigen Auskunftsanspruch stört sich der Verband vor allem an den „Verwendungsbeschränkungen“ aus dem Telekommunikationsrecht, da die Vorratsdaten nur von Sicherheitsbehörden abgefragt werden dürfen.

Da ist es wieder – das grundsätzliche Problem: Wenn etwaige Daten erfasst werden wird es IMMER Personen(kreise) geben die versuchen direkt auf dieser Daten Zugriff zu bekommen. Daten sind nur sicher, wenn sie NICHT erhaben werden.