Warum die Zensurkontrolle bei dem Bundesdatenschützer aufgehängt werden soll

Der Gedanke kreiste schon eine kleine Weile durch meinen Kopf, nun muss er raus.

Die Zensurbefürworter (namentlich die Parteien CDU/CSU und SPD) in diesem Lande wehren sich strikt dagegen, dass eine wirksame Kontrolle der Sperrlisten des BKA eingerichtet wird. Eine wirksame Kontrolle würde beeinhalten, dass ein Richter jede zu sperrende Webseite/URL/IP-Adresse als sperrwürdig beurteilt. Dieses Verfahren scheint – nach dem gültigen Regeln der Gewaltenteilung – den Zensierern aber zu gefährlich, denn Richter sind in Deutschland (seit 1945) neutral und eben nicht der Staatsmacht untergeordnet. Sie können weder (offiziell… ) beeinflusst, noch „so einfach“ des Amtes enthoben werden.

Anders hingegen sieht dies bei den derzeit in die Zensurbestrebungen involvierten Institutionen aus:

  • Das BKA ist eine durch Verfügungen steuerbare Institution, welche direkt dem Einfluss des Parlamentes und auch des Innenministers unterliegt. Alle Verfügungen, die nicht direkt gegen geltende Gesetzesgrundlagen verstossen sind direkt umzusetzen. Eine Beurteilung des Inhaltes einer Verfügung steht dem BKA (und anderen polizeilichen Instanzen) nicht zu. Sie sind reine „Befehlsausführer“.
  • Der Bundesdatenschutzbeauftrage ist Inhaber eines Amtes. Die Lektüre des Bundesdatenschutzgesetzes verrät: „Er untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministeriums des Innern.“  und „Ist der Bundesbeauftragte vorübergehend an der Ausübung seines Amtes verhindert, kann der Bundesminister des Innern einen Vertreter mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragen. Der Bundesbeauftragte soll dazu gehört werden.“ Ausserdem hat der Bundesdatenschutzbeauftragte – laut Gesetzestext – mit angesprochenen Bereich so überhaupt nichts zu tun.

Erschwert wird diese Betrachtung, dass KEINER der beiden obigen Stellen – per Amt – eine gewichtende Bewertung zuzumuten ist. Ein Richter wird – typischerweise – immer auch den Aspekt der Verhältnismässigkeit in ein Urteil einfliessen lassen und ein übertriebenes Handeln zu unterbinden wissen. All dies wird – unterhalb des die Zensur ermöglichenden Gesetzes – sehr gern übersehen.

Auch gehört die kontrollierende Instanz VOR die Aufnahme derzu sperrenden Seiten/Adressen in den Verfahrensablauf geschaltet. Ein Gremium, dass z.B. alle 8 Wochen tagt und dann feststellt, dass eine Menge „x“ an Adressen nicht in diese Sperrverfügung gehören, KANN bedeuten, dass 8 Wochen lang das BKA definiert, wer z.B. online über politische Vorgänge in Deutschland berichten darf.

Wohin man schaut, die SPD lügt – auch sich selbst an

Wenn ich in der TAZ lesen:

Die SPD zeigt sich enttäuscht über den Kompromiss der großen Koalition beim Bundesdatenschutzgesetz

dann frage ich mich, ob man der SPD vielleicht mal erklären sollte, dass sie Teil dieser grossen Koalition ist. Auch wenn es sich für sie vielleicht so anfühlt, aber sie ist NICHT in der Oposition. Sie trägt DIREKT Mitverantwortung für die Politik die unsere derzeitige Regierung macht. Daran gibt es auch nichts zu deuteln. Hallo? McFly-SPD, aufwachen.Im Gegensatz zu euch – ehemaligen Sozis – wissen die Wähler nämlich, dass ihr die Mitverantwortung tragt. Und eben dieser Wähler wird euch – wie es bei der Bundeswehr so schön heisst „Gerecht beurteilen“.

Fast wird es egal, in welcher Sache die SPD da schon wieder umgekippt ist. Aber eben nur fast, denn es hat wieder mit Daten zu tun, namentlich dem Datenschutzgesetz:

So dürfen Unternehmen laut Edathy etwa Adressdaten in Zukunft wie bisher weiterverkaufen, auch wenn der Kunde einer Weitergabe nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

Also KEIN neuer, vollwirksamer Verbraucherschutz. Die Lobbyisten haben es mal wieder geschafft die Politiker auf die Linie der Wirtschaft zu trimmen.