Über die Rechtsansichten der Verlage im Bereich Urheberrecht

schreibt Stefan Niggemeier einen schönen Artikel im Bildblog. Auch hier im Reizzentrum schreib ich schon darüber, dass die Verlage wohl z.B. die Rechte an Bildmaterial in Zukunft besser honorieren werden.

In der von Axel Springer AG, Bauer Media Group, Ganske Verlagsgruppen GmbH , Gruner + Jahr AG & Co KG , Spiegel Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co KG , Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG unterschriebenen Resolution heisst es:

Zahlreiche Anbieter verwenden die Arbeit von Autoren, Verlagen und Sendern, ohne dafür zu bezahlen.

Aber dennoch wird weiterhin von den unterzeichnenden Verlagen weiterhin wil im Internet jegliches Material geräubert, um dieses dann kommerziell zu verarbeiten. So schreibt Niggemeier :

Der „Stern“ weigert sich im Zusammenhang mit dem Amoklauf von Winnenden konsequent, Fragen nach der Herkunft der von ihm gezeigten Privatfotos der Opfer zu beantworten. In seiner aktuellen Ausgabe zeigt er fast jedes der über 100 Opfer des Flugzeugabsturzes im Bild. Bei den meisten fehlt der sonst übliche Hinweis auf die Quelle.

Was bilden sich diese Medien-Vollhonks denn ein? Mit welchem Recht klauen Sie Inhalte – fremdes Eigentum – welches ausschliesslich schützenswert ist, wenn SIE es veröffentlichen und alles was von Anderen kommt ist Allgemeingut? Wer MEINE Rechte nicht respektiert hat sein Anspruch verwirkt, dass ich seine rechte ernst nehme. So einfach ist das für mich.

Leide ich an Verfolgungswahn? Bitte helft und stimmt ab

Ein Szenario bezüglich der neuen Möglichkeiten in Sachen Vorratsdatenspeicherung in Verbindung mit der „Kinderporno“-Sperrliste

Gegeben sei:

  1. Ermittlungsbehörden haben freien Zugriff auf jegliche Verbindungsdaten (wer hat wann welche IP-Adresse gehabt)
  2. Ermittlungsbehörden bestimmen welche Webseiten in der Sperrliste aufgeführt werden
  3. Die zu sperrenden Webseiten werden per Nameservermanipulation auf eine definierte Webseite umgeleitet.

Womit ein wunderbares Tool kreiert wäre nicht nur den Zugriff auf unliebsame Webseiten zu sperren, sondern auch Benutzergruppen jeglichen Interessengebietes zu definieren und zu identifizieren. Glaubt ihr nicht? Ist aber so. Wenn zum Beispiel der Herr Schäuble irgenwann der Meinung ist, dass die Besucher dieser Webseite doch mal identifiziert werden müssten,weil die den Schäuble nicht lieb haben können, würde er folgendes tun:

  1. rz.koepke.net in die Sperrliste packen, wodurch jeglicher Zugriff per DNS-Manipulation auf eine Webseite des BKA umgeleitet werden kann.
  2. Das Logile des betreffenden BKA-Webserver mit den Vorratsdaten abgleichen
  3. Du (ja, DU) der Du jetzt diese Zeilen liest, bist in der Kartei der mutmasslichen Schäuble-Gegner enthalten.

Ist das nicht wunderbar? Man kann nicht nur den Zugriff sperren, sondern auch gleich die Besucher JEDER Webseite in einer Datenbank erfassen und sogar mit anderen Datensätzen abgleichen, so nach dem Motto: Liest Bildblog & Fefe & Reizzentrum & surft nach 02:00.

Leide ich an Verfolgungswahn? Hilf mir meine Einschätzung zu bewerten und stimme ab:

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Auch wenn ich ansonsten kein Link-Bettler bin, wäre es nett, wenn dieser Artikel weiter verbreitet werden würde. Ich danke schon mal im Voraus in der Hoffnung so ein paar Stimmen für die Abstimmung einzuholen.

Domains und deren tiefer Sinn am Beispiel Axel Springer

Wer versucht die Webseite www.doof.de zu erreichen wird dort den typischen Text „Der Server unter www.doof.de konnte nicht gefunden werden“ zu sehen bekommen. Macht ja auch nichts.

Interessant aber ist die Antwort auf die Frage:“Wem gehört denn die Domain doof.de?“ Soll ich es verraten? Naja, die Überschrift sagt es ja schon: Dem Axel Springer Verlag.

ENTWEDER hat der Axel Springer Verlag diese Domain registriert, weil dort eine intellektuelle Version der Bild-„Zeitung“ unter einem ansprechenden Namen erscheinen soll oder aber die wollten dem Bildblog zuvorkommen 🙂