BILD kommt mir auch am 23.06.2012 nicht ins Haus

Ich verweigere seit vielen Jahren der BILD mir ihre Meinung und Ansichten mitzuteilen. Zu groß ist die Gefahr, dass mein Unterbewusstsein irgendwann einmal signalisiert „Da gab es eine Info XYZ“ ohne mich mittels Quellenangabe zu warnen.

Am 23.06.2012 plant der Springer-Verlag anlässlich des 60jährigen Bestehens der Marke „BILD“ eine Sonderausgabe, die kostenfrei an alle deutschen Haushalte verteilt werden soll. Finanziert wird dies durch Anzeigen, deren Preise auch schon feststehen:

1/1 Seite                            8sp./376×528        4.000.000,00 €
1/2 Seite                           8sp./376×264         2.200.000,00 €
VIP-Streifen Rückseite 8sp./376×100         1.300.000,00 €

Nicht nur ich wehre mich dagegen, dass der Springer-Verlag mit dem vollmüllen meines Briefkastens Geld verdient. Ich will keine Werbung, gar nix. Auch und insbesondere keine Springerpropaganda. Besonders perfide ist die Angabe des Springerverlages, diese Sonderausgabe auch an Haushalte zu liefern, die sich bereits gegen Werbezusendungen  ausgesprochen haben:

Verteilung: ca. 41 Mio. Haushalte inkl. Werbeverweigerer, innerhalb eines Tages

Quelle Mediadaten.

Udo Vetter weist im Lawblog auf folgendes Problem für den Springerverlag hin:

Überdies gibt es nun auch eine ganz neue Entscheidung des Landgerichts Lüneburg, die für BILD-Verweigerer einen juristisch vielversprechenderen Weg aufzeigt. Das Urteil (früherer Bericht im Blog) sagt nämlich klipp und klar, dass Postwurfsendungen jedenfalls dann unzulässig sind, wenn der Empfänger beim Absender widersprochen hat.

Auf eben diese „Lücke“ in der Springer-Argumentation weist auch der Artikel des Anwaltes und Bloggers Andreas Schwartmann im Rheinrecht hin und stellt dankenswerter Weise gleich ein Musterschreiben zur Verfügung, mit dem man den Springerverlag untersagen kann das Sendungsbewusstsein des Verlages ungefragt bis in unsere Briefkästen auszudehnen.

Einfach in den Müll werfen ist an der Stelle kontraproduktiv, da jedes ausgelieferte als mindestens „ein lesender Haushalt“ gilt. Nur ein Vorab-Protest kann diesbezüglich etwas bewirken. Auch möchte ich anmerken, wie viel Papier für 41 Millionen Ausgaben verbraten werden muss. Wehrt euch solange ihr könnt.

Endlich bin ich ein richtiger Blogger

Ein Blogger braucht Inhalte und ein paar Menschen die an den Inhalten interessiert sind – sonst könnte man auch ein Poesialbum befüllen. Um aber ein richtiger Blogger zu sein, muss man zumindest einmal mittels Rechtsanwalt dazu aufgefordert werden einen Text abzuändern oder gar zu entfernen.

Heute war es endlich soweit: Ich bekam Post von einem Berliner Rechtsanwaltsbüro. Ich wurde aufgefordert einen Artikel zu ändern, in dem ich über einen Bürgermeister schrieb, der „wegen Kindesmissbrauchs zu einem Jahr auf Bewährung und 2000 Euro Geldstrafe verurteilt“ wurde. Ich zitierte hierbei einen Artikel bei Bild-Online, in dem der Name der verurteilten Person genannt wurde.

Zitat aus dem Anwaltsschreiben:

Die Meldung ist nicht nur dazu geeignet, eine für für unseren Mandanten erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung nach sich zu ziehen, sondern hat auch tatsächlich konkrete negative Auswirkungen auf seine angestrebte Sozialisierung.

[..]

Im Hinblick auf den Artikel selbst haben wir bereits im Auftrag unserer Mandantschaft ein Verfahren gegen Bild Digital eingeleitet

Auch wenn ich – gerade als Vater zweier Töchter – feststellen muss, dass man sich als knapp unter 50 Jähriger VOR der Tat solche Gedanken machen sollte, habe ich den Artikel in meinem Blog entschärft. Der Grund dafür ist, dass dieses anwaltliche Schreiben nicht mit einer Kostennote versehen war, sondern eher (auch wenn es auf drei Seiten erstreckt und sicherlich ordentlich kostet) als Bitte verfasst war.

Das Schreiben endet mit dem Satz

Sollte diese Frist [Anmerkung: 12.12.2011] von Ihnen ungenutzt verstreichen, machen wie Sie bereits jetzt darauf aufmerksam, dass wir beauftragt sind, weitere rechtliche Schritte einzuleiten

Und mal ganz ehrlich: Ich schaue mir in Ruhe an, wie die betroffene Person gegen BILD prozessiert. Ich selbst muss da nicht auch noch auftreten und letztendlich Geld und Zeit investieren.

Internetdienste kosten Geld. Oder: Löschtage bei #Twitpic

Einen Service im Internet anzubieten kostet Geld. War so, ist so und wird so bleiben. Wer ein Blog oder eine Webseite betreibt muss typischerweise die Dienste eines Internetdienstleister (Webhoster, Rechenzentrum, o.Ä.) in Anspruch nehmen. Anschaffung, Betrieb und Pflege der Server, sowie das zur Verfügung stellen von Bandbreite kostet Geld. Und wer – z.B. mittels dynamischen DNS – seinen Server Zuhause betreibt, blendet die Kosten für den Uplink, Serveranschaffung und Stromkosten schlicht aus. Vorhanden sind die Kosten aber immer.

Bis zu einem gewissen Kostenfaktor (abhängig von den finanziellen Möglichkeiten) finanziert man sein Projekt als „Hobby“. Wer die Kosten z.B. eines virtuellen Servers gegen die Kosten anderer Hobbys stellt, kommt da immer noch gut weg. Erfolgreiche – und damit wachsende – Projekte können einem (egal ob Privatperson oder Firma) irgendwann über den Kopf wachsen. Dann wird es Zeit sich eine Möglichkeit zu überlegen wie man es anstellt, dass sich das Projekt selbst finanziert (vielleicht findet man auch einen Sponsor) und man eventuell (was ich als legitim betrachte) sogar Geld mit seinem Hobby verdient.

Sicher tut man bei dieser Finanzierung gut daran, den eigentlichen Sinn seines Dienstes nicht zu „verraten“ oder seine Klientel zu vergrätzen. So würde ich mich schwer tun (was ganz sicher nicht passieren wird, nur als Gedankenspiel) die Kosten meines Blogs von einer Firma oder gar einer Partei finanzieren zu lassen. Ich würde meine mentale Freiheit verkaufen. Auch glaube ich, dass Werbebanner euch – meine „Klientel“ – abschrecken würden.

Für die Ultima Ratio in Sachen Kunden verprellen hat sich der Internetdienst Twitpic entschieden:

Wer Fotos über Twitpic auf Twitter verbreitet, stimmt dem Verkauf seiner Bilder zu: Im Kleingedruckten räumt sich das Unternehmen umfassende Nutzungsrechte ein. Nun soll eine Agentur Promi-Fotos exklusiv vermarkten.

Die Erlaubnis, die Bilder seiner Nutzer zu verkaufen, hat Twitpic sich in die „Terms of Service“, die allgemeinen Geschäftsbedingungen, geschrieben. Denausführlichen Text hat Twitpic nach eigenen Angaben zuletzt vor sechs Tagen, am 4. Mai 2011 aktualisiert. In der Version der Geschäftsbedingungen vom 12. Februar 2010 fehlt der Abschnitt, der Twitpic die Vermarktung erlaubt.

Quelle Spiegel. Ihr könnt natürlich machen was ihr wollt und ich habe vollstes Verständnis dafür, dass TwitPic Inc. auch Kosten decken muss. Aber ich tue mich schwer bei dem Gedanken, dass meine Bilder – im für TwitPic Inc. günstigsten Fall – jemanden Anderes eventuell zu vernünftigen Erträgen verhilft und ich leer ausgehe.

Ein Konzept, dass den Nutzer an eventuell erzielten Erträgen beteiligt, damit hätte ich kein Problem, aber sich mein Copyright zu nehmen um dann – unter Ausschluss des „Künstlers“  zu wirtschaften, ist mir deutlich zuwider. Insbesondere, wenn diese Legitimation still und heimlich nachgereicht wird, ohne mich darüber zu informieren.

Achja, stumpf die Bilder löschen wird auch nicht zwingend erfolgreich sein:

You understand and agree, however, that Twitpic may retain, but not display, distribute, or perform, server copies of your media that have been removed or deleted.

Quelle: Twitpic-Terms of Service.

Es gibt genügend andere Dienstleister für den Upload von Bildern, man benötigt Twitpic nicht. Sollen sie ersticken.