Stuttgart schränkt verfassungsmässige Grundrechte wegen #S21 ein

Wird man in Zukunft in Deutschland noch von seinem Grundrecht „Versammlungsfreiheit“ Gebrauch machen können, oder wird auch dieses recht nur noch für die „besser verdienende“ erreichbar sein?

Einer der prominentesten Stuttgart-21-Gegner, Gangolf Stocker, steht am kommenden Donnerstag vor Gericht. Der Sprecher des Bündnisses gegen das umstrittene Bahnvorhaben wehrt sich vor dem Amtsgericht Stuttgart gegen einen Strafbefehl in Höhe von 1500 Euro.

Quelle: Schwaebische.de. Nun mag man sich fragen, was Gangolf Stocker denn verbrochen haben mag. Widerstand gegen die Staatsgewalt? Verstoss gegen einen Platzverweis? Tätlicher Angriff? Nichts dergleichen – Gangolf Stocker hat einen Telefonanruf nicht beantwortet:

Hintergrund sei, dass er als Versammlungsleiter während einer Demonstration Ende August vergangenen Jahres nicht an sein Handy gegangen sei, um einen Anruf der Polizei entgegenzunehmen, erläuterte Stocker. (Hervorhebung von mir)

Wart ihr schon mal auf einer Demo? Habt ihr wenigstens schon mal einen Bericht über eine Demo im Fernsehen oder auf Youtube gesehen? Wenn nein – hier mal eine kleine Impression bezüglich der Geräuschkulisse:

httpv://www.youtube.com/watch?v=RO1bmqb-wMw

Ich kann die widerwärtigen Versuche unseres totalitären Polizei und Überwachungsstaates die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufzulösen nur aufs schärfste verurteilen und zitiere – wieder einmal – unseren Grundgesetz:

Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Hervorhebung von mir.

Klarmachen zum Ändern

Ich kriminalisiere euch schon wieder alle!

Ja, in dem Moment wo ihr diese Zeilen lest, könntet ihr euch schon strafbar gemacht haben!

Denn wenn dieses Picture nun kinderpornografisch wäre, wäre die Strafbarkeit eures Handels nach Ansicht des Hamburger Oberlandesgericht bereits vollzogen.

Bereits das Betrachten von Kinderpornos im Internet ist strafbar. Das entschied das Oberlandesgericht Hamburg am Montag und hob damit ein Urteil des Amtsgerichts auf.

Auch das kurzfristige Herunterladen in den Arbeitsspeicher, ohne ein manuelles Abspeichern, bringe Nutzer in den Besitz der Dateien, hieß es in der Begründung. (Süddeutsche)

Ja, das Internet ist eben ein äusserst gefährliches Pflaster. Vielleicht mache ich ja (wie die Datenkopierer aus dem Schweizer Bankenumfeld) einen Deal: Ich biete Anscheinskinderpornografie an und melde jegliche Zugriffe aus Deutschland an die Staatsanwaltschaft.