Warum die Zensurkontrolle bei dem Bundesdatenschützer aufgehängt werden soll

Der Gedanke kreiste schon eine kleine Weile durch meinen Kopf, nun muss er raus.

Die Zensurbefürworter (namentlich die Parteien CDU/CSU und SPD) in diesem Lande wehren sich strikt dagegen, dass eine wirksame Kontrolle der Sperrlisten des BKA eingerichtet wird. Eine wirksame Kontrolle würde beeinhalten, dass ein Richter jede zu sperrende Webseite/URL/IP-Adresse als sperrwürdig beurteilt. Dieses Verfahren scheint – nach dem gültigen Regeln der Gewaltenteilung – den Zensierern aber zu gefährlich, denn Richter sind in Deutschland (seit 1945) neutral und eben nicht der Staatsmacht untergeordnet. Sie können weder (offiziell… ) beeinflusst, noch „so einfach“ des Amtes enthoben werden.

Anders hingegen sieht dies bei den derzeit in die Zensurbestrebungen involvierten Institutionen aus:

  • Das BKA ist eine durch Verfügungen steuerbare Institution, welche direkt dem Einfluss des Parlamentes und auch des Innenministers unterliegt. Alle Verfügungen, die nicht direkt gegen geltende Gesetzesgrundlagen verstossen sind direkt umzusetzen. Eine Beurteilung des Inhaltes einer Verfügung steht dem BKA (und anderen polizeilichen Instanzen) nicht zu. Sie sind reine „Befehlsausführer“.
  • Der Bundesdatenschutzbeauftrage ist Inhaber eines Amtes. Die Lektüre des Bundesdatenschutzgesetzes verrät: „Er untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministeriums des Innern.“  und „Ist der Bundesbeauftragte vorübergehend an der Ausübung seines Amtes verhindert, kann der Bundesminister des Innern einen Vertreter mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragen. Der Bundesbeauftragte soll dazu gehört werden.“ Ausserdem hat der Bundesdatenschutzbeauftragte – laut Gesetzestext – mit angesprochenen Bereich so überhaupt nichts zu tun.

Erschwert wird diese Betrachtung, dass KEINER der beiden obigen Stellen – per Amt – eine gewichtende Bewertung zuzumuten ist. Ein Richter wird – typischerweise – immer auch den Aspekt der Verhältnismässigkeit in ein Urteil einfliessen lassen und ein übertriebenes Handeln zu unterbinden wissen. All dies wird – unterhalb des die Zensur ermöglichenden Gesetzes – sehr gern übersehen.

Auch gehört die kontrollierende Instanz VOR die Aufnahme derzu sperrenden Seiten/Adressen in den Verfahrensablauf geschaltet. Ein Gremium, dass z.B. alle 8 Wochen tagt und dann feststellt, dass eine Menge „x“ an Adressen nicht in diese Sperrverfügung gehören, KANN bedeuten, dass 8 Wochen lang das BKA definiert, wer z.B. online über politische Vorgänge in Deutschland berichten darf.

Der IPREDator wird Frau von der Leyens Albtraum

Naja, nicht nur die Familienminsterin, auch der Innenminister Schäuble wird wohl unruhige Nächte bekommen, wenn er sich technisch mit dem IPREDator beschäftigt. IPREDator ist ein archaisch klingender Name für eine lange bekannte Technologie: VPN = Virtuelles privates Netzwerk.

Der Hintergedanke eines VPN ist, den Datenstrom in einem Tunnel von einem Punkt „A“ zu einem Punkt „B“ zu transferieren, ohne das jedwede Technik in der Mitte die transportierten Daten (unverschlüsselt) mitlesen kann.

Der technisch nicht so versierte Leser mag sich das so vorstellen, dass er von seinem heimischen PC („A“) zu einer definierten Relaystation (VPN-Endpunkt „B“)  im Internet eine dickes Rohr (Pipeline) aufbaut und jeglicher Datentransfer erst einmal durch dieses Rohr transportiert wird, bevor er „ins Freie“ entlassen wird. Die Rechner (und Router u. ä.) zwischen „A“ und „B“ sehen zwar den Datentransfer zwischen „A“ und „B“, können aber nicht mitlesen, da der Datenverkehr verschlüsselt geschieht. Erst von der Relaystation „B“ aus gehen dann die Datenpakete ins freie Netz. Ein Aufruf der Webseite von Google würde also vom heimischen PC durch den verschlüsselten Tunnel zu „B“, und erst von dort aus „öffentlich“ zu Google transferiert werden. Die Antworten von Google würden auch ausschliesslich über die Relaystation „B“ durch den Tunnel an den heimischen PC zurück gesandt werden. In den Logfiles sieht Google ausschliesslich die IP-Adresse der Relaystation. Die heimische IP-Adresse, welche der geneigte Nutzer von seinem Provider bekommen hat (und auf welche die Ermittlungsbehörden dank Vorratsdatenspeicherung Zugriff haben) taucht in keinem Logfile auf. Naja, in einem Logfile schon: In den eventuell auf der Relaystation „B“ vorhandenen Logfiles…. Aber auf die Muss das BKA erstmal Zugriff haben.

Und woher bekommt man nun diese Technik, mit der man Frau von der Leyen und den Herrn Schäuble zu hervorragend ärgern kann?

Studenten wenden sich bitte vertrauensvoll an die DV-Abteilung ihrer Universität. Universitäten bieten typischerweise VPN-Zugänge an. „Normale“ Nutzer können sich an ihren Internetdienstleister wenden, um zu erfragen ob er VPN anbietet. Auch viele Firmen bieten Ihren Mitarbeiter (mobil oder Heimarbeitsplatz) bereits VPNs an. Zu guter Letzt kann man auch bei Piratebay das Produkt IPREDator erwerben. Kostenpunkt: Schlappe 5 Euro im Monat. Ein Bericht dazu findet sich auf den Seiten der TAZ

Das Pirate Bay-Vorhaben befindet sich aktuell in einem geschlossenen Betatest mit 3000 Nutzern, laut der Macher, die im Blog der Tauschbörsensuchmaschine mit ihren Anhängern kommunizieren, haben sich bereits 180.000 Interessierte für den Anonymisierungsdienst vormerken lassen. Kostenlos wird er nicht sein: Rund 5 Euro im Monat sollen fällig werden, um den Datentransfer zu finanzieren. Wie die Betreiber dabei sicherstellen wollen, dass die Bezahlung anonym bleibt, ist bislang noch unklar.

Wer ist wählbar: Neues aus dem Bundestag

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat am Mittwochmorgen mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen Union und SPD umfangreiche Änderungen am Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet beschlossen. Die FDP-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion lehnten die Änderungen und den Entwurf insgesamt ab.

findet man als Information auf den Seiten des Deutschen Bundestages. Entgegen der landläufigen Meinung, dass (durch das BKA) erst einmal versucht werden muss etwaige Seiten zu löschen, sieht der neue Gesetzentwurf aber vor:

Die Koalition änderte gegenüber dem Ursprungsentwurf, dass die Aufnahme in die Sperrliste nur erfolgen darf, wenn Maßnahmen zur Löschung der Inhalte nicht möglich oder nicht erfolgversprechend sind

„Nicht erfolgsversprechend“. Ich mag es, wenn Gesetzestexte viel Spielraum lassen. SOLLTEN Gesetze stets so interpretiert werden, wie es die Väter des Gesetzes gemeint haben könnten, so wäre das ja noch nachvollziehbar. Da dies aber nicht der Fall ist, sondern Gesetze gern so ausgelegt werden, wie es dem jeweiligen Bedürfnissträger gerade ins Konzept passt, wird da wohl eher ein bisschen zu viel gesperrt, als ein zu löschen. Mal ehrlich: Was macht mehr Arbeit? Eine Datei um eine Zeile zu erweitern, oder den Provider zu kontaktieren, eventuelle Rückfragen zu beantworten und zu prüfen, ob die Löschung auch erfolgte? Also ab in die Liste und Pauschalausrede „nicht erfolgsversprechend“ rantackern.

Die Sperrliste soll darüber hinaus von einem unabhängigen Expertengremium, das beim Bundesbeauftragten für Datenschutz eingerichtet werden wird, regelmäßig kontrolliert werden. Wenn das Gremium mehrheitlich gegen eine Sperrung votiert, muss diese Seite aus der Sperrliste genommen werden

Also auch hier gilt: Erstmal alles rein. KEIN Richtervorbehalt schütz vor der Einschränkung des Grundrechtes seine Meinung in Wort Schrift und Bild frei zu äussern, oder Jeder hat das Recht sich aus frei verfügbaren Quellen. Dies sind gleich zwei Grundrechte die bei Missbrauch in Tateinheit angegriffen werden können.

Interessant ist auch, wie sich CDU und SPD wunderbar einig (fast möchte man sagen freundschaftlich) aneinender kuscheln:

Nicht durchsetzen konnte sich die FDP-Fraktion mit ihrem Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Zugangserschwerungsgesetz. Die Fraktion hatte argumentiert, der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beinhalte keine Änderung des Telemediengesetzes mehr, sondern die Schaffung eines Spezialgesetzes zur Zugangserschwerung zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen. Es gebe zahlreiche Fragen dazu. Neben der FDP-Fraktion stimmten auch die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen für den Antrag. CDU/CSU und SPD lehnten den Antrag mit dem Hinweis ab, es sei bereits eine Anhörung durchgeführt worden, und damit sei das Recht auf Durchführung einer Anhörung, das von einem Viertel der Ausschussmitglieder eigentlich durchgesetzt werden könne, verbraucht.

Also haben „die da oben“ (CDU/CSU und SPD) sich prächtig stark gegen „die da unten“ (FTP, Die Linke und die Grünen) durchgesetzt. Bloss nicht zu viele Rechte an die Deppen da unten.

Ergebniss:

Unwählbar (in dieser Sache): CDU/CSU und SPD

Wählbar(in dieser Sache): FTP, Die Linke und die Grünen