Warum die Zensurkontrolle bei dem Bundesdatenschützer aufgehängt werden soll

Der Gedanke kreiste schon eine kleine Weile durch meinen Kopf, nun muss er raus.

Die Zensurbefürworter (namentlich die Parteien CDU/CSU und SPD) in diesem Lande wehren sich strikt dagegen, dass eine wirksame Kontrolle der Sperrlisten des BKA eingerichtet wird. Eine wirksame Kontrolle würde beeinhalten, dass ein Richter jede zu sperrende Webseite/URL/IP-Adresse als sperrwürdig beurteilt. Dieses Verfahren scheint – nach dem gültigen Regeln der Gewaltenteilung – den Zensierern aber zu gefährlich, denn Richter sind in Deutschland (seit 1945) neutral und eben nicht der Staatsmacht untergeordnet. Sie können weder (offiziell… ) beeinflusst, noch „so einfach“ des Amtes enthoben werden.

Anders hingegen sieht dies bei den derzeit in die Zensurbestrebungen involvierten Institutionen aus:

  • Das BKA ist eine durch Verfügungen steuerbare Institution, welche direkt dem Einfluss des Parlamentes und auch des Innenministers unterliegt. Alle Verfügungen, die nicht direkt gegen geltende Gesetzesgrundlagen verstossen sind direkt umzusetzen. Eine Beurteilung des Inhaltes einer Verfügung steht dem BKA (und anderen polizeilichen Instanzen) nicht zu. Sie sind reine „Befehlsausführer“.
  • Der Bundesdatenschutzbeauftrage ist Inhaber eines Amtes. Die Lektüre des Bundesdatenschutzgesetzes verrät: „Er untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministeriums des Innern.“  und „Ist der Bundesbeauftragte vorübergehend an der Ausübung seines Amtes verhindert, kann der Bundesminister des Innern einen Vertreter mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragen. Der Bundesbeauftragte soll dazu gehört werden.“ Ausserdem hat der Bundesdatenschutzbeauftragte – laut Gesetzestext – mit angesprochenen Bereich so überhaupt nichts zu tun.

Erschwert wird diese Betrachtung, dass KEINER der beiden obigen Stellen – per Amt – eine gewichtende Bewertung zuzumuten ist. Ein Richter wird – typischerweise – immer auch den Aspekt der Verhältnismässigkeit in ein Urteil einfliessen lassen und ein übertriebenes Handeln zu unterbinden wissen. All dies wird – unterhalb des die Zensur ermöglichenden Gesetzes – sehr gern übersehen.

Auch gehört die kontrollierende Instanz VOR die Aufnahme derzu sperrenden Seiten/Adressen in den Verfahrensablauf geschaltet. Ein Gremium, dass z.B. alle 8 Wochen tagt und dann feststellt, dass eine Menge „x“ an Adressen nicht in diese Sperrverfügung gehören, KANN bedeuten, dass 8 Wochen lang das BKA definiert, wer z.B. online über politische Vorgänge in Deutschland berichten darf.

Runter vom Sofa und lasst euch nicht länger verarschen

Am 17. April des Jahres 2009 möchte Frau von der Leyen erste Verträge mit grossen Providern schliessen, in denen die Internetsperre – für die es noch kein gesetzliche Grundlage gibt! – vertraglich manifestiert wird. Ich sehe zwar eine sehr gute Chance, dass das Bundesverfassungsgericht der gesetzlichen Grundlage die Existensberechtigung entzieht, was aber an den Verträgen nichts ändern wird.

Futurezone (ORF) schreibt dazu:

Nach den Plänen von der Leyens soll das deutsche Bundeskriminalamt den Internet-Anbietern dafür tagesaktuelle Sperrlisten liefern

..

Jeden Tag sollen so bis zu 400.000 Zugriffe verhindert werden.

Das sind mir persönlich auch zuviele „sollen“ und zuwenig „werden“. Alles ist schön schwammig – sowohl in der Begründung, als auch in der Umsetzung. Der Westen beschreibt wundervoll(auch wenn es um eine andere Sache geht, das Werkzeug ist das gleiche..), wie Frau von der Leyen mit Statistiken arbeitet – immer nach dem Motto: Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst manipuliert hast.

Heise nimmt sich dieses Themas auch an – und vergisst nicht auf die c’t zu verweisen..:

Den dringenden Handlungsbedarf leitet die Familienministerin unter anderem aus der drastischen Zunahme der Kriminalität auf diesem Gebiet ab, die das Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet haben soll

..

c’t hat die Zahlen hinterfragt und festgestellt, dass sie keine Aussagekraft für die politische Debatte haben. In der oft zitierten Statistik erfasst das BKA jede Ermittlung bei einem Anfangsverdacht, sie besagt nichts über die Zahl der schlussendlich nachgewiesenen Straftaten.

Ich stelle mir hier jetzt die Frage, ob sich der heise Verlag nun auch der Pädophilie verdächtig macht. Ist es doch bei uns mittlerweile so, dass jeder gegner der Internetsperre als verkappter Kinderschänder dargestellt wird.