Politische Posten und Befähigungen

Was mich an der derzeitigen Diskussion um die Befähigung eines Landesvorsitzenden als Ministerpräsident und paralell als Umweltministers irritiert ist folgendes (mal losgelöst von der Person Röttgen):

Die Posten Landesvorsitzender einer politischen Partei, Ministerpräsident und auch Umweltminister sind drei absolut *nicht* miteinander vergleichbare Positionen und Verantwortungsbereiche. Wie kommt man bloss darauf, dass ein guter Landesvorsitzender einer Partei gleichwohl ein guter Ministerpräsident oder ein guter Umweltminister ein guter Landesvorsitzender sein kann?

Ein Landesvorsitzender einer Partei muss zuerst einmal ein guter Verwaltungsmensch sein. Er sollte sicherlich ein Ohr an den Bürgermeinungen haben, aber zuerst ist er eine verwaltende Kraft, welche für die Strukturen und die Arbeit „seiner“ Partei zuständig zeichnet. Ein guter Landesvorsitzender ist wahrscheinlich prädestiniert für die Aufgabe eines Fraktionsführers aber weiter würde ich – zumindest nicht pauschal – seine Befähigung erweitern wollen.

Ein Ministerpräsident hat schon einen grösseren Hut auf. Schliesslich dreht sich dessen Verantwortung nicht um die Probleme Parteiengesetz und Organisation einer lokalen Einheit, sondern vielmehr gestaltet dieser aktiv die gesamte Politik des betreffenden Bundeslandes. Ich würde generell an dieser Stelle eher eine Person sehen, die sich in einem breiten Bereich von Arbeitskreisen eine universelle Kenntnis der lokalen Politik erarbeitet hat. Wenn sich diese Person in einem Bundesland als guter „Allrounder“ einen Namen machte, steht sicherlich einem Aufstieg zum Amt des Bundeskanzlers nichts im Wege. Für einen Ministerposten erscheint mir diese Person aber eher denkbar ungeeignet.

Ein Minister mit speziellem Themenbereich wiederum sollte sich durch fundiertes und vor allem tiefen Wissen bezüglich seines Aufgabengebietes profilieren. In Ausnahmefällen mag ein Ministerpräsident dieses vorweisen können, eher allerdings würde ich an dieser Stelle aber wieder eine Person sehen, die sich in themenspezifischen Arbeitsgruppen einen Namen gemacht hat, als eine Person die sich schlicht in einer Partei „hoch gedient“ hat.

Ich verstehe bis heute nicht, was einen guten(!) Gesundheitsminister befähigt von einem auf den anderen Tag Wirtschaftsminister zu werden. Es drängt sich mir der Verdacht auf, dass es innerhalb der deutschen politischen Struktur heutzutage vielmehr um Verwaltung und Freundschaftsbeförderungen, denn um echte Sachkompetenz geht.

Sicherlich wird es an einigen der oben genannten Fällen Ausnahmen geben. Aber ein guter Bundesumweltminister wird sich wahrscheinlich eher aus der Riege der Landesumweltminister rekrutieren, denn aus Ministerpräsidenten.

Ein Assessmentcenter für politische Posten wäre wahrscheinlich gar nicht dumm und würde sicherlich für so manche Überraschung sorgen.

Antworten von Ministerien an Privatpersonen

Jeder Mensch hat ein Auskunftsrecht, was parlamentarische Arbeit angeht. Ich habe einmal einen „Selbstversuch“ gestartet und über das Ergebnis möchte ich hier berichten.

Am 06.02.2012 schrieb ich an das Innenministerium und das Justizministerium folgende Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Dienstag den 31.01.2012 hatte ich das Vergnügen in Hamburg an einer Veranstaltung mit der Justizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger zum Thema Datenschutz teilzunehmen. Dankenswerter Weise gab es auch die Möglichkeit Fragen zu stellen, welche Frau Leutheuser-Schnarrenberger auch beantworte.

Da dort – wohl auch in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit – meine gestellte Frage nur sehr unbefriedigend beantwortet würde, möchte ich diese hier noch einmal per Mail stellen, in der Hoffnung eine umfassendere Antwort zu erhalten.

Laut Medienberichten (Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Behoerden-duerfen-auf-europaeische-Cloud-Daten-zugreifen-1270455.html) ist es US-Behörden aufgrund des sogenannten Patriot-Acts möglich auf jegliche bei US-Firmen zur Verfügung stehenden Daten zuzugreifen.

Zitat:
Cloud-Anbieter wie Microsoft müssen US-Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf von Kunden gespeicherte Daten gewähren, berichtet der US-Branchendienst ZDNet. Das betrifft auch in der EU ansässige Firmen und in europäischen  Rechenzentren liegende Daten, wie Microsofts britischer Direktor Gordon Frazer anlässlich der Markteinführung von Microsofts Office 365 in London erklärte. Er antwortete damit auf die Frage, ob Microsoft zusichern könne, dass in seinen EU-Rechenzentren gespeicherte Daten Europa niemals verlassen könnten.
Zitatende

Da dieses auch Firmen- und Kundendaten betrifft, die von in den USA ansässigen Firmen in Deutschland im Auftrag von Deutschen bearbeitet werden (Rechenzentren  z.B. der Firmen Dell, HP, IBM, Amazon und Google – um nur einige „Auftragsdatenbearbeiter“ zu nennen) scheint mir persönlich dieser Zugriff mit europäischen und bundesdeutschen
Datenschutzbestimmungen zu kollidieren. Es betrifft nicht ausschliesslich Adressdaten, sondern speziell Daten von Rechenzentrumskunden, die teilweise ihre Auftragsdatenbearbeitung, aber auch Daten aus den Bereichen Forschung und Entwicklung auf diesen Servern lagern und verarbeiten.

Meine konkreten Fragen dazu:

1) Ist diese Vorgehensweise der US-Behörden in Ihrem Ministerium bekannt
2) Wie kommentiert Ihr Ministerium diese Art von Verstoß gegen europäische und bundesdeutsche Gesetze?

Leider war der einzige Kommentar von Frau Leutheusser-Schnarrenberger zu dieser Frage „Das geht so nicht“, was als Beantwortung meiner Frage etwas unbefriedigend war. Ich hoffe auf eine aussagekräftigere Antwort ihres Hause und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Holger Köpke

Als ich am 27.02.2012 noch keine Antwort (auch keine „Eingangsbestätigung“) auf meine Mail erhalten hatte, erlaubte ich mir die beiden Ministerien nochmals zu erinnern. Gleiche Mail, mit folgender Einleitung:

Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine unten stehende Mail habe ich bislang noch nichts von Ihnen gehört – weder eine konkrete Antwor noch eine Empfangsbestätigung mit dem Hinweis, dass die Beantwortun länger (Zeitangabe..) dauern kann. Aus diesem Grunde erlaube ich mir, die Anfrage nochmals zu senden.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Köpke

Am 13.03. 2012 bekam ich dann tatsächlich eine Antwort vom Justizminsterium:

Sehr geehrter Herr Köpke,

vielen Dank für Ihre E-Mails vom 6. und 27. Februar 2012 an die Poststelle des Bundesministeriums der Justiz zum Thema Zugriff von US-Behörden auf bei US-Unternehmen gespeicherte personenbezogene Daten. Wegen der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen sowie anderer vordringlicher Aufgaben komme ich erst heute dazu, Ihnen zu antworten. Für die dadurch eingetretene Verzögerung bitte ich um Verständnis.

In Ihrer E-Mail vom 6. Februar 2012 nehmen sie Bezug auf Medienberichte, wonach US-Behörden auf der Grundlage des sog. „US Patriot Act“ auf personenbezogene Daten, die von in den USA ansässigen Unternehmen gespeichert werden, zugreifen können, und zwar sogar dann, wenn die Daten auf in der Europäischen Union befindlichen Servern gespeichert sind. Der Umstand, dass es solche Datenübermittlungen an US-Behörden geben soll, ist hier bislang nur aufgrund entsprechender Medienberichte bzw. von Äußerungen von Vertretern der betroffenen Unternehmen bekannt geworden. So hat inzwischen Google bestätigt, schon mehrfach auf seinen europäischen Servern gespeicherte Nutzerdaten an US-Behörden weitergeleitet zu haben. Auch das Unternehmen Microsoft hat eingeräumt, dass es US-Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf europäische Daten aus dem Cloud-Dienst Office 365 gewährt habe. Allerdings liegen hier gesicherte tatsächliche Erkenntnisse über die Anzahl und den Umfang derartiger staatlicher Zugriffe derzeit nicht vor.

Soweit hier bekannt, hat der Aussschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments (LIBE-Ausschuss) bereits im September 2011 datenschutzrechtliche Bedenken gegen diese Vorgehensweise erhoben und die Europäische Kommission zur weiteren Aufklärung und Klarstellung der Unvereinbarkeit dieser Datenverarbeitung mit EU-Datenschutzrecht aufgefordert. Die vom LIBE Ausschuss geäußerten datenschutzrechtlichen Bedenken werden aus hiesiger fachlicher Sicht – soweit dies auf Basis der wenigen hier vorliegenden Informationen beurteilt werden kann – geteilt. Soweit eine Übermittlung von personenbezogenen Daten von Internetnutzern, die in der Europäischen Union auf Servern gespeichert sind, an US-Behörden erfolgt, findet hierauf grundsätzlich europäisches Datenschutzrecht Anwendung. Eine Übermittlung von personenbezogene Daten an öffentliche Stellen eines Drittstaates, wie etwa die USA, hat sowohl nach europäischem als auch nach deutschem Datenschutzrecht zu unterbleiben, wenn bei diesen Stellen ein angemessenes Datenschutzniveau nicht gewährleistet ist. Es bestehen berechtigte Zweifel der für die datenschutzrechtliche Kontrolle von Datenverarbeitungen durch private Stellen in Deutschland zuständigen Landesdatenschutzbehörden daran, ob solche Datenübermittlungen durch US-Unternehmen an US-Behörden den grundlegenden europäischen Standards, wie insbesondere dem Zweckbindungsgrundsatz, der Gewährleistung von Betroffenenrechten und des Rechtsschutzes sowie der Pflicht zur Löschung der Daten nach Zweckerfüllung, genügen.

Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass viele datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem sog. Cloud Computing noch weitgehend ungeklärt sind. Dies betrifft auch und gerade die hier relevante Problematik des anwendbaren Datenschutzrechts, die Einordnung als Auftragsdatenverarbeitung und die Drittlandübermittlung. So ist bereits umstritten, ob und unter welchen Voraussetzungen die Verarbeitung von europäischen Daten durch US-Cloud-Anbieter datenschutzrechtlich zulässig ist. Dies hängt unter anderem davon ab, wo der Serverstandort ist und ob der Anbieter der Cloud-Dienstleistung sich den Safe-Harbor-Grundsätzen unterworfen hat.

Auch und gerade um den Herausforderungen für das Datenschutzrecht im globalen Internetzeitalter durch einen neuen effektiveren Rechtsrahmen zu begegnen, hat die Europäische Kommission am 25. Januar 2012 als Teil des Gesamtpakets für einen europäischen Datenschutzrahmen für das 21. Jahrhundert den Entwurf einer Datenschutz-Grundverordnung vorgelegt. Darin ist vorgesehen, dass die Geltung der künftigen Datenschutzregeln auch auf nicht in der EU ansässige Unternehmen erstreckt werden soll, die Waren und Dienstleistungen insbesondere über das Internet in der EU anbieten oder das Verhalten von in der EU ansässigen Personen beobachten. Damit sollen namentlich global agierende Internetanbieter in Drittstaaten, wie etwa Facebook und Google, im Falle der Adressierung von in der EU ansässigen Nutzern dem Datenschutzregime der EU unterworfen werden. Die Verhandlungen über diesen Verordnungsentwurf haben im Februar 2012 begonnen und werden angesichts des erheblichen Umfangs und der Komplexität dieses Vorschlags voraussichtlich geraume Zeit in Anspruch nehmen.

 
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass für das allgemeine Datenschutzrecht innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium des Innern federführend zuständig ist, das Sie ja auch parallel angeschrieben haben. Dies gilt auch für die Prüfung der Frage, ob hier auf nationaler Ebene gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Mit freundlichen Grüßen,

Annette Schnellenbach, LL.M. 
Leiterin des Referats IV A 5 
(Datenschutzrecht, Recht der Bundesstatistik) 
Bundesministerium der Justiz 
Mohrenstraße 37 

Ich muss sagen: Diese Antwort hat zwar etwas länger gedauert, aber ich bin inhaltlich mit der Antwort zufrieden. Diese Antwort war deutlich besser, als so manches, was ich bislang als Antwort auf Fragen an Politiker erhalten hatte. Den Verweis an den zuständigen Innenminister verwiesen, den ich praktischerweise auch angeschrieben hatte, betrachte ich als inhaltlich völlig in Ordnung. Was also antwortet das Innenminsterium denn nun auf eine sehr konkrete Frage, die ein Bürger stellt?

Wer jetzt einen bösen Verdacht hat, den kann ich bestätigen: Das Innenministerium antwortete bis zum heutigen Tage nicht. Auch meine weitere Erinnerung vom 27.04.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich bis zum heutigen Tag von Ihnen noch keine Antwort bezüglich unten stehender Mailanfrage vom 06.02.2012 – sowie meiner Nachfrage vom 27.02.2012.

Darf ich dies so bewerten – und auch publizieren – dass Mailanfragen an das Bundesinnenminsterium nicht beantwortet werden und/oder auch keine ablehnende Antwort resp. wenigstens eine Empfangsbestätigung gesendet wird?

Als Bürger – der ihr Ministerium mit seinen Steuergeldern bezahlt – bin ich gelinde gesagt schwerstens enttäuscht.

Mit Grüßen

Holger Köpke

bleibt stumpf unbeantwortet.

Wenn nun die DigiGes (Abzocker verlinke ich nicht) dem deutschen Bürger Geld dafür aus der Tasche ziehen will, dass er an definierte Abgeordnete Mails senden darf, fühle ich mich schwerstens an die Jamba-Abzocke erinnert: Viel Geld für nix.

Die Piraten und das liebe Geld

Was finanziellen Aufwand angeht, sind die Mitglieder der Piratenpartei voll in der Mitte der Gesellschaft angekommen und das stimmt mich traurig.

Grundlage: Die Piratenpartei braucht mehr Einnahmen. Die politische Arbeit, die Infrastruktur und nicht zuletzt die Information der Bürger kostet Geld. Das Problem mit den Einnahmen potenziert sich sogar dadurch, dass die Berechnungsgrundlage der höchstmöglichen Parteienunterstützung durch den Bund die „Eigeneinnahmen“ der Partei sind. Wenn also eine Partei (nicht nur die Piraten) ein rechnerisches Anrecht auf Parteiunterstützung von 250.000€ hätte aber nur 150.000€ eigene Einnahmen hat, so verfallen 100.000€ Unterstützung und es werden nur 150.000€ vom Bund ausgezahlt. In genau dieser Situation befindet sich die Piratenpartei. Jeder Euro Mehreinnahmen wird (noch) durch einen weiteren Euro Bundesmittel unterfüttert.

Die Situation auf dem Bundesparteitag in Neumünster: Es wird abgestimmt, ob die Mitgliedsbeiträge erhöht werden und ein Sturm der Entrüstung (den ich aus gesundheitlichen Gründen leider nur remote mitbekam) bricht los.

Meine Meinung dazu:

  1. Es gibt Menschen die jeden Euro umdrehen müssen. Ich halte zwar eine monatliche Mehrbelastung von einem Euro/Monat für durchweg vertretbar – das müsste sich auch ein Hartz-IV Empfänger vom Munde absparen können – dennoch weiss ich wie viel ein Euro tatsächlich wert sein kann.
  2. Viel wichtiger ist doch aber die Frage: Warum spenden wir, die wir finanziell besser gestellt sind, nicht schlicht einen über den Mitgliedsbeitrag hinausgehenden Betrag freiwillig und ohne die Pflicht für alle einzuführen?

Wir wollen als Partei ein BGE einführen, welches dadurch finanziert wird, dass jeder Bürger – basierend auf seinen finanziellen Möglichkeiten – den schwächer gestellten besser als bisher unterstützt. Wir wollen einen umlagefinanzierten ÖPNV, der ebenfalls durch sozial basierte Umlage finanziert wird. Warum zum Henker schaffen wir es nicht eben dieses Solidarprinzip bei der Finanzierung unserer Partei anzuwenden? Warum brauchen wir eine Verpflichtung, warum finanzieren diejenigen mit den Möglichkeiten nicht freiwillig?

Ich werde heute nachmittag 50€ an die Piratenpartei spenden. Wer macht mit?

Pro-Tipp: Spendet dieses Geld an euren Landes/Bezirksverband. Dann kommt es direkt eurer „lokalen“ politischen Arbeit zugute. Der Bundesverband bekommt dann den gleichen Betrag über die Parteienfinanzierung und es ist allen geholfen!