Strafbare Handlung oder Bundesverdienstkreuz?

Während es in Hessen Bestrebungen gibt, Datenhehlerei als eigenen Straftatbestand zu definieren, werden andernorts Datenhehler für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen. Eine Gleichbehandlung findet anscheinend in Deutschland nicht mehr statt.

Zum einen lese ich im Heise-Ticker einen Satz,

„Hessen will erreichen, dass in Deutschland der Straftatbestand Datenhehlerei eingeführt wird. Einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins Focus bestätigte der Sprecher des Justizministeriums, Hans Liedel am Freitag. Ebenso wie beim Handel mit geklauter Ware soll das Hehlen mit digitalen Daten mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder einer hohen Geldstrafe geahndet werden.“

der nach dem konsequenten Ausbau des Bundesdatenschutzgesetzes, welches in Sachen „Strafen“ und „Bußgeld“ eher sehr weichgekocht daherkommt. Dies mag auch und gerade der Lobby der Adresshändler geschuldet sein. Insofern scheint es angezeigt und konsequent diesbezüglich nachzubessern.

Aber es gibt da noch einen anderen Fall in Deutschland, der (nicht nur) von Datenschützern recht kontrovers diskutiert wurde: Der Aufkauf von unrechtmäßig erlangten personenbezogenen Daten aus der Quelle „Schweizer Banken“. Diese Daten wurden wohl von Bankmitarbeitern unrechtmäßig erlangt und weitergegeben, wodurch diese (nach Zahlung einer größeren Summe) in die Hände von Finanzbehörden gelangten. Dieser Fall schlägt gerade mal wieder Wellen, da die SPD wohl nun die Staatsbeamten welche die Datenträger kauften sogar noch auszeichnen möchten:

„Sie haben sich um den Rechtsstaat verdient gemacht“: SPD-Fraktionsgeschäftsführer Oppermann möchte die drei Steuerfahnder, gegen die in der Schweiz Haftbefehl erlassen wurde, auszeichnen. Weitere SPD-Politiker erhöhen den Druck auf Finanzminister Schäuble.

(Quelle Süddeutsche). Interessant ist hierbei, dass es zwar einen eigenen Paragraphen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gibt, der sich damit auseinandersetzt, wie „nichtöffentliche Stellen“ sich bei „unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten“ zu verhalten haben (§ 42a), Bank- und Kreditkartenkonten finden hier sogar explizit Erwähnung. Aber keine Stelle im BDSG regelt, wie sich öffentliche Stellen zu verhalten haben, wenn diese unrechtmäßig Zugriff auf diese Art von Daten erlangen.

Es zeichnet sich also ab, dass nichtöffentliche Stellen bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten in Zukunft betraft werden sollen (was in meinen Augen wie erwähnt sinnvoll ist), wenn aber eine staatliche Stelle diese Daten erlangt, hat sich diese „Um den Staat verdient gemacht“.

Anmerkung: Ich möchte keineswegs eine Lanze für die Straftäter brechen, die sich der Steuerhinterziehung – oder der Beihilfe dazu) schuldig machen. Was ich aber möchte ist, dass in diesem Lande nicht mit zweierlei Maß gemessen wird. Gesetze und Regelungen müssen für alle Beteiligten gelten – Ausnahmen von der Allgemeingültigkeit haben im sehr engen Rahmen gesteckt zu sein. Eine Strafbarkeit sollte niemals nach dem Gesichtspunkt beurteilt werden welche Instanz von ihr einen Vorteil erlangt. Vor allem, wenn – wie in diesem Fall – die Sache ein wenig zu deutlich nach Überwachungsstaat riecht.

Über die Makel von politischen Programmen

Der grösste Makel, welcher der Piratenpartei stets unterstellt wird ist das Gerücht von fehlenden Programmen. Abgesehen davon, dass sowohl Bundespartei als auch Landesverbände sowohl Partei- als auch Wahlprogramme bereits besitzen und diese auch kontinuierlich erweitern, haben detaillierte Programme auch stets einen Nachteil: Sie sind statisch.

Was nutzt es, wenn ich der Bevölkerung vor der Wahl verspreche eine Oper zu bauen, wenn ich nach der Wahl feststellen muss dass ich – durch aktuell gesunkene Steuereinnahmen – das Geld für solch ein Vorhaben nicht habe? Dann stecke ich als derjenige der ein Versprechen abgab in der Zwickmühle: Breche ich ein Versprechen oder halte ich an einer Unvernünftigen Entscheidung fest? Was nutzen die besten Wirtschaftsprogramme, wenn mir anschließend die Finanzkrise mein Kapital entzieht?

Programme sollten so ausgelegt sein, dass diese während der gesamten Laufzeit Gültigkeit haben können. Dabei ist es – in meinen Augen – legitim zu einzelnen Themen (noch) keine konkrete Meinung zu formulieren. Ich kann und will im Jahre 2012 nicht abschließend jede Frage beantworten die mir im Jahre 2015 gestellt werden könnte – zu viele Faktoren können sich noch ändern die eine Bewertung des Sachverhaltes ändern. Was ich aber schon heute definieren kann ist, wie ich an Fragestellungen herangehen werde und welche Faktoren ich generell wie gewichte.

Der Kernpunkt – der gern aus den Augen verloren wird – heißt „Vertrauen“. Vertrauen in diejenigen Menschen die für mich Entscheidungen treffen und wie diese Menschen zu ihren Entscheidungen kommen. Ich erinnere mich an der Stelle gern (Jaja, Opa erzählt vom Krieg) an meinen Kompaniefeldwebel bei der Bundeswehr. Dieser Mensch schaffte es, dass ich ihm vertraute, weil er jede seiner Entscheidungen stets auf eine Art traf, dass ich diese verstehen und nachvollziehen konnte. Hätte er mir erklärt :“Köpke, Du musst JETZT in die 2° kalte Ostsee springen – keine Diskussionen“, so hätte ich es getan. Nicht weil ich Masochist bin, sondern weil ich in der Vergangenheit die Erfahrung machte, dass er immer gute Gründe für seine Entscheidungen hat und sein Entscheingsfindungsprozess fair ist.

Was mein Spieß mit den Parteiprogrammen zu tun hat? Gar nicht! Denn mein Spiess hatte gar kein festgeschriebenes Programm. Ich konnte nirgendwo nachlesen, wie er sich in der Zukunft Entscheiden wird. Auch Eltern haben kein Erziehungsprogramm – dennoch vertrauen die meisten Kinder ihren Eltern.

Kommen wir wieder zum Ausgangpunkt zurück: Was nutzen Programme, wenn die betroffenen (in diesem Fall die Wähler) kein Vertrauen zu demjenigen haben, der dieses Programm definierte? In diesem Fall wird der Wert des Programmes eher durch Saugfähigkeit und Lagenanzahl des Papiers bestimmt, als durch den Inhalt. In einem Vertrauensverhältnis aber, wird gar kein Programm benötigt.

Liebe politische Parteien (und ich spreche auch die Piratenpartei hier an): Das höchste Gut dass ihr zu verwalten habt ist das Vertrauen.  Die Piraten haben derzeit einen Vertrauensvorschuß, dieses sehr kostbare Gut darf nicht verspielt werden, weder durch Taten noch durch nicht einhaltbare Programme.

Die „Fiber to the home“-Verarsche der Telekom

Die Glasfaser-Anschlüsse von Call&Surf-Kunden werden ab 300 (Fiber 100) beziehungsweise 400 GByte (Fiber 200) Transfervolumen im Rechnungsmonat bis zu dessen Ablauf auf 384 kBit/s im Up- und Downstream gedrosselt, also auf deutlich weniger als ein Prozent der eigentlich gebuchten Bandbreite, noch knapp ausreichend für VoIP-Telefonie.

entnehme ich dem Heise-Ticker und bin doch deutlich irritiert. Es wird ein Medium in mein Haus verlegt, mittels dessen ich Geschwindigkeiten von 200MBit (down) und 100 MBit(up) zur Verfügung habe, aber nachdem ich 300GB übertragen habe, wird die Leitung massivst gedrosselt? Das heißt, nach weniger als 7 Stunden Übertragung – mit vertraglich festgelegter Übertragungsgeschwindigkeit – wird meine Datenverbindung gedrosselt? Abgesehen davon, dass man typischerweise diese Geschwindigkeiten im normalen Betrieb nicht erreichen wird (muss doch die gesamte Übertragungstrecke und auch der Server mir diese Geschwindigkeit zur Verfügung stellen) ist diese Einschränkung schon eine Frechheit.

Warum macht die Telekom dieses? Mein erster Verdacht: Die internen Kapazitäten des Telekom-Netzes sind pauschal überbucht (zu klein dimensioniert) und ein Ausbau des internen Netzes ist schlicht zu teuer. Also bietet man dem Kunden einen Zugang zur Autobahn an, bucht auch eine monatliche Nutzungsgebühr ab, schickt ihn aber nach 7 Stunden mit seinem Porsche in die Tempo-30 Zone.

Kundenverarsche.