Brüder und der grosser Bruder Swift und USA

Einen Bruder haben ist toll – solange man der grössere ist und sich aufgrund von Alter und Kampfgewicht durchsetzen kann. Mein kleiner Bruder kann da bestimmt ein Lied von singen (das meiste hat er eh vergessen hrhrhr).

Die USA wurden uns Europäern so gern als Bruder vorgestellt. Ja, sind sie auch: Sie sind der grosse Bruder, der unsere privatesten Schubladen im Schreibtisch durchsucht, uns in den Schwitzkasten nimmt wenn wir dies kritisieren und ein total unschuldiges Gesicht macht, wenn er beobachtet wird.

Das Europaparlament hat das umstrittene Bankdaten-Abkommen SWIFT gebilligt. Die Abgeordneten stimmten mit großer Mehrheit für die internationale Vereinbarung zwischen der EU und den USA. Das Abkommen erlaubt US-Terrorfahndern vom 1. August an wieder den Zugriff auf die Bankdaten von Millionen europäischer Bankkunden.

kann man der Tagesschau entnehmen.

Wollen wir uns erinnern, wie die Zeitleiste dieses Vorganges war?

  • Zuerst greifen die Amerikaner OHNE unser Wissen auf unsere Transaktionsdaten zu. Die Server standen in den USA – so what. Dann schaut man mal nach was da so drinnen liegt.
  • Als dies öffentlich wurde, zogen die datenverarbeitenden Server in die Schweiz um und die USA konnten nicht mehr auf die Daten zugreifen
  • Und NUN genehmigt das Europaparlament wieder den Zugriff?

Warum zogen die Server dann erst in die Schweiz und vor allem: Welche Daten soll ich dem Ami noch so alles zur Verfügung stellen? Am besten noch jeden Morgen eine Probe aus dem Mittelstrahl? Können sie haben: Direkt an den Körper. Ja, das war und ist ekelig, aber nicht ansatzweise so ekelig, wie das was da mit unseren Daten geschieht. Ab in den Sparstrumpf und dann mittels Western Union überweisen. DA können wir glatt noch von den  Spammern lernen.

Soviel zu: Sicherheit durch Kameraüberwachung

Die Legitimation, dass der Staat uns mittels Kameras überwachen darf, wurde argumentativ ja stets mit dem „Es dient ihrer Sicherheit“ bekommen. Die Hamburger Innenbehörde hat eine Studie erstellen lassen, deren Veröffentlichung der Staatsmacht sehr-sehr weh tun muss:

Die Hamburger Innenbehörde hat eine Wirksamkeitsanalyse zur Kameraüberwachung auf der Reeperbahn erstellt. Das Ergebnis: Gewalttaten sind seit der Einführung um ein Drittel gestiegen.

schreibt die TAZ. Jal liebe Politiker hingucken (Überwachung) oder weggucken (Stoppschilder) bringt uns nicht nach vorn. Man muss AKTIV etwas tun. Baut ihr die Kameras jetzt wieder ab und investiert in mehr Beamte?  Kameras schützen nämlich nicht. Weder auf der Reeperbahn, noch in U- und S-Bahnen. Der einzige Unterschied ist, dass ihr eventuell bessere Bilder AUCH von den Tätern habt.

Google löscht Daten/Programme auf Android. Kann jemand Anzeige erstatten?

Der Heiseticker schreibt gerade:

Erstmals hat Google von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, über die in Android implementierte Sicherheitsfunktion „Remote Application Removal“ Apps auf Smartphones von Anwendern zu löschen. Konkret handelte es sich um zwei Anwendungen von Sicherheitsforschern von TippingPoint, die die Apps in Umlauf gebracht hatten, um zu zeigen, wie leicht sich eine bösartige Anwendung auf Tausenden von Android-Smartphones und per Jailbreak modifizierten iPhones bringen lässt.

und natürlich müsste der Schrei ähnlich laut werden wie vor ein paar Monaten als Amazon Ebooks vom Kindle löschte. Auch die Information, dass betroffene Benutzer von Google darüber informiert werden, sollte man von diesem Remote-Zugriff betroffen sein, macht es nicht besser.

Was Google dort macht ist ein Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte. ALLE Daten (inkl. Software) auf meinen Devices „gehören“ mir – zumindest habe ich die Nutzungs und Besitzrechte. Wer an diesen Daten rumpfuscht, macht sich in Deutschland strafbar. Dieses Vorgehen ist in Deutschland durch das Strafgesetzbuch geregelt:

§ 303a  Datenveränderung

(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.

Wer stellt den Strafantrag – ich kann es nicht, bei mir wurde nicht gelöscht. Denn es macht – IMHO – keinen Unterschied, ob diese Daten(Programm) mir einen Schaden zufügen können oder nicht. Es sind – sofern sie sich auf meinen Geräten befinden – MEINE Daten und an denen hat keiner ohne meine Genehmigung herumzufummeln.