[Update]Der Beweis, das Videoüberwachung dem Menschen nicht hilft

httpv://www.youtube.com/watch?v=7hpS9namx1Y

WENN Videoüberwachung für den Bürger wäre, dann erlaube ich mir – so ganz vorsichtig – die Frage zu stellen, warum dieser offensichtlich hilflosen Person nicht geholfen wird. Er eiert (anders kann man es nicht bezeichnen) durch verschiedene Videoüberwachungen, hat mehrfach mehr als nur Glück, dass er sich nicht ernsthaft verletzt. Aber Hilfe bekommt dieser Mann nicht.

Die SUN amüsiert sich über die Collage von Hilflosigkeiten, ich aber frage: Wenn er ausgeraubt, verprügelt und am Ende getötet worden wäre – was hätte ihm die Videoüberwachung gebracht, wenn diese so offensichtlich nur zur Dokumentation der Hilflosigkeit, nicht aber zur Hilfe geeignet ist.

Wer videoüberwacht um Sicherheitspersonal einzusparen vergeht sich an den potentiellen Opfern und müsste – nach meinem Rechtsempfinden – wegen Mithilfe ebenfalls belangt werden können.

Ob die betreffende Person seine Einwilligung gegeben hat, dass diese Videos im Internet auftauchen, darf mir auch gern mal jemand beantworten. Lieb wäre es mir, wenn der Typ Anhänger der Spackeria wäre.

PS: Ich muss anmerken: Das Video ist wahrlich sehenswert, auch wenn mir der arme Kerl leid tut.

Update: Der Spiegel schreibt dazu:

Das Personal habe sich das Lachen nur schwer verkneifen können, als es den Mann wiedererkannt habe. „Wir waren alle sehr erleichtert, als wir sahen, dass er nicht unter einen Zug gekommen war“, so die Quelle weiter. Der Mann sei total betrunken gewesen: „Es ist unglaublich, dass er sich nicht ernsthaft verletzt hat.“

Anscheinend kommt da noch eine sehr konkrete „Unterlassene Hilfeleistung“ hinzu

Hat die #GEZ eine Technologie zum virtuellen Hausfriedensbruch?

Heute entnahm ich dem Briefkasten einen Brief, welcher mich irritierte. Stammte dieser doch von der GEZ und war nicht an mich, sondern an meine mit mir in „eheähnlichem Verhältnis“ lebende Prinzessin. Meine Antwort möchte ich euch nicht vorenthalten, vielleicht fühlt sich der Eine oder die Andere inspiriert es mir – bei ähnlichen Fällen – gleich zu tun.

Name Vorname
Anschrift

GEZ. Kunde.:0815/4711

Gebühreneinzugszentrale
50656 Köln

== Per Telekopie ==

Betr.: Ihr Schreiben vom 24.05.2011 an Frau Vorname Nachname, Adresse wie oben.

Hier: Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

irritiert muss ich feststellen, dass Sie meiner Lebensgefährtin den Straftatbestand der Leistungserschleichung/Betrug unterstellen.

Sie schreiben in ihrem o.a. Schreiben – ich zitiere –

„wir haben bei der Überprüfung Ihres Gebührenkontos festgestellt, dass Sie Rundfunkgeräte
zum Empfang bereit halten, ohne die gesetzlich fälligen Gebühren zu entrichten“.

Ich stelle zu ihrer obigen Behauptung fest:

1) Es fand nie eine Überprüfung unseres Haushaltes statt. Sollten Sie – oder ihre Lohn-Schergen – allerdings Scanner haben, die von der Straße aus – durch das Mauerwerk hindurch – etwaige Rundfunkgeräte identifizieren, so möchte ich von Ihnen wissen wann und mittels welcher Technik dies geschah. Ich bitte Sie den Hersteller und das Modell der eingesetzten Technik zu nennen, damit ich prüfen kann wie weit Sie in meine Privatsphäre (§13 GG: Die Wohnung ist unverletzlich) eingedrungen sind, um etwaige rechtliche Schritte wegen Hausfriedensbruch einzuleiten.
2) Wahrscheinlich unterstellen Sie – unter Auslassung der Unschuldsvermutung – dass ein zweiter Name am Klingelschild auf ein Verhältnis der Untervermietung hinweist. Ich möchte hierzu anmerken, dass in der Bundesrepublik Deutschland sehr wahrscheinlich mehr Verheiratete mit unterschiedlichen Namen („neues“ Namensrecht) oder unverheiratete Lebensgemeinschaften legitim zwei Namen am Briefkasten führen, als dass etwaige Schwarzseher zu enttarnen sind.

Ich möchte Sie bitten – da wir die von Ihnen angesprochenen gesetzlichen Gebühren (Nummer siehe Briefkopf)  abführen – uns ab sofort in Ruhe zu lassen, andernfalls werde ich prüfen lassen müssen, in welcher Form Ihr Vorgehen justiziabel sein kann, um dann weitere Schritte gegen Ihr Vorgehen zu unternehmen.

Mit Grüßen

Name
Unterschrift

 

Bundesinnenminister Friedrich sagt den Marketingunternehmen den Kampf an

Eigentlich schon immer, fühle ich mich durch Werbung im Internet genervt oder gar genötigt. Aber jetzt – endlich möchte man fast sagen – wird wohl unser Bundesinnenminister Friedrich ein Zeichen setzen:

Es sei erstaunlich, mit welcher Leichtfertigkeit gerade junge Leute dort ihre Daten verbreiteten, die dann „schwunghaft in Paketen zu Tausenden und Zehntausenden im kriminellen Untergrund gehandelt werden.“

Quelle: FAZ. Ich erwarte – nach diesen grossen Worten – eine deutliche Verbesserung des Verbraucherschutzes. Es muss den grossen Unternehmen jegliche Form des Dataminings untersagt werden. Schon der Verdacht gehört scharf bestraft. Kundenkarten (Pay-Back), mit denen Kunden zu Tausenden kritische Verhaltensmuster – über den Einzelhandel – Marketingunternehmen zur Verfügung stellen, gehören verboten.

Wahrscheinlich aber irre ich mich und die Unternehmen machen weiter wie bisher, nur wird versucht die Freiheit des Individuums weiter einzuschränken.