Es werden noch Wetten bezüglich Axel Springer angenommen

Der Axel Springer Konzern macht ernst. Nachdem das Web-„Angebot“ der Bild für IPhone-Besitzer kostenpflichtig wurde (naja, Telefonstreichler sollen ruhig zahlen ….)  werden nun auch Teile des Online-Angebotes des Hamburger Abendblattes kostenpflichtig.

Generell finde ich es gut, dass die Zugriffszahlen für bestimmte Publikationen sinken werden. Der (mein) Grund dafür ist einfach, dass es – gerade aus dem Hause Springer – zuviel beeinflussende „Information“ gibt, die ich für schädlich halte. Aber leider ist es erstens das Abendblatt, welches sich inhaltlich als deutlich wertvoller darstellt als die BILD, und zweitens gilt es nicht für das komplette Angebot der Publikation, sondern es werden wahrscheinlich die inhaltlich wertvolleren Artikel kostenpflichtig geschaltet während die „Propaganda“ kostenfrei bleibt.

Ich weiß auch nicht, welche Werbeeinnahmen der Springer-Konzern zum Beispiel mit dem Angebot des Abendblattes macht. Es wird immer von den hohen Kosten der journalistischen Arbeit gesprochen. Die Erträge der Einnahmequelle Onlinewerbung – der deutlich geringere  Kosten der Verbreitung gegenüberstehen – wird nicht so gern kommuniziert.

Geradezu spaßig finde ich, dass Abokunden der Zeitschrift einen kostenlosen Zugriff auf alle Onlineangebote erhalten. Ich kaufe mir zwar nicht jeden Morgen das Abendblatt, aber eine andere lokale Tageszeitschrift erwerbe ich brav jeden Morgen bei dem „Kiosk meines Vertrauens“. Ein Abo würde ich niemals abschließen. Es werden also treue Nichtabo-Kunden durch diese Maßnahme „bestraft“. OK, jeder Abendblatt-Leser, der noch das Blatt täglich im normalen Handel erwirbt KANN natürlich ein Abo abschließen, um ebenfalls in den Genuss des kostenfreien Onlineangebotes zu gelangen. Dabei wird aber der Einzelhandel ausgebremst. Ist dies ein Sekundärziel?

Zurück zur Wette: Wird sich der Bereich „Bezahlinhalt“ durchsetzen, oder wird es dazu kommen dass die Nutzung der Onlineangebote in dem Moment zurück gehen, wenn sie kostenpflichtig werden? Wird der Rückgang an Einnahmen in Sachen Onlinewerbung durch die Einnahmen durch die Bezahlkunden ausgeglichen?

Ich weiss nicht worauf ich setzen sollte – zumal wir eher keine Angaben zu den Ertragsverschiebungen erhalten werden.

Politisches Blablabla als Antwort – ich WUSSTE es

Hier schrieb ich über eine kleine Anfrage der FDP, in welcher Sie um Stellungsnahme zu diversen Punkten bezüglich der Internetsperren bat. Ich prognostizierte:

  • Keine konkreten Zahlen
  • Ist in Arbeit, noch nichts Konkretes
  • Keine konkreten Erkenntnisse
  • Aber alles was von der Leyen sagt ist wissenschaftlich fundiert!

Tja, und was ist passiert: Ich habe natürlich recht behalten. Ich mache mir nicht die Arbeit alles herauszuarbeiten, dies hat Alvar schon getan, von dem ich Teile einfach mal abkopiere:

Frage: In welchen Ländern steht Kinderpornographie bislang nicht unter Strafe?

Antwort: Dazu liegen der Bundesregierung keine gesicherten Kenntnisse im Sinne rechtsvergleichender Studien vor. […]

Frage: Wie viele Server […] stehen in Ländern, in denen Kinderpornographie nicht unter Strafe steht?

Antwort: […] [Die Bundesregierung] hat keine Informationen über Serverstandorte in solchen Ländern.[…]

Frage: Über welche wissenschaftlichen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornographie […]

Antwort: Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen wissenschaftlichen Erkenntnisse. […]

Frage: In welchem Umfang plant die Bundesregierung die vergabe einer wissenschaftlichen Studie über das Ausmaß und die Wege der Verbreitung von Kinderpornographie im Internet und Wege zur Effektiven Bekämpfung solcher Inhalte?

Antwort: Die Bundesregierung plant derzeit nicht die Vergabe einer wissenschaftlichen Studie. […]

Ist das nicht entzückend, wie berechenbar unsere Anscheinspolitiker sind? Bei Alvar gibt es die gesamte Antwort auch als PDF zum downloaden und staunen.

Am besten gefallen mir die Antworten aus 12:
Die dänische Liste enthielt KEINE Server in Deutschland, welche (nach deutschem Recht) strafbare Inhalte vorhalten würden. Aber DENNOCH bezieht sich vdL auf auch diese Zugriffszahlen (blockierte Seiten), um zu beweisen wie wichtig die Sperren sind.

Auch das Springespiel -> Antwort 15 -> Antwort 13 -> Antwort 12 ist HOCHGRADIG interessant! Dem kann (MUSS) man entnehmen, dass auch die gesperrten Inhalte aus anderen europäischen Staaten NICHT nach deutschen Recht strafbar wären. Aber auch diese Server werden zahlenmässig in vdLeyens Zahlenspielen MISSBRAUCHT!

Was für ein Possenspiel!