Use the force Luke!

möchte man schreien, bloss dass man nicht Luke meint, sondern Politiker und nicht die Macht, sondern das Internet. Denn WÜRDEN unsere Politiker das Internet nutzen, würden sie etwas mehr Sachverstand besitzen.

Die Justizminister der Länder wollen letzte von ihnen ausgemachte Lücken bei der Strafbarkeit kinder- und jugendpornographischer Schriften und Bilder schließen. Auf ihrer Frühjahrskonferenz in Dresden haben die Regierungsvertreter so am gestrigen Donnerstag einen Beschluss (PDF-Datei) gefasst, wonach der vorsätzliche Aufruf entsprechenden Materials über das Internet deutlicher kriminalisiert werden soll.

schreibt Heise und ich mich echt lachen, wenn ich diese Zeilen lese, denn es zeigt dass sie nicht begriffen haben, wie die Technologie funktioniert, über die sie sprechen. Auch über etwaige Abläufe und Zusammenhänge bei der Strafverfolgung in dem Medium Internet sind die Politiker bemerkenswert uninformiert.

Warum ein Zugriff auf eine Webseite niemals strafbar sein darf, habe ich bereits an dieser Stelle ausführlich belegt. Nur leider kann man meine Webseiten nicht ausdrucken um sie dem Herrn Minister in sein Posteingangskörbchen zu legen. Ausserdem steht zu befürchten, dass Ermittlungsbehörden Webserver mit strafbarem Material bewusst weiterhin am Netz lassen, um so Zugriffsprotokolle zu erstellen und damit eine Strafverfolgung erst zu ermöglichen. Dies würde aber bedeuten, dass das BKA sich zumindest moralisch in die Mitschuld begibt, denn der Täter könnte die strafbare Handlung (den Zugriff auf die Webseite) gar nicht vollenden, wenn das BKA den Server abgeschaltet hätte.

Warum die Zensurkontrolle bei dem Bundesdatenschützer aufgehängt werden soll

Der Gedanke kreiste schon eine kleine Weile durch meinen Kopf, nun muss er raus.

Die Zensurbefürworter (namentlich die Parteien CDU/CSU und SPD) in diesem Lande wehren sich strikt dagegen, dass eine wirksame Kontrolle der Sperrlisten des BKA eingerichtet wird. Eine wirksame Kontrolle würde beeinhalten, dass ein Richter jede zu sperrende Webseite/URL/IP-Adresse als sperrwürdig beurteilt. Dieses Verfahren scheint – nach dem gültigen Regeln der Gewaltenteilung – den Zensierern aber zu gefährlich, denn Richter sind in Deutschland (seit 1945) neutral und eben nicht der Staatsmacht untergeordnet. Sie können weder (offiziell… ) beeinflusst, noch „so einfach“ des Amtes enthoben werden.

Anders hingegen sieht dies bei den derzeit in die Zensurbestrebungen involvierten Institutionen aus:

  • Das BKA ist eine durch Verfügungen steuerbare Institution, welche direkt dem Einfluss des Parlamentes und auch des Innenministers unterliegt. Alle Verfügungen, die nicht direkt gegen geltende Gesetzesgrundlagen verstossen sind direkt umzusetzen. Eine Beurteilung des Inhaltes einer Verfügung steht dem BKA (und anderen polizeilichen Instanzen) nicht zu. Sie sind reine „Befehlsausführer“.
  • Der Bundesdatenschutzbeauftrage ist Inhaber eines Amtes. Die Lektüre des Bundesdatenschutzgesetzes verrät: „Er untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministeriums des Innern.“  und „Ist der Bundesbeauftragte vorübergehend an der Ausübung seines Amtes verhindert, kann der Bundesminister des Innern einen Vertreter mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragen. Der Bundesbeauftragte soll dazu gehört werden.“ Ausserdem hat der Bundesdatenschutzbeauftragte – laut Gesetzestext – mit angesprochenen Bereich so überhaupt nichts zu tun.

Erschwert wird diese Betrachtung, dass KEINER der beiden obigen Stellen – per Amt – eine gewichtende Bewertung zuzumuten ist. Ein Richter wird – typischerweise – immer auch den Aspekt der Verhältnismässigkeit in ein Urteil einfliessen lassen und ein übertriebenes Handeln zu unterbinden wissen. All dies wird – unterhalb des die Zensur ermöglichenden Gesetzes – sehr gern übersehen.

Auch gehört die kontrollierende Instanz VOR die Aufnahme derzu sperrenden Seiten/Adressen in den Verfahrensablauf geschaltet. Ein Gremium, dass z.B. alle 8 Wochen tagt und dann feststellt, dass eine Menge „x“ an Adressen nicht in diese Sperrverfügung gehören, KANN bedeuten, dass 8 Wochen lang das BKA definiert, wer z.B. online über politische Vorgänge in Deutschland berichten darf.

Der IPREDator wird Frau von der Leyens Albtraum

Naja, nicht nur die Familienminsterin, auch der Innenminister Schäuble wird wohl unruhige Nächte bekommen, wenn er sich technisch mit dem IPREDator beschäftigt. IPREDator ist ein archaisch klingender Name für eine lange bekannte Technologie: VPN = Virtuelles privates Netzwerk.

Der Hintergedanke eines VPN ist, den Datenstrom in einem Tunnel von einem Punkt „A“ zu einem Punkt „B“ zu transferieren, ohne das jedwede Technik in der Mitte die transportierten Daten (unverschlüsselt) mitlesen kann.

Der technisch nicht so versierte Leser mag sich das so vorstellen, dass er von seinem heimischen PC („A“) zu einer definierten Relaystation (VPN-Endpunkt „B“)  im Internet eine dickes Rohr (Pipeline) aufbaut und jeglicher Datentransfer erst einmal durch dieses Rohr transportiert wird, bevor er „ins Freie“ entlassen wird. Die Rechner (und Router u. ä.) zwischen „A“ und „B“ sehen zwar den Datentransfer zwischen „A“ und „B“, können aber nicht mitlesen, da der Datenverkehr verschlüsselt geschieht. Erst von der Relaystation „B“ aus gehen dann die Datenpakete ins freie Netz. Ein Aufruf der Webseite von Google würde also vom heimischen PC durch den verschlüsselten Tunnel zu „B“, und erst von dort aus „öffentlich“ zu Google transferiert werden. Die Antworten von Google würden auch ausschliesslich über die Relaystation „B“ durch den Tunnel an den heimischen PC zurück gesandt werden. In den Logfiles sieht Google ausschliesslich die IP-Adresse der Relaystation. Die heimische IP-Adresse, welche der geneigte Nutzer von seinem Provider bekommen hat (und auf welche die Ermittlungsbehörden dank Vorratsdatenspeicherung Zugriff haben) taucht in keinem Logfile auf. Naja, in einem Logfile schon: In den eventuell auf der Relaystation „B“ vorhandenen Logfiles…. Aber auf die Muss das BKA erstmal Zugriff haben.

Und woher bekommt man nun diese Technik, mit der man Frau von der Leyen und den Herrn Schäuble zu hervorragend ärgern kann?

Studenten wenden sich bitte vertrauensvoll an die DV-Abteilung ihrer Universität. Universitäten bieten typischerweise VPN-Zugänge an. „Normale“ Nutzer können sich an ihren Internetdienstleister wenden, um zu erfragen ob er VPN anbietet. Auch viele Firmen bieten Ihren Mitarbeiter (mobil oder Heimarbeitsplatz) bereits VPNs an. Zu guter Letzt kann man auch bei Piratebay das Produkt IPREDator erwerben. Kostenpunkt: Schlappe 5 Euro im Monat. Ein Bericht dazu findet sich auf den Seiten der TAZ

Das Pirate Bay-Vorhaben befindet sich aktuell in einem geschlossenen Betatest mit 3000 Nutzern, laut der Macher, die im Blog der Tauschbörsensuchmaschine mit ihren Anhängern kommunizieren, haben sich bereits 180.000 Interessierte für den Anonymisierungsdienst vormerken lassen. Kostenlos wird er nicht sein: Rund 5 Euro im Monat sollen fällig werden, um den Datentransfer zu finanzieren. Wie die Betreiber dabei sicherstellen wollen, dass die Bezahlung anonym bleibt, ist bislang noch unklar.