„Das Netz“ – Betrachtungen

Johannes Boie schreibt in der Schaltzentrale über seine Wahrnehmung des Netzes und motiviert mich es ihm gleich zu tun..

Im Anfang war das Netz wüst und leer. Dann wurde es vollgestopft mit irrsinnigen Datenmengen. Aber wüst blieb es immer noch. Jeder konnte, jeder durfte seinen Müll im digitalen Raum ablagern. Das war in den neunziger Jahren: knallbunte Webseiten unbekannter Amateure, Server voll illegaler Dateien und der Aufbau effizienter Datennetze zum widerrechtlichen Austausch urheberrechtlich geschützter Dateien.

War es wirklich so? Habe auch ich „das Netz“ so wahr genommen? Als Müllkippe und als Datennetz für den widerrechtlichen Austausch urheberrechtlich geschützter Daten?

OK, ich gebe zu ich habe damals (LANGE verjährt und vor allem bevor „hacken“ ein Straftatbestand war..) mittels Leih-NUIs auf fremden Vaxen „rumgespielt“ und dank Phineas mit anderen „Besuchern des Wirtsystems“ gechattet.  Jaja, die gute, alte Zeit … Aber das war Datex-P und noch nicht „Das Netz“. Die zarten Anfänge des Netzes bedeuteten für mich das Aufkommen von UUCP und Netnews(NNTP). Später dann Archi, Gopher und Konsorten. Aber was waren die Inhalte auf die ich damals Zugriff? Zuerst ist dort die generelle Kommunikation mit Gleichgesinnten zu nennen. Zu den Themen Datenkommunikation (achwas..), Betriebssysteme etc habe ich mich mit Gleichgesinnten aus aller Welt ausgetauscht. Es ging nicht um kopierte Software. Es ging um das Netz und um Computertechnik im Allgemeinen. Dazu noch ein wenig Smalltalk und das schöne war: Man lernte einander kennen. Es gab zwar Pseudonyme (Nicknamen), aber dennoch wurde IMMER auch der Realname angegeben. Ich wusste wer sich hinter den Nicks Frimp, Snake, Ca$h, Framstag und all die Anderen Pseudonymen verbarg. Man war nicht anonym und man benahm sich.

Aber Boie schreib auch im Schlußsatz :

Nach dem Zeitalter der digitalen Anarchie im letzten Jahrhundert kann jetzt ein durchgepflügtes Feld bestellt werden. Die Erträge werden gut sein. Für ganze Branchen ist dies ein Grund aufzuatmen. Für Freunde der digitalen Kultur eher nicht.

Dem ist nicht hinzuzufügen. Denn wie sagte (ich glaube es war) Hacko so treffend: Das Internet ging kaputt als der „KAUFEN-Button“ erfunden wurde. Ich würde sogar soweit gehen, dass „mein“ Netz aufhörte zu existieren als AOL seine Tore öffnete. Nichts hat das Netz so sehr verändert wie der Ansturm der Maßen (motiviert durch die anbietende Industrie!). Nicht dass ich falsch verstanden werde – ich bin fest davon überzeugt dass freie Kommunikation unser aller Leben deutlich bereichert und dass jeder mensch ein Grundrecht hat sich aus allen(!) Quellen mit Informationen zu versorgen. Das generelle Problem, dass ich immer noch sehe ist der Umgang von Kommerz und Politik mit eben diesem Netz.

Und wie siehst Du das Netz – gestern und heute?

Der Straftatbestand „Unterlassene Hilfeleistung“

Im Strafgesetzbuch findet man den § 323c, der sich mit dem Straftatbestand „Unterlassene Hilfeleistung“ beschäftigt:

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich frage mich – und die ermittelnden Behörden, die Staatsanwaltschaften und auch euch – warum gegen die umstehenden Polizisten in Sachen „der Radfahrer“ nicht wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt wird. Kann mir das jemand erklären? Auch in dem Bewusstsein, dass dieser Straftatbestand nicht fahrläässig, sondern nur vorsätzlich begangen werden kann, so sollte man – gerade bei Polizeibeamten – von einer Vorbildspflicht ausgehen.

Mir ist das VIEL zu einfach

was die Polizeipressestelle in Berlin als „einfache körperlicher Gewalt“ bezeichnet. „Einfache körperliche Gewalt, würde ich als das bezeichnen, was im „Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ (kurz UZwG) definiert ist. Denn wenn wir im UZwG nachschlagen, steht dort im §4:

§ 4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
(1) Die Vollzugsbeamten haben bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges unter mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen diejenigen zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigen.
(2) Ein durch eine Maßnahme des unmittelbaren Zwanges zu erwartender Schaden darf nicht erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg stehen.
DAS würde ICH als „einfache körperliche Gewalt bezeichnen. Angemessene Anwendung von Gewalt. Was aber in berlin passierte scheint mir deutlich unangemessen und den Straftatbestand der Körperverletzung zu erfüllen. Ich will ja nichts behaupten, aber die Polizeipressemitteilung sieht schon deutlich „politisch beschwichtigend“ und herunter spielend aus.
Ich möchte klarstellen, dass ich sehr nette Polizisten kenne, die ich eher als Pazifisten denn als brutale Schläger bezeichnen würde. Das was sich am 12.09.2009 in Berlin abspielte, wareine Gewalttat von wenigen Polizisten, die das Ansehen einer ganzen Berufsgruppe schaden. Polizisten, die gegen Kollegen Aussage, werden polizeiintern als Netsbeschmutzer bezeichnet. Die wahren Nestbeschmutzer sind allerdings die Schläger, wie sie auf dem Video (dankenswerter Weise!) festgehalten wurden. Anscheinend gehört heutzutage schon Courage dazu, in diesem Lande dem Recht zu dienen.
Wehrt euch gegen ein Regime, dass seine Macht mit gewalt erhält. Wenn heute schon Polizisten Demonstranten verprügeln, was machen eben diese Polizisten mit euren Daten auf die sie Zugriff haben? Muss ich – als kritischer Blogger – anfangen mir Sorgen um meine körperliche Unversehrtheit machen?