Gegenwindtag für die Kanzlerin

Dem alten Leitspruch „Produktive Hektik verschleiert geistige Windstille“ folgend erklärten Kanzlerin und Aussenminister, dass die deutschen „Alt-AKWs“ für 3 Monate vom Netz gehen werden.

Nur so einfach, wie sich das die Klappspaten von der CDU vorstellen scheint das nicht zu sein. Ich thematisierte ja bereits mehrfach, wie ich das Moratorium und die Aussagen der Kanzlerin einschätze. Den heutigen Tag könnte man nun als Gegenwind-Tag für die Kanzlerin definieren.

Es fing damit an, dass Herr Lammert (dieser Nestbeschmutzer) sich bereits gestern nicht sicher war, ob die Entscheidungen der Kanzlerin überhaupt auf rechtlichem Fundament stehen. Heute nun kam erst die Meldung

Der Energiekonzern RWE will den Inhalt der Weisung zum Herunterfahren von Biblis A rechtlich prüfen.

in der FAZ. Die Atomlobby schätzt also die Situation so ein, dass die erste, grösste Welle der Verunsicherung bereits wieder aus der Bevölkerung gewichen ist. Dieselbe FAZ berichtete etwas später:

Die SPD hat Kanzlerin Merkel wegen des Atom-Moratoriums eine „wiederholte Missachtung“ des Parlaments vorgeworfen. Auch in der Union gibt es Zweifel am Prozedere. Die Bundesregierung wies entsprechende Rechtsbedenken zurück.

Was Frau Merkel anscheinend komplett ausblendet (wohl zu viel Kontakt zu nordafrikanischen Despoten), dass sie eben keine Staatratsvorsitzende der BRD ist, sondern „nur“ Bundeskanzlerin. Bei uns im Westen funktioniert das mit den Gesetzen, parlamentarischer Mitbestimmung und all solch Dingen, die bei Wahlkampfmanövern im Wege stehen.

Den Deckel auf diese Thematik setzte dann Finanzen.net mit folgender Meldung:

Die Bundesregierung hat entgegen den Äußerungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) die Verlängerung der Atomlaufzeiten nicht ausgesetzt. Grund sollen rechtliche Probleme sein.

Auf Fragen von Journalisten, ob Meldungen falsch waren, dass die Laufzeitverlängerung um drei Monate ausgesetzt wird, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch in Berlin: „Ja, die würde ich so nicht für richtig halten.“ Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) sagte: „Die Exekutive kann nicht Gesetze außer Kraft setzen.“ Das verhängte dreimonatige Moratorium sei ein politischer und kein rechtlicher Schritt.

Auf eine Nachfrage, ob dann jene alten Atomkraftwerke abgeschaltet würden, die nur durch die Laufzeitverlängerung am Netz bleiben konnten, hatte sie betont: „Das wäre die Konsequenz, sonst wäre es ja kein Moratorium.“

Selten hat ein Politiker so deutlich gezeigt, dass er von den rechtlichen Rahmenbedingungen seines Amtes eher nur marginales Wissen besitzt.

Ich erkläre hiermit das bundesdeutsche Parlament zu einem intellektuellem Notstandsgebiet.

httpv://www.youtube.com/watch?v=r2qJDkAYui4

Seehofer fordert Denkverbot für „einfache“ Politiker

Es gibt Meldungen, die muss man sich einmal auf der intellektuellen Zunge zergehen lassen:

Horst Seehofer übt harsche Kritik an seinen Unionskollegen Norbert Lammert und Annette Schavan. Die beiden CDU-Politiker seien Karl-Theodor zu Guttenberg mit öffentlicher Kritik „in den Rücken gefallen“, wettert der CSU-Chef – das werde ein Nachspiel haben.

Quelle: Spiegel. Wie kann man einen Politiker nur kritisieren? Schwaven und Lammert, diese Nestbeschmutzer. Im Polizeidienst wären die nun fällig – denn man steht steht als christlicher Politiker „die Reihen fest geschlossen“ kritiklos hinter seinen Kameraden. Da ist es egal, wie kriminell, unmoralisch oder auch nur dumm der Einzelne ist. Da wird nicht kritisiert.

Und das Mandatsträger nur ihrem Gewissen verantwortlich sind ist doch auch nur ein feuchter Traum von linken Spinnern, die das Grundgesetz eh viel zu wichtig nehmen.

 

Mir ist das VIEL zu einfach

was die Polizeipressestelle in Berlin als „einfache körperlicher Gewalt“ bezeichnet. „Einfache körperliche Gewalt, würde ich als das bezeichnen, was im „Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ (kurz UZwG) definiert ist. Denn wenn wir im UZwG nachschlagen, steht dort im §4:

§ 4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
(1) Die Vollzugsbeamten haben bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges unter mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen diejenigen zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigen.
(2) Ein durch eine Maßnahme des unmittelbaren Zwanges zu erwartender Schaden darf nicht erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg stehen.
DAS würde ICH als „einfache körperliche Gewalt bezeichnen. Angemessene Anwendung von Gewalt. Was aber in berlin passierte scheint mir deutlich unangemessen und den Straftatbestand der Körperverletzung zu erfüllen. Ich will ja nichts behaupten, aber die Polizeipressemitteilung sieht schon deutlich „politisch beschwichtigend“ und herunter spielend aus.
Ich möchte klarstellen, dass ich sehr nette Polizisten kenne, die ich eher als Pazifisten denn als brutale Schläger bezeichnen würde. Das was sich am 12.09.2009 in Berlin abspielte, wareine Gewalttat von wenigen Polizisten, die das Ansehen einer ganzen Berufsgruppe schaden. Polizisten, die gegen Kollegen Aussage, werden polizeiintern als Netsbeschmutzer bezeichnet. Die wahren Nestbeschmutzer sind allerdings die Schläger, wie sie auf dem Video (dankenswerter Weise!) festgehalten wurden. Anscheinend gehört heutzutage schon Courage dazu, in diesem Lande dem Recht zu dienen.
Wehrt euch gegen ein Regime, dass seine Macht mit gewalt erhält. Wenn heute schon Polizisten Demonstranten verprügeln, was machen eben diese Polizisten mit euren Daten auf die sie Zugriff haben? Muss ich – als kritischer Blogger – anfangen mir Sorgen um meine körperliche Unversehrtheit machen?