Der Straftatbestand „Unterlassene Hilfeleistung“

Im Strafgesetzbuch findet man den § 323c, der sich mit dem Straftatbestand „Unterlassene Hilfeleistung“ beschäftigt:

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich frage mich – und die ermittelnden Behörden, die Staatsanwaltschaften und auch euch – warum gegen die umstehenden Polizisten in Sachen „der Radfahrer“ nicht wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt wird. Kann mir das jemand erklären? Auch in dem Bewusstsein, dass dieser Straftatbestand nicht fahrläässig, sondern nur vorsätzlich begangen werden kann, so sollte man – gerade bei Polizeibeamten – von einer Vorbildspflicht ausgehen.

Statistiken zur Berliner Polizei – ist Anonymität zielorientiert?

(Auch) Die Frankfurter Rundschau berichtet über die Gewalttat einzelner Polizisten und betrachtet ein wenig die Hintergründe:

Gegen Berliner Polizisten kam es in den vergangenen Jahren häufig zu Ermittlungen wegen Vorwurfs der Körperverletzung im Amt. Im Jahr 2008 waren von insgesamt rund 1500 Strafermittlungsverfahren gegen Polizisten, 636 Ermittlungen wegen Körperverletzung. In 615 Fällen stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein, sechs beschuldigte Beamte wurden freigesprochen, verurteilt wurde nicht einer. 2007 gab es eine Verurteilung. Die Zahlen sind seit Jahren ähnlich.

Es reicht, wenn der Korpsgeist innerhalb der Einheit die teilnehmenden Polizisten schweigen lässt „Ich habe nichts gesehen“ und die Verfahren werden eingestellt. Die Gewerkschaft der Polizei wehrt sich gegen eindeutige Identifikationsnummern für Polizisten:

„Es gibt genug Beispiele, dass die Familien der Polizisten bedroht wurden, wenn die Namen der Beamten bekannt geworden waren“, sagte Konrad Freiberg, Bundesvorsitzender GdP, der FR.

Dabei wird vernachlässigt, dass diese Identifikationsnummer erstmal keinen weiteren Wert als z.B. ein KFZ-Kennzeichen besitzt. Der Eigentümer ist nicht ersichtlich, KANN aber in einer Datenbank recherchiert werden.

Die sichtbar auf der Einsatzuniform angebrachte ID könnte dazu führen, dass die einzelnen Polizeibeamten, die Straftaten begehen, eindeutig identifiziert werden und vor allem könnte allein das Bewusstsein dieser Identifikationsmöglichkeit dazu führen, dass diese Polizisten etwas überlegter handeln. Denn das Video lässt den Verdacht zu, dass der Beamte brutal wurde, um eben einer Identifikation wegen eines Fehlverhaltens zu entgehen. Könnten Zeugen nun „anonym“ – ohne nach der Dienstnummer zu fragen und dadurch selbst identifizierbar zu sein – Beamte eindeutig benennen, würde es für mehr Transparenz und Selbstdisziplin seitens der Polizeikräfte sorgen. Dies widerum könnte zu mehr Freiheit für alle führen.

Prügelnde Polizisten – eine weitere Gefahr für die Freiheit

Ich habe eine Nacht drüber geschlafen, aber die „Faust in der Tasche“ ist immer noch da, wenn ich an den Schlägertrupp in Polizeiuniform denke, welches dank Fefe so schnell verbreitet wurde.

Ich sehe diesen Demonstrationsteilnehmer, der mit „hoher Denkerstirn“, geschobenem Fahrrad und seinem Rucksack exakt in das Bild des Gewaltdemonstranten passt- dem sieht man seine Agressivität doch direkt an (Achtung Ironie!). Auf der anderen Seite eine Gruppe von Polizisten, die – selbst wenn sie in Privatkleidung in meinen Lieblingspub auftauchen sollten – meinen Argwohn wecken würden. Schaut die Frisuren an. Wer trägt typischerweise solche Frisuren?

Aber man müsste diesen Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft ja geradezu dankbar sein, denn gerade bei dieser Demonstration beweisen sie eindrucksvoll wen es zu überwachen gilt: Den Staat und seine Angestellten. Diese Polizisten sind es, die dem Staat schaden. Denn sie schaden der Demokratie genau in der gleichen Weise wie es die Überwachungsgesetze tun: Sie verängstigen normale Bürger und ihr Verhalten führt dazu, dass der normale, friedliche Bürger sich nicht mehr traut seine ihm durch das Grundgesetz garantierten Rechte wahr zu nehmen. Freiheit statt Angst! Und genau diese Freiheit wird uns von prügelnden Polizisten genommen.

Wisst ihr, woran mich diese Szenen erinnern? An die Zeit des dritten Reiches, als die NSDAP ihre „Schutzstaffel“ gründete um mittels Schlägertrupps Andersdenkende zu unterdrücken. Sind wir schon wieder soweit? Darf man seine freie Meinung nur noch in den eigenen vier Wänden äussern?

Aber Gott sei Dank war diese Demo nicht nur von „linken Spinnern“, sondern einer erklecklichen Anzahl von Technikfreaks besucht. So ergibt es sich, dass diesen Polizisten das gleiche Schicksal ereilen MUSS, wie es  der Streisand Effekt beschreibt: Mißstände verbreiten sich schnell und das Internet gibt der Gerechtigkeit Kraft. Der wahre Grund warum die „Ordnungsmacht“ – allen voran unser Innenminister – das Internet am besten abschaffen will. Aber wir lassen uns diese starke Waffe der Demokratie nicht mehr nehmen.

Wählt am 27.09.2009 die Freiheit. Wählt eine Partei die SOLCHE Szenen nie wieder zulassen wird.