RIM, Blackberry: Sicherheit vs. Ertrag

Rim hat mit dem Blackberry einen Quasi-Standard für geschäftlich zu nutzende mobile Telefone mit Mailfunktion geschaffen. Blackberry galt als abhörsicher und genau DIES war der Verkaufsgrund für viele Entscheider.

Aber kaum kommen da ein paar Araber an und erklären: „Hey, wir wollen auf den Datenstrom zugreifen“ wird in der Geschäftsführung gerechnet.

Derzeit erklären die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien und Indien, dass sie den Blackberry in ihrem Lande nicht mehr zulassen werden, wenn die Protokoll vom Hersteller RIM nicht frei gegeben wird.

In solch einer Situation wird eine Firma normalerweise kurz die Ertragsänderung pro/contra rechnen und gut. Im Thema Sicherheit und vor allem Reputation ist das aber schwierig. Denn in dem Moment, in dem RIM irgendeiner Stelle einen Zugriff auf die verschlüsselte Kommunikation gewährt sinkt der Preis für gebrauchte Blackberry in den USA auf Null. Das US-Militär sowie einige Regierungsstellen würden ihre Verträge kündigen und die Geräte nicht mehr für den offiziellen Gebrauch zulassen.

Auch in anderen Ländern wäre der Blackberry für ernsthafte Einsätze nicht mehr zu benutzen. Der Blackberry hätte seine Sonderstellung im Markt verloren und wäre stumpf weg vom Fenster.

Mal sehen wie klug (oder dumm) die Entscheider bei RIM sind.

BTW: Wer glaubt, die NSA hätte nicht schon längst das Protokoll im Sourcecode glaubt auch an den Weihnachtsmann 🙂

Kachelmann weiss jetzt: EINE Frau kann einem das Leben versauen

Jörg Kachelmann ist ab heute wieder ein freier Mann. Wie ich gerade im Lawblog lese, ist die Begründung bemerkenswert:

Das Gericht sieht bereits keinen dringenden Tatverdacht. Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass der Angeklagte die Tat bestreitet und die Nebenklägerin als einzige Belastungszeugin zur Verfügung stehe. Damit liege die Fallkonstellation „Aussage gegen Aussage“ vor. Die Nebenklägerin, bei der Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden könnten, habe zudem bei der Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens zu Teilen der Vorgeschichte und des für die Beurteilung des Kerngeschehens (dem Vergewaltigungsvorwurf) bedeutsamen Randgeschehens zunächst unzutreffende Angaben gemacht.

Jörg Kachelmann saß also wahrscheinlich 4 Monate unschuldig im Gefängnis, seine Reputation ist im Arsch denn „irgendwas bleibt immer kleben“.

Dieser Fall scheint zu zeigen, dass Täter und Opfer sehr schnell auch mal die Seiten wechseln können, wenn eine falsche Anklage diese Folgen haben kann.

Das LKA Bayern peppt die Kriminalstatistik auf

Via Udo Vetters Lawblog wurde ich darauf aufmerksam, wie deutsche Behörden die Statistiken manipulieren:

Relativ oft gelangten zum Beispiel Surfer auf der Suche nach legaler Pornografie auch auf Sammlungen mit illegalen Inhalten.

Doch wie soll sich ein Nutzer verhalten, wenn er solche Inhalte findet? Das Landeskriminalamt Bayern rät dazu, die Inhalte auszudrucken und dann der örtlichen Polizeidienststelle vorzulegen. (Focus)

Na super. Genau – denn wie Udo Vetter richtig schreibt:

Spätestens mit dem Ausdruck der Seiten erlangt der Anzeigenerstatter Besitz an der Kinderpornografie.

Dieser Besitz ist strafbar. So ziemlich einzige Ausnahme: Der Besitz dient der Erfüllung dienstlicher oder beruflicher Pflichten. Wie wir heute gelernt haben, gehört nicht mal ein mit der Materie befasster Bundestagsabgeordneter zum Personenkreis, der sich auf solche Pflichten berufen könnte. Da dürfte es auch für den wohlmeinenden Bürger eng werden.

Es scheint, die Strafverfahren in Sachen Kinderpornografie zu stark zurückgegangen sind – das geht ja so gar nicht denken sich da die Bayern und liefern ihre Mitbürger ans gewetzte Messer.  Scheiss auf Reputation der Bürger – der Innenminister erwartet zahlen!

Also liebe Leser: NICHTS ausdrucken, abspeichern oder ähnliches. Den Link aufschreiben/kopieren und diesen dann an die Ermittlungsbehörden melden. Bloss keine Inhalte kopieren, speichern oder ausdrucken. Hört nicht auf das LKA Bayern, das erzählt Scheisse, die haben – in dieser beziehung anscheinend – keine Ahnung.