Bundesministerin ruft öffentlich zu Straftaten auf

das sind genau die Themen die unter „Kinderpornographie“ laufen, wenn Sie Ihre Fachlichkeit, Ihre Fähigkeit als Chaos Computer Club im Internet einsetzen würden, um genau dieses zu verhindern [Ruf: Das tun wir.], dann wäre Ihr Engagement an der richtigen Stelle.

soll die deutsche Familienministerin Ursula von der Leyen (auch verunglimpfend als Zensurulla bezeichnet) als Laudatorin für den Sozialpreis des Deutschen Studentenwerks in  Hannover gesagt haben. (Quelle falsepositiv). Nun stellt sich die Frage, wie sollen Mitglieder des CCC aktiv Kinderpornografie im Internet verhindern?

Die Gesetzgebung liegt beim Bund, der Rest bei Gerichten und den Polizeidienststellen. Soll der CCC die Familienministerin beraten? Fehlanzeige, denn diese wurde versucht – Frau von der Leyen ist allerding Lern- und Beratungsresistent. Soll der CCC Gerichte beraten? Geht nicht, die sind an Gesetze gebunden- die ermittelnden Behörden auch. Man KÖNNTE die Polizei beraten – aber ich fürchte, dass Frau von der Leyen eher möchte, dass der CCC selbstständig Kinderpornografie im Internet sucht (der Zugriff ist strafbar!!!!) und etwas gegen die Inhalte tut. Nur leider ist auch dieses nach dem in Deutschland gültigen Wirtschaftskriminalitätgesetz ebenfalls verboten.

Frau von der Leyen: Kennen Sie eigentlich die deutschen Gesetze? Wenn nein: Lesen bildet. Wenn ja: Warum äussern sie diese offensichtlichen Aufforderung zu einer Straftat?

14 Gedanken zu „Bundesministerin ruft öffentlich zu Straftaten auf

  1. Ich schätze solche Äusserungen entstehen, wenn uns Ursel versucht, spontan/kreativ/am Puls der Zeit zu argumentieren.
    Bitter, wenn man keinen Sachverstand vorweisen kann.

  2. Dieser Post erfüllt den Straftatbestand der Verleumdung.

    § 187 StGB
    Verleumdung

    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  3. @arne:

    Wie anders als durch Straftaten KANN der CCC denn die Forderung der ehemaligen Familienministerin erfüllen?

    Der CCC DARF es schlicht nicht. Und beraten tut der CC schon diverse Gremien (auch Gremien des Bundes) einige hören sogar zu, bei anderen ist es schlicht eine Alibiveranstaltung, damit die Damen und Herren sagen/schreiben können „Wir haben auch mit den Experten vom CCC gesprochen“.

    Schade dass Du nicht die Aussage „Frau von der Leyen hat gelogen“ als Verleumdung hinstellst. Denn das wurde sogar von ganz anderen Medien so dargestellt.

  4. @reizzentrum:

    Darum geht es in meinem Beitrag nicht. Die inhaltliche Diskussion haben andere zu führen.

    Ich habe auch nicht behauptet, die Aussage, Frau von der Leyen habe gelogen, sei eine Verleumdung. Der Satz, „wer lesen kann…“ gilt auch andersrum: Es geht um die Überschrift „Bundesministerin ruft öffentlich zu Straftaten auf“.

  5. @arne:

    Und ich bin immer noch der Meinung, dass die Aufforderung Frau von der Leyens AKTIVER gegen die Verbreitung der Dokumentation von Kindesmissbrauch vorzugehen einzig dadurch umsetzbar ist, dass der CCC gegen die Gesetze des Bundesrepublik Deutschland verstösst.

    Wie kann der CCC NOCH aktiver werden OHNE gegen Gesetz zu verstossen? Kannst Du mir da einen Tipp geben? Denn nur DANN würde meine Aussage eine Verleumdung sein.

    Ohne die Möglichkeit einer Alternative aber eben nicht.

  6. @reizzentrum:

    Sehe ich anders. Nur weil du nicht verstehst, was sie konkret gemeint hat, ist ihre Aussage nicht automatisch die Aufforderung zur Straftat.

    Wenn ich sage: „Wir müssen etwas gegen Nazis tun“ – und dir fällt nur ein, ich könne damit wohl nur gemeint haben, man müsse Nazis töten, verwehre ich mich trotzdem und zu Recht gegen den Vorwurf, zur Tötung von Menschen und damit zu einer schweren Straftat aufgerufen zu haben. Same thing.

  7. @arne:

    Sollten sich nicht insbesondere Politiker so ausdrücken können, dass ein sprachlich und intellektuell mittelmässig begabter Mensch sie versteht? Ich halte mich für sprachlich und intellektuell mindestens mittelmässig begabt und gestehe es dir auch zu.

    Gegen Nazis fallen mir Demonstrationen, Flugblattaktionen, Informationen mittels Webseiten etc. pp. ein. Alles Dinge die der CC in Sachen Dokumentation von Kindesmissbrauch bereits tut – und noch mehr als das aufgezählte.

    Also: Sage DU mir bitte was könnte Frau von der Leyen gemeint haben – und weiche nicht aus. Solange Du nicht in der Lage bist mir einen Ausweg zu nennen muss ich leider bei meiner Darstellung bleiben. Ich wäre gern bereit davon abzuweichen, aber ich bräuchte ein Argument.

  8. @reizzentrum:

    Das ist nicht mein Thema, und ich weiche da sicher nicht aus.

    Ich habe dich auf deinen Fehler hingewiesen, damit trifft auch § 187 StGB statt § 186 StGB zu, wenn diese Überschrift weiterhin Bestand hat.

  9. @arne:

    Sorry, aber für §187 StGB ist „wider besseres Wissen“ massgeblich. Da Du meine Thesen nicht widerlegen willst oder kannst bleibt meine Darstellung bestehen. Denn das WISSEN würde sich nur ändern wenn Du auch nur EINE Tatsache nennen würdest.

    Denn ansonsten könnte ich jede Erklärung mit dem „Beweis durch Behauptung“ abwiegeln.

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