Und schon wird das Urteil in Sachen VDS manipuliert…

Manipulieren kann man auch durch weglassen. Dieses scheint der Bundesverband Musikindustrie erkannt zu haben, wenn er seine eigenen Befindlichkeiten wie folgt beschreibt:

Freilich besteht umgekehrt auch ein gesteigertes Interesse an der Möglichkeit, Kommunikationsverbindungen im Internet zum Rechtsgüterschutz oder zur Wahrung der Rechtsordnung den jeweiligen Akteuren zuordnen zu können

Dass in dem Urteil aber AUCH heisst:

Angesichts des Gewichts der Datenspeicherung kommt eine Verwendung der Daten nur für überragend wichtige Aufgaben des Rechtsgüterschutzes in Betracht.

kann man da geflissentlich unter den Tisch fallen lassen. Musikindustrie – wer braucht die eigentlich noch?

Bundesregierung motiviert zur Kriminalität

Ich habe es schon in vorigen Postings thematisiert: Der Ankauf der „Steuer-CD“ wird weitere Angebote und Ankäufe nach sich ziehen. Nach der ersten Lichtenstein-CD und dem aktuellen Fall ist nun eine dritte Datensammlung öffentlich geworden:

In Baden-Württemberg ist ein neues Angebot mit Daten von potenziellen Steuersündern aufgetaucht. Es sei „sehr interessant“, sagte der Sprecher des Landesfinanzministeriums, Bertram Dornheim. Erste Kontakte habe es bereits Anfang 2009 gegeben

schreibt die FTD. Datendiebstahl wird damit salonfähig. Kriminell ist nur, womit weder Konzerne noch Regierung Profit machen. Wann tauchen die ersten CDs auf, mit denen GEZ-Nichtzahler denunziert werden – wer ist der Erste, der der Musikindustrie Beweise für Datenkopierer vorlegt und damit Geld verdient? Solange unterm Strich Geld für die „Guten“ erwirtschaftet wird scheint ja alles legal zu sein.

Wann werden wieder Blockwarte eingeführt? Informelle Mitarbeiter scheint es ja schon wieder zu geben.

Wie verrechnet die Musikindustrie eigentlich gerichtliches Entgegenkommen?

41 Milliarden Einnahmen kann die Musikindustrie zwar nicht real erwarten, aber ein rechtlicher Anspruch könnte bestehen, wenn man dem Artikel der Süddeutschen interpretiert:

24 Songs illegal über die Internet-Tauschbörse Kazaa verbreitet zu haben. 1,92 Millionen Dollar (1,38 Millionen Euro) muss sie deshalb an sechs Plattenfirmen zahlen

und:

Der Fall war der einzige von mehr als 30.000 ähnlich gelagerten, der tatsächlich verhandelt wurde.

Aber:

Die meisten anderen Beschuldigten, die ins Visier der Plattenindustrie gerieten, einigten sich mit der Branche auf eine Zahlung von jeweils etwa 3500 Dollar.

Nun frage ich mich: Kann die Musikindustrie diesen Differenzverlust als steuerliche Abschreibung geltend machen? So wie ich den Wertverlust einer abgeschriebenen Verkaufsware steuerlich gelten machen kann?