Die SPD ist verfassungsfeindlich durch und durch

Nachdem Thomas Jurk, der Spitzenkandidaten der SPD bei der Landtagswahl ins Sachsen sich bereits als Verfassungsfeind äusserte, legt nun die filmpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Angelika Krüger-Leißner nochmal nach.

„In Deutschland ist manches schwieriger als in anderen Ländern“, beklagte sich die Sozialdemokratin in einem im Web nicht verfügbaren Interview mit der Fachzeitschrift „promedia“, das heise online vorliegt. „Wir haben starke Grundrechte in unserem Grundgesetz verankert, aber die hindern uns manchmal einfache, klare Lösungen zu finden.“ Als sie etwa gehört habe, wie die Franzosen das Problem von Urheberrechtsverletzungen über Online-Tauschbörsen „lösen“, habe sie sich gefragt, „warum wir das nicht hinbekommen“.

kann man bei Heise nachlesen.

Zwar schreibt Heise auch (und das muss man fairerweise anmerken), dass:

Krüger-Leißner weicht mit ihrer Liebäugelei für komplette Sperren des Internetzugangs von der Linie ihrer Partei ab.

Aber soviele verfassungsfeinde werden doch irgendwie – nach der Wahl – schön brav weiter an der Schraube der Entrechtung weiter drehen.

Und die Franzosen haben das Problem mit Tauschbörsen beileibe nicht „gelöst“. Die haben da auch ganz massive Probleme mit der Umsetzung der Gesetze. Aber das braucht man ja als filmpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion nicht zu wissen. Sie wird ja nur für das sprechen, nicht aber für lesen oder gar WISSEN bezahlt. Und die Angelika Krüger-Leißner wird in Zukunft bestimmt noch nachlegen, denn was kann man im Ausland alles besser, als in Deutschland:

  • In China (die sind ja schon bei Zensur Vorbild) kann man heute schon Studentenaufstände mit Panzerkompanien beenden (wir arbeiten ja noch am Bundeswehreinsatz im Innern)
  • Die USA haben die Todesstrafe – weg mit dem Gesocks, kostet nur Steuergelder, dass man besser in weitere Überwachungsinfrastruktur stecken kann.
  • Die Taliban sind massiv dagegen, dass Frauen die Schulen besuchen (DAS hätte vielleicht vor Frau Krüger-Leißner geschützt…)

Es gibt so viele tolle Möglichkeiten in allen Teilen der Welt. Wir sollten die doch alle übernehmen. Beim Thema Frankreich muss ich aber auch an ein Dekret der fränzösischen Nationalversammlung vom 20. März 1792 und den vielen Umsetzungen denken. Es gibt immer einen Weg.

Wie verrechnet die Musikindustrie eigentlich gerichtliches Entgegenkommen?

41 Milliarden Einnahmen kann die Musikindustrie zwar nicht real erwarten, aber ein rechtlicher Anspruch könnte bestehen, wenn man dem Artikel der Süddeutschen interpretiert:

24 Songs illegal über die Internet-Tauschbörse Kazaa verbreitet zu haben. 1,92 Millionen Dollar (1,38 Millionen Euro) muss sie deshalb an sechs Plattenfirmen zahlen

und:

Der Fall war der einzige von mehr als 30.000 ähnlich gelagerten, der tatsächlich verhandelt wurde.

Aber:

Die meisten anderen Beschuldigten, die ins Visier der Plattenindustrie gerieten, einigten sich mit der Branche auf eine Zahlung von jeweils etwa 3500 Dollar.

Nun frage ich mich: Kann die Musikindustrie diesen Differenzverlust als steuerliche Abschreibung geltend machen? So wie ich den Wertverlust einer abgeschriebenen Verkaufsware steuerlich gelten machen kann?