Hat die #GEZ eine Technologie zum virtuellen Hausfriedensbruch?

Heute entnahm ich dem Briefkasten einen Brief, welcher mich irritierte. Stammte dieser doch von der GEZ und war nicht an mich, sondern an meine mit mir in „eheähnlichem Verhältnis“ lebende Prinzessin. Meine Antwort möchte ich euch nicht vorenthalten, vielleicht fühlt sich der Eine oder die Andere inspiriert es mir – bei ähnlichen Fällen – gleich zu tun.

Name Vorname
Anschrift

GEZ. Kunde.:0815/4711

Gebühreneinzugszentrale
50656 Köln

== Per Telekopie ==

Betr.: Ihr Schreiben vom 24.05.2011 an Frau Vorname Nachname, Adresse wie oben.

Hier: Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

irritiert muss ich feststellen, dass Sie meiner Lebensgefährtin den Straftatbestand der Leistungserschleichung/Betrug unterstellen.

Sie schreiben in ihrem o.a. Schreiben – ich zitiere –

„wir haben bei der Überprüfung Ihres Gebührenkontos festgestellt, dass Sie Rundfunkgeräte
zum Empfang bereit halten, ohne die gesetzlich fälligen Gebühren zu entrichten“.

Ich stelle zu ihrer obigen Behauptung fest:

1) Es fand nie eine Überprüfung unseres Haushaltes statt. Sollten Sie – oder ihre Lohn-Schergen – allerdings Scanner haben, die von der Straße aus – durch das Mauerwerk hindurch – etwaige Rundfunkgeräte identifizieren, so möchte ich von Ihnen wissen wann und mittels welcher Technik dies geschah. Ich bitte Sie den Hersteller und das Modell der eingesetzten Technik zu nennen, damit ich prüfen kann wie weit Sie in meine Privatsphäre (§13 GG: Die Wohnung ist unverletzlich) eingedrungen sind, um etwaige rechtliche Schritte wegen Hausfriedensbruch einzuleiten.
2) Wahrscheinlich unterstellen Sie – unter Auslassung der Unschuldsvermutung – dass ein zweiter Name am Klingelschild auf ein Verhältnis der Untervermietung hinweist. Ich möchte hierzu anmerken, dass in der Bundesrepublik Deutschland sehr wahrscheinlich mehr Verheiratete mit unterschiedlichen Namen („neues“ Namensrecht) oder unverheiratete Lebensgemeinschaften legitim zwei Namen am Briefkasten führen, als dass etwaige Schwarzseher zu enttarnen sind.

Ich möchte Sie bitten – da wir die von Ihnen angesprochenen gesetzlichen Gebühren (Nummer siehe Briefkopf)  abführen – uns ab sofort in Ruhe zu lassen, andernfalls werde ich prüfen lassen müssen, in welcher Form Ihr Vorgehen justiziabel sein kann, um dann weitere Schritte gegen Ihr Vorgehen zu unternehmen.

Mit Grüßen

Name
Unterschrift

 

Vorsicht beim S-Bahn fahren. Straftatgefahr!

Achtung. Wer täglich S-Bahn fährt läuft Gefahr eine Straftat zu begehen. Als besonders gefährdet gelten dabei Frauen, denn diese sind durch Handtaschenwechsel stark gehandicapt.

Schwarzfahrern droht bei der Deutschen Bahn künftig schon beim ersten Mal eine Anzeige. Der Konzern habe bereits damit begonnen, sofort Strafanzeige wegen Leistungserschleichung zu erstatten, wenn ein Fahrgast ohne gültiges Ticket erwischt wird, sagte ein Bahnsprecher am Samstag.

schreibt die Tagesschau. Da die Deutsche Bahn AG nicht nur für Fernbahnen zuständig ist, sondern auch diverse S-Bahn-Linien betreibt (gerade in Berlin ins Gespräch gekommen) wird wohl in Zukunft so manche Strafanzeige nachträglich revidiert werden müssen. Denn das „nicht mitführen“ einer gültigen Fahrkarte (eben auch Monatskarte) ist keine Leistungserschleichung. Wenn aber erstmal eine Strafanzeige auf den Weg gebracht ist, sind die Strafverfolgungsbehörden mit Arbeit versorgt.

Das Volk der Dichter und Denker geht so einen weiteren Schritt in Richtung Richter und Henker.