Datenschutz gilt nicht für potentielle „Schwarzfahrer“

Wer sich in Deutschland verdächtig macht, der hat keine Rechte mehr. Mit Aufkeimen eines Verdachtsmomentes, ist man der Arsch und das Grundgesetz wird weggeschlossen.

Fahrscheinkontrolle in der Hamburger U-Bahn. Ich sitze und zeige meine Fahrkarte vor, während hinter mir eine junge Frau verzweifelt die Tiefen ihrer Handtasche nach dem Fahrschein durchsucht. Die Monatskarte scheint aber nicht in dieser Handtasche zu sein. Gute Ausrede oder Missgeschick? Egal: Aufnehmen der Personalien (unten frei erfunden …)  im fahrenden Zug:

Name : Bo Derek
Wohnort: Hamburg
Strasse: Wald und Wiesenstrasse 08/15
Geboren: 30.02.1980

Auch wenn die junge Dame die Angaben recht leise macht, so wiederholt der Fahrkartenkontrolleur (Volldepp mit besonderem Aufgabenbereich) jedes Detail laut und vernehmlich – bis mi der Kragen platzt und ich den betreffenden Kontrolleur frage, ob er schon jemals den Begriff „Datenschutz“ gehört hat. Seine reaktion: Dumpf und blöde gucken. Auch meine Erklärung, dass ich – wäre ich Stalker und hätte Interesse an der jungen Frau – nun dank seiner Hilfe alle Daten hätte, die ich brächte, brachte kein Licht in seine auf dem Hals sitzende Dunkelkammer.

Es ergab sich zwar auf meine Zurechtweisung eine Diskussion mit den umstehenden Fahrgästen, aber die drehte sich nur um „junge Leute, die eh nur schwarz fahren“. Den Datenschutz hatten die Menschen (meist älter) nicht als relevant erkannt.

Vorsicht beim S-Bahn fahren. Straftatgefahr!

Achtung. Wer täglich S-Bahn fährt läuft Gefahr eine Straftat zu begehen. Als besonders gefährdet gelten dabei Frauen, denn diese sind durch Handtaschenwechsel stark gehandicapt.

Schwarzfahrern droht bei der Deutschen Bahn künftig schon beim ersten Mal eine Anzeige. Der Konzern habe bereits damit begonnen, sofort Strafanzeige wegen Leistungserschleichung zu erstatten, wenn ein Fahrgast ohne gültiges Ticket erwischt wird, sagte ein Bahnsprecher am Samstag.

schreibt die Tagesschau. Da die Deutsche Bahn AG nicht nur für Fernbahnen zuständig ist, sondern auch diverse S-Bahn-Linien betreibt (gerade in Berlin ins Gespräch gekommen) wird wohl in Zukunft so manche Strafanzeige nachträglich revidiert werden müssen. Denn das „nicht mitführen“ einer gültigen Fahrkarte (eben auch Monatskarte) ist keine Leistungserschleichung. Wenn aber erstmal eine Strafanzeige auf den Weg gebracht ist, sind die Strafverfolgungsbehörden mit Arbeit versorgt.

Das Volk der Dichter und Denker geht so einen weiteren Schritt in Richtung Richter und Henker.