Google öffnet die Büchse der Pandora

Nun also doch: Internetriese Google gibt den Grundsatz auf, Datenverkehr müsse im Internet gleich behandelt werden. Die seltsame Argumentation des Konzerns: Das Prinzip der Netzneutralität sei ein Segen für das kabelgebundene Netz – aber bei Funkverbindungen nicht.

lese ich gerade im Spiegel und frage mich, woran ein IP-Paket erkennt auf welchem Medium es gerade unterwegs ist. Oder waran Sender und Empfänger sich sicher sein können, auf welchem Medium die Daten auf der Strecke übertragen werden.

Google war nicht dumm, aber anscheinend hat irgendjemand wesentlich verantwortlichen Menschen bei Google ins Hirn geschissen, dass dieses Unternehmen sich nun hinstellt und erklärt:

Die zweite große Ausnahme vom Grundsatz der Netzneutralität wünschen sich Google und Verizon im Mobilfunkbereich. Immer wenn Daten nicht durch Kabel, sondern per Funk übertragen werden, sollten die Telekommunikationsanbieter entscheiden dürfen, was wie schnell wohin gelangt. Warum? Weil dieser Markt „heftiger umkämpft ist und sich schnell wandelt“.

Für jeden Buchstaben in obigem Zitat möchte ich einem Google-Mitarbeiter eine kräftige Ohrfeige schlagen dürfen. Warum? Weil die Mobilfunkcarrier uns Nutzer seit ca. 4 Jahren versuchen auf mobile Kommunikation einzustimmen. Weil z.B. Vodafone schon lange versucht kabelgebundene Hausanschlüsse durch Mobiltelefonie abzulösen.

Das auch ausgerechnet Google Betriebssystem Android nahezu ausschliesslich auf mobile Kommunikation angewiesen ist, hat sich wohl noch nicht in die Chefetage von Google rumgesprochen.

Der Spiegel schreibt weiter

Sollte der Grundsatz der Netzneutralität aber in Teilbereichen aufgeweicht werden, könnte dass irgendwann ganz einfach bedeuten, dass bestimmte Angebote schneller sind – zum Beispiel Videos, die man über Mobiltelefon bei YouTube aufruft. Wie solche bevorzugten Anbieter die Telekommunikations-Firmen für diese Sonderbehandlung entschädigen, ist offen. Vielleicht mit einer Beteiligung an den Werbeeinnahmen? Vielleicht mit Zahlungen? Es könnte auch sein, dass Kunden für bestimmte Internetdienste zusätzlich zahlen müssen. In Deutschland müssen zum Beispiel Kunden, die den internetbasierten Telefonservice Skype auf ihrem Mobiltelefon im Netz der Telekom nutzen wollen, in den meisten Tarifen 15 Euro extra im Monat zahlen.

Und genau an der Stelle könnte Google mittels seiner Marktmacht versuchen sein Quasi-Monopol weiter auszubauen. Don’t be evil ist definitiv vorbei.

Ich sehe es schon kommen: Technikaffine Menschen arbeiten nur noch über lokale und entfernte Proxys oder VPNs, damit der Carrier den Datenstrom mal auf der Protokollebene identifizieren kann. Sollte man sich eh mal angewöhnen.

Google schafft Programmieroberfläche für Android im Web

Der Konzern Google ist wohl das beste Beispiel für eine „Web 2.0 Klitsche“ alles was die Anfassen und machen hat irgendwie mit Web um Interaktivität zu tun. Ob es die Suchmaschine, Mail, Feedreader oder gar Büroumgebung im Browser ist.

Also scheint es nur eine logische Konsequenz zu sein auch eine Möglichkeit im Web zu bieten, Programme für das Google-Betriebssytem Android zur Verfügung zu stellen. Genau dieses gibt es jetzt, den Appinventor für Android. Er kann ab sofort in den Google-Labs bestaunt und ausprobiert werden.

httpv://www.youtube.com/watch?v=8ADwPLSFeY8

Es gibt auch schon ein paar Übungsbeispiele. Sieht recht einfach und intuitiv aus und ich schätze mal, dass da noch so einiges auf uns wartet, wenn die Kids erstmal anfangen Gas zu geben.

Via Noodlegei

Google löscht Daten/Programme auf Android. Kann jemand Anzeige erstatten?

Der Heiseticker schreibt gerade:

Erstmals hat Google von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, über die in Android implementierte Sicherheitsfunktion „Remote Application Removal“ Apps auf Smartphones von Anwendern zu löschen. Konkret handelte es sich um zwei Anwendungen von Sicherheitsforschern von TippingPoint, die die Apps in Umlauf gebracht hatten, um zu zeigen, wie leicht sich eine bösartige Anwendung auf Tausenden von Android-Smartphones und per Jailbreak modifizierten iPhones bringen lässt.

und natürlich müsste der Schrei ähnlich laut werden wie vor ein paar Monaten als Amazon Ebooks vom Kindle löschte. Auch die Information, dass betroffene Benutzer von Google darüber informiert werden, sollte man von diesem Remote-Zugriff betroffen sein, macht es nicht besser.

Was Google dort macht ist ein Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte. ALLE Daten (inkl. Software) auf meinen Devices „gehören“ mir – zumindest habe ich die Nutzungs und Besitzrechte. Wer an diesen Daten rumpfuscht, macht sich in Deutschland strafbar. Dieses Vorgehen ist in Deutschland durch das Strafgesetzbuch geregelt:

§ 303a  Datenveränderung

(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.

Wer stellt den Strafantrag – ich kann es nicht, bei mir wurde nicht gelöscht. Denn es macht – IMHO – keinen Unterschied, ob diese Daten(Programm) mir einen Schaden zufügen können oder nicht. Es sind – sofern sie sich auf meinen Geräten befinden – MEINE Daten und an denen hat keiner ohne meine Genehmigung herumzufummeln.