Chromecast – was er kann und was noch nicht (so gut)

Heute kam ich in den Genuss endlich wieder ein neues Gadget zu bekommen: Google Chromecast. Die Installation geht charming von statten:

  • Den Adapter auf einen freien HDMI-Steckplatz des Fernsehers stecken, das mitgelieferte USB-Kabel (Stromversorgung) zum einen an den Chromecast und an den freien USB-Steckplatz des Fernsehers stecken. Sollte der Fernseher keinen (freien) USB-Steckplatz haben, kann man das mitgelieferte USB-Netzteil (leider nur 850mA, somit leider nicht auch für die neuen NEXUS-Geräte nutzbar) nutzen. Wer den kleinen „Dongle“ Chromcast (aus Platzgründen) nicht direkt einen HDMI-Steckplatz des Fernsehers stecken kann, nutzt den mitgelieferter „HDMI-Externder“. Welcher aber nur ein paar Zentimeter lang ist und somit NICHT geeignet ist den Chromecast hinter den Fernseher zu legen.
  • Die App Chromecast auf des Android-Device laden um über die Andoid-Applikation den Chromecast konfigurieren.

Das wäre es eigentlich schon, wenn wir denn wirklich nur Multimediacontent vom Smartphone auf den Fernseher streamen wollten. Wer mich kennt, der weiss: Da muss mehr gehen. Denn – wie so manch Anderer – habe ich auch Inhalte auf dem PC, welche ich gern streamen möchte. Bislang tat ich dies mit einem HDMI-Kabel zwischen Rechner und Fernseher, was aber leider bedeutete, dass ich die Finger vom PC lassen musste, wenn meine Frau auf die „PC-Medien“ zugreifen wollte. Geht ja mal gar nicht.

Also musste ich mal ein bisschen rumspielen um herauszufinden, wie ich denn nun am besten die Medieninhalte des PC auf den Chromecast bekomme.

Vorweg: Wenn ich im Folgenden von „streamen“ spreche, meine ich das antriggern der Wiedergabe. Das Smartphone muss während der Medienwiedergabe weder an, noch im Raum sein. Man kann das Handy sogar komplett ausschalten – der Fernseher bekommt weiter Daten. Das Smartphone ist für Chromecast nichts anderes als eine Fernbedienung. Und noch ein Tipp: Wer einen Amazon Premium Account hat (NEIN, ich will das jetzt nicht diskutieren 🙂 ) tut gut daran, bei Amazon und nicht im Google-Playstore zu ordern. Auch Kleingeld für den versand ist Geld und Amazon liefert typischerweise schneller. Nun aber ans „Eingemachte“:

 

Eine Zwischenbilanz – zuerst die Kür:

  • Die bekannteste Applikation für das Streamen vom PC zum Chromecast ist wohl Plex. Es gibt eine kostenfreie Serverapplikation für den (Windows-)PC sowie eine Android-App, welche als „Steuergerät“ zwischen Server-PC und Chromecast fungiert. Man benötigt für diese „Nur Zuhause“-Lösung NICHT das kostenpflichtige Abo, welches Plex anbietet. Nur die Android-App muss für unter vier Euro erworben werden. Daran soll es doch nicht scheitern. Also zuerst den Server installiert (das sollte sich als weise herausstellen) und diesen schnell konfiguriert. Das ist keine Raketentechnik und ging schnell vonstatten. Daraufhin die App im Playshop erworben und innerhalb weniger Minuten festgestellt, dass der getestete Film leider sowohl „stotterte“ als auch nach kurzer Zeit Bild und Ton asynchron lieferte. Also SOFORT den Kauf storniert. Für funktionsfähige Software bin ich gern bereit zu zahlen, stottern kann ich aber selber.
  • Als nächstes spielte ich dann mit dem App MediaThekCast herum. Eigentlich ganz nett. MediaThekCast erlaubt es direkt auf die Mediatheken von arte, ARD, ZDF und 3SAT zuzugreifen um diese Inhalte über den Chromecast auf den Fernseher zu streamen. EIGENTLICH kann mein Fernseher dies sowieso, aber es ist sehr sehr mühsam z.B. die Suche über die Fernbedienung des TVs zu bedienen.
  • Dann endlich beschäftigte ich mich mit LocalCast. LocalCast hat in meinen Augen derzeit das grösste Potential „meine App“ zum streamen auf den Chromecast zu werden. Es streamt Daten direkt über SMB oder  DLNA/UPnP. KÖNNTE somit die App meiner Wahl sein. Nur leider werden derzeit noch zu wenig Videoformate unterstützt, so dass ich noch nicht so glücklich damit bin. Aber die letzte Version ist mal gerade 2 Tage alt und man soll dem Programmierer ruhig ein wenig Zeit lassen. LocalCast ist kostenfrei und blendet – auf dem Smartphone – Werbung ein. Diese kann aber für einen frei wählbaren Betrag entfernt werden (ich bitte darum …) LocalCast habe ich schonmal monetär unterstützt – wie gesagt die Software hat in meinen Augen Potential und dann muss man den Programmierer doch mal „motivieren“ 🙂
  • Enttäuschend: Keiner der von mir derzeit genutzten Medienplayer (mit denen ich derzeit auch auf meine PC-Mediastreams zugreife) unterstützt derzeit(!) ChromeCast. Weder der DicePlayer (den ich sehr mag) noch BSPlayer oder MXPlayer  unterstützen ChromeCast. Schmerzhaft war die Feststellung, dass nichtmal der Google Video Player den ChromeCast unterstützt. Shame on YOU Google.

Natürlich gibt es auch noch die Pflicht:

  • Youtube: Nach der Installation von der Chromecast-App erhält die Youtube-App eine neue Schaltfläche, mittels welcher man die Youtube-Inhalte direkt auf den Fernseher streamen kann.
  • Google-Play Musik: Da geht die Party richtig ab. Wer – wie ich – auch das „große Programm“ freigeschaltet hat, holt sich damit die fetteste Jukebox auf die Anlage (wenn man seine Anlage an den Fernseher angeschlossen hat ..).

Was fehlt:

Mir fehlt im Moment eigentlich nur die Vollendung dessen, was ich mir derzeit von LocalCast erhoffe: Eine App, mit der ich jegliche Medieninhalte vom PC auf den ChromeCast streamen kann.  Sollte jemand sachdienliche Hinweise zu sinnvollen, nützlichen oder auch nur „lustigen“ Apps haben: Immer her damit!

Nachtrag – einen Tag später: Chromecast – und er kann es doch! Tschüß HDMI-Kabel

Meine Antwort auf das #LSR – wenn ich Google wäre

Wenn ich Google wäre, würde ich folgende Mail an jegliche Domainverantwortlichen der Forderer des Leistungsschutzrecht in der BRD  senden:

„Sehr geehrter Domaininhaber,

aufgrund bedauerlicher Veränderungen in unserer Kostenstruktur sehen wir uns leider nicht mehr in der Lage unsere Dienstleistung für die Webinhalte ihres Unternehmens kostenfrei anzubieten.

Zu unseren Dienstleistungen gehören z.B. (aber nicht ausschliesslich):

  1. Indizieren der – für unsere automatisierten – Suchagenten freigegebenen Inhalte von Webseiten
  2. Zur Verfügung stellen eines Frontends, dass es Internetusern ermöglicht Inhalte des „HTML-basierenden Internet“ nach bestimmten Schlüsselbegriffen zu durchsuchen um so auf die gesuchten Inhalte auf Seiten anderer Anbieter zugreifen zu können
  3. Erstellen von Programmen um obige Dienste anbieten zu können
  4. Das aufrecht erhalten mehrerer Rechenzentren, um die unter 1 & 2  genannten Dienste anbieten zu können
  5. Mehrere redundante, und vor allem breitbandige  Netzwerkanbindungen in jedes unserer Rechenzentren.

Wie sich sicherlich nachvollziehen können,  kann dieser Aufwand nicht ohne Einnahmen umgesetzt werden. Bislang haben wir all diese Dienstleistungen – sowohl für die Suchenden als auch für Sie, den Anbieter von Webinhalten – durch Werbeeinblendungen kostenneutral anbieten können. Durch eine geänderte Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland (das sogenannte Leistungsschutzrecht), werden wir nun in die Lage versetzt dass wir an ihr Unternehmen, für die Einblendung von Werbung auf unseren Suchergebnissen (was technisch nahezu unmöglich zu umgehen ist), einen Teil unseres Ertrages abtreten müssen.

Es wäre gegenüber den anderen Rechteinhabern (welche ihre öffentlich zur Verfügung gestellten Inhalte nicht über das sogenannte Leistungsschutzrecht vergütet bekommen) asozial, wenn diese – im Gegensatz zu ihrem Unternehmen – für ihre Leistungen durch unsere Werbeeinblendungen indirekt zahlen, während ihr Unternehmen durch das Leistungsschutzrecht direkt monetär profitiert.

Um dieses Diskrepanz zu zu entschärfen, werden wir Ihnen ab 01.01.2013 folgende Gebühren in Rechnung stellen:

  • Monatliche Pauschale zur Aufrechterhaltung der Indizierung:       1000€
  • Monatliche Kosten pro indizierter Webpage (URL)                  :              1€
  • Weiterleitung einer Suchanfrage auf ihren Server, je               :              0,01€

Sollten Sie uns bis spätestens 15.11.2012 keinen Auftrag für die Indizierung und Publizierung ihrer Webinhalte in unserem Suchergebnissen erteilen, sehen wir uns leider gezwungen die von Ihnen publizierten Inhalte aus unserem Angebot auszuklammern.

Mit freundlichen Grüßen

Ich

Aber ich bin ja nicht Google – insofern: Was rede ich eigentlich

Öffentliches Datensammeln und der Datenschutz

Auch wenn ich persönlich das Datensammeln – nicht nur – der Schufa aus „öffentlich zugänglichen Quellen“ für bedenklich halte, so muss ich anerkennen, dass dies – rein rechtlich – völlig in Ordnung ist. Ein Blick in das Bundesdatenschutzgesetz (§28 Abs.6.2) schafft hier Klarheit

„(6) Das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von besonderen Arten personenbezogener Daten (§ 3 Abs. 9) für eigene Geschäftszwecke ist zulässig, soweit nicht der Betroffene nach Maßgabe des § 4a Abs. 3 eingewilligt hat, wenn

2. es sich um Daten handelt, die der Betroffene offenkundig öffentlich gemacht hat“

Und mal ganz ehrlich: Bei Xing, Facebook und auch hier, ist uns typischerweise bewusst dass diese Daten (sofern wir sie nicht privatisieren und wir wissen was wir tun….) öffentlich einsehbar sind.

Ergo: Das Problem ist nicht die Schufa AG, sondern es ist eine Gemengelage zwischen unserer Kommunikationswut und (plattformabhängig) mangelnden Möglichkeiten der Privatisierung unserer Daten.

Abhilfebeispiele:

  • Google+: Daten nur noch „Sichtbar für meine Kreise“ und „Erneutes Teilen deaktivieren“
  • Xing: Unter „Privatsphäre“ diveser Einstellungen „scharf“ stellen, resp. deaktivieren
  • Linkedin: Editieren der Sichtbarkeit
  • Facebook: Nicht anmelden – nix posten – weglaufen.