So langsam kommt mir der Meister der Paranoia Dr. Wolfgang Schäuble vor, als würde er die Nachfolge Ludwig des XIV antreten wollen.
Im Spiegel zetert er mal wieder:
Und in der Sachsen-SPD sei eine „Handvoll Jusos“ gegen das BKA-Gesetz. „Gegen die können sich der Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier, der Parteivorsitzende Franz Müntefering und der Fraktionsvorsitzende Peter Struck nicht durchsetzen“, kritisierte Schäuble.
Ja, sowas passt nicht in das Weltbild eines Herrn Schäuble, dass es in der Demokratie nicht nur auf „Die da Oben“ ankommt, sondern dass ALLE Beteiligten ein Recht auf Meinungsfindung und bildung haben und diese meinungs tatsächlich aus aktiv in die politischen Entscheidungen einfliessen lassen können.
Udo Vetter nimmt kommentiert das Thema lapidar im Lawblog (und in meinen Augen wunderschön treffend) mit „Der kleine Wolfgang wartet weinend am Empfang und kann dort abgeholt werden“ als kurzen knappen Linktext. In dem verlinkten Artikel im Focus erklärt unser Sonnenkönig:
„Die Führung der Partei kann ihre Entscheidungen derzeit nicht durchsetzen“, sagte der CDU-Minister dem FOCUS. Der Koalitionspartner befinde sich in einer „akuten Krise“
Ich sehe nicht die SPD (oder irgendeine andere Partei) in dem Thema in der Krise, sondern einzig die Allmachtphanstasien eines Grundgesetzgegners. Die Sueddeutsche interpretiert den Vorstoss zur Änderung der Abstimmungsauswertung im Bundesrat wie folgt:
Dies ist ein machtgeiler Plan: Die Parteien, die im Bundestag in der Opposition sitzen, aber in den Ländern mitregieren (also derzeit FDP, Grüne, Linkspartei) wären bundespolitisch marginalisiert. Ihre Chance, via Bundesrat mitzuregieren, wäre perdu.
Ich komme nicht umhin NOCHMALS unser Grundgesetz zu zitieren:
Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Hervorhebung von mir. Quelle: Bundestag