Deutschland auf dem Weg zur Monarchie?

So langsam kommt mir der Meister der Paranoia Dr. Wolfgang Schäuble vor, als würde er die Nachfolge Ludwig des XIV antreten wollen.

Im Spiegel zetert er mal wieder:

Und in der Sachsen-SPD sei eine „Handvoll Jusos“ gegen das BKA-Gesetz. „Gegen die können sich der Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier, der Parteivorsitzende Franz Müntefering und der Fraktionsvorsitzende Peter Struck nicht durchsetzen“, kritisierte Schäuble.

Ja, sowas passt nicht in das Weltbild eines Herrn Schäuble, dass es in der Demokratie nicht nur auf „Die da Oben“ ankommt, sondern dass ALLE Beteiligten ein Recht auf Meinungsfindung und bildung haben und diese meinungs tatsächlich aus aktiv in die politischen Entscheidungen einfliessen lassen können.

Udo Vetter nimmt kommentiert das Thema lapidar im Lawblog (und in meinen Augen wunderschön treffend) mit „Der kleine Wolfgang wartet weinend am Empfang und kann dort abgeholt werden“ als kurzen knappen Linktext. In dem verlinkten Artikel im Focus erklärt unser Sonnenkönig:

„Die Führung der Partei kann ihre Entscheidungen derzeit nicht durchsetzen“, sagte der CDU-Minister dem FOCUS. Der Koalitionspartner befinde sich in einer „akuten Krise“

Ich sehe nicht die SPD (oder irgendeine andere Partei) in dem Thema in der Krise, sondern einzig die Allmachtphanstasien eines Grundgesetzgegners. Die Sueddeutsche interpretiert den Vorstoss zur Änderung der Abstimmungsauswertung im Bundesrat wie folgt:

Dies ist ein machtgeiler Plan: Die Parteien, die im Bundestag in der Opposition sitzen, aber in den Ländern mitregieren (also derzeit FDP, Grüne, Linkspartei) wären bundespolitisch marginalisiert. Ihre Chance, via Bundesrat mitzuregieren, wäre perdu.

Ich komme nicht umhin NOCHMALS unser Grundgesetz zu zitieren:

Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Hervorhebung von mir. Quelle: Bundestag

Energieversorger Vattenfall gefährlicher als bekannt?

In Hamburg wurden in den letzten Tagen zwei „Anschläge“ auf Fahrzeuge des Energieversorgers Vattenfall (ehemals HEW) ausgeübt. Das ich persönlich nichts von Gewalt halte, stelle ich einfach mal so in den Raum.

Die Welt berichtet über den Vorfall, dass:

Eines der angezündeten Fahrzeuge war mit Gasflaschen beladen, von denen eine explodierte.

und

Den Einsatzkräften gelang es, die anderen Gasflaschen zu bergen und zu kühlen.

„Die anderen Gasflaschen“ waren laut Polizeibericht:

„Das Fahrzeug, ein VW-Transporter, war mit 4 Acetylen-Gasflaschen beladen“

3 Acetylen-Gasflaschen. Der Polizeibericht weiter:

Durch das Feuer und die Explosion wurden insgesamt vier weitere Fahrzeuge total zerstört, sowie die Plane eines abgestellten Motorrades und ein weiteres Fahrzeug beschädigt.

Ich bin leider kein Fachmann bezüglich der Gefahrgutverordnung(en) – aber ist das Abstellen von Fahrzeugen mit dieser Menge in einer Wohngegend („In der dicht besiedelten Wohnsiedlung“Hamburger Abendblatt) überhaupt erlaubt? Dürfen 4 Acetylenflaschen über Nacht in einem VW-Transporter ausserhalb eines Firmengeländes überhaupt „öffentlich“ gelagert werden? Muss das Fahrzeug besonders gekennzeichnet sein? Sind Sicherheitsabstände einzuhalten?

Die Vattenfall-Unternehmenssprecherin Sabine Neumann sagt (Auch Abendblatt):

„Das lässt sich auch nicht anders machen.“ Mitarbeiter, die beispielsweise von Baustellen kommen und zu Schichtbeginn auch wieder dorthin zurückmüssen, würden solche Werkstattwagen häufig mit „nach Hause“ nehmen und nicht morgens wie abends auf einem Vattenfall-Gelände abstellen.

netürlich ist es einfacher und preiswerter diese „rollenden Bomben“ in Wohngebieten zu parken. Kostet ja nicht das geld von Vattenfall. Dann lieber die Kunden (Anwohner) in Gefahr bringen.

Aus gefahrgutrechtlichen Gesichtspunkten sei es vollkommen in Ordnung gewesen, dass er den Wagen dort abgestellt habe, so Sabine Neumann. Der Konzern werde im Bedarfsfall auch zukünftig seine Wagen auf öffentlichem Grund abstellen.

aber einem Vattenfallsprecher vertraue ich nicht mehr so weit wie ich ihn werfen könnte, schliesslich haben die bei dem Brand im Kernkraftwerk die Medien (und somit die Bürger) auch nach Strich und Faden belogen.

Fragen über Fragen, auf die ich leider keine Antworten habe, gern aber welche hätte.

Du bist nicht nur arbeits- sondern auch rechtelos!

Ja, da verschlampt die Regierung (war zwar noch die SDP-geführte, aber eben die Deppen, die uns lenken), eine Massnahme und den Betroffenen werden Knüppel zwischen die Beine geworfen, wenn sie Gerichte bemühen müssen um ihr Recht einzufordern.

Die Welt schreibt, dass die Rechtsberatung für Harz-IV- und Sozialhilfeempfänger eingeschränkt werden soll. Der Grund sind die vielen Klagen, die eben hohe Kosten verursachen:

Nach dem Willen mehrerer Bundesländer soll die Rechtsberatung für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger eingeschränkt werden

Da eine – vor der Hartz-IV Zeit eventuell vorhandene – Rechtsschutzversicherung ganz sicher nicht zur Verfügung steht, wird so weiter auf die Verlierern der Gier-Gesellschaft eingeprügelt.

Ich sehe schon kommen, dass bald wieder Mistgabeln die Strasse bevölkern werden, denn das Grundgesetz sagt:

Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 20

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Und wie sagte einer meiner Lehrer zum Thema „Rechte des Staatsbürgers“: Aus jedem Recht erwächst automatisch eine Pflicht.