Der Unterschied zwischen Vasallen und Herrschern #S21 #GorchFock #Mappus

Manchmal ähneln sich Vorgänge mehr, als dies auf den ersten Blick den Anschein hat.

Der Kapitän zur See Norbert Schatz wurde von dem Selbstverteidigungsminister $viele_Namen Guttenberg seines Amtes enthoben, bis die Vorfälle auf dem Segelschulschiff der Bundesmarine Gorch Fock geklärt sind. So geht man mit Schutzbefohlenen um – die werden bei Verdachtsmomenten (die Unschuldsvermutung gilt hier nicht!) sofort „aus der Schusslinie“ genommen. Spätere Karriereprobleme (sowas wird garantiert nicht vergessen) inklusive.

Was aber, wenn der Verdächtige ein Politiker ist? DANN dreht sich die Welt aber genau anders herum:

Die Opposition sieht die politische Einflussnahme als erwiesen an. Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) habe die Polizei durch öffentliche Äußerungen und in internen Gesprächen unter Handlungsdruck gesetzt und den Einsatz von Wasserwerfern gebilligt. Anders aber als vielleicht von Anhängern der Bürgerbewegung gegen Stuttgart 21 erwartet, fordert die Opposition keine personellen Konsequenzen auf der politischen Ebene.

Quelle TAZ.

Wo ist der gemeinsame Faden bei dieser Geschichte? In beiden Fällen geht es um Dienstvorgesetzte, deren Untergebene mehr oder weniger (das soll hier nicht bewertet werden) Mist gebaut haben. Beide (Mappus und Schatz) sind nicht direkt für die kritisierten Vorfälle verantwortlich, dennoch wird beiden eine Mitschuld unterstellt.

Der grosse Unterschied ist, dass es in der mittlerweile gewachsenen politischen Kultur in Deutschland einem Politiker erlaubt ist, nahezu alles zu tun. Ob es die fahrlässige Tötung, Vorteilnahme im Amt oder Falschaussagen sind – reden wir nicht drüber. Wenn allerdings ein Schüler von einer Lehrerin denunziert wird, ist sofort der Verfassungsschutz zur Stelle und er wird überwacht, Menschen auf verantwortungsvollen Posten werden – im wahrsten Sinne des Wortes – über Nacht suspendiert.

Es wird Zeit, dass man diesen selbstgerechten Politikern mal zeigt, dass wir Wähler wissen wo die Mistgabeln hängen. Und wenn nur der Wahlzettel zum Denkzettel wird.

Klarmachen zum Ändern.

Verfassungsschutz = Straftäterschutz?

Wenn das Innenministerium das Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes in Gefahr sieht, so kann es auch meinen, dass ein vom Verfassungsschutz bezahlter Straftäter zu schützen ist.

Zumindest könnte man auf die Idee kommen, wenn man einen Artikel aus der FTD liest, aus dem ich hier zitieren möchte:

Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker soll für eine Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz in den 80er-Jahren bezahlt worden sein. Das behauptet der ehemalige Verfassungsschutz-Beamte Winfried Ridder in einer ARD-Dokumentation über die Mörder des früheren Generalbundesanwalts Siegfried Buback.

und genau DIES könnte der Grund dafür sein, dass der Verfassungschutz sich so sehr sträubt, die Unterlagen bezüglich Frau Becker an die Bundesanwaltschaft auszuhändigen. Frau Becker soll 100.000 DM vom Verfassungsschutz gekommen haben. Genug Geld um Frau Becker zu schützen, denn eine so hoch bezahlte Agentin des Verfassungsschutz wäre sicher zur Zielscheibe ihrer „Kollegen“ der RAF geworden. Auch heute ist diese Information sicher als „sensibel“ zu bezeichnen. Wer weiss, ob Frau Becker nicht hier und dort durch Falschaussagen ihr Geld wert wurde. Oder war Sie am Ende gar auch als Agent Provocateur tätig? Trifft den Verfassungsschutz am Ende Einzeltaten eine Mitschuld?

Der Fall Becker bleibt interessant!