Wahlcomputer am Ende?

Anscheinend haben die Richter des Bundesverfassungsgericht mehr technischen Sachverstand, als unsere Politiker, mit all ihren Beratern und Lobbyisten. Die Netzpolitik zitiert bereits vorab die Futurezone wonach die Richter des Bundesverfassungsgerichts urteilen:

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat Zweifel an der Sicherheit der derzeit in Deutschland bei verschiedenen Wahlvorgängen benutzten Abstimmungscomputer geäußert.

Mehrere Richter kritisierten am Dienstag in der mündlichen Verhandlung des Gerichts in Karlsruhe, dass mit den derzeitigen Systemen weder die korrekte Speicherung der abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrolliert werden könne.

Das ZDF schreibt:

Auch das Bundesverfassungsgericht scheint den Wahlcomputern zu mißtrauen, die bei der Bundestagswahl 2005 eingesetzt wurden: Richter Rudolf Mellinghof verwies darauf, dass ähnliche Wahl-Rechner in den Niederlanden mittlerweile verboten worden sind.

Hausaufgabe: Vermögenssteuer wieder einführen

Die aufgrund eines Urteiles des Bundesverfassungsgerichts, welches das Verfahren zur Bewertung von Immobilien kritisierte,  ausgesetzte – nicht abgeschaffte! – Vermögenssteuer, sollte schnellstmöglich wieder eingeführt werden. Dem Sinne nach, ist die Vermögenssteuer genau DIE Steuer, die in der Lage ist den derzeit massiven Bankenrettungsetat zu finanzieren. Es ist nicht einsehbar, dass Steuern die von allen Einkommensschichten aufzubringen sind, herangezogen werden um die Probleme der besser situieren Staatsbürger zu finanzieren.

Wenn der Finanzminister nun einen Nachtragshaushalt erwägt (Quelle FAZ), dann steht zu erwarten, dass die Auswirkungen – wieder einmal – in Bereichen angesiedelt sind, die zuerst lobbyfreie Bevölkerungsteile trifft. Und die „Reichen“ lachen sich ins Fäustchen – wie immer.

Art.3 Grundgesetz und Schüler

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht im Artikel 3 festgeschrieben und auf alle Zeit (Grundrecht!):

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Nach einer Studie des Mainzer Institut für Soziologie (via SPON) ist aber eben diese Gleichheit für Schulkinder nicht gewährleistet, denn:

Bei gleich guter Schulnote (2,0) erhielten nur drei von vier Kindern aus der niedrigsten Einkommens- und Bildungsgruppe eine Empfehlung für die höchste Schulausbildung. Dagegen sollten von den Kindern mit wohlhabenden und gebildeten Eltern 97 Prozent aufs Gymnasium – so gut wie alle also.

Und wer klagt nun vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Kultusminister? NIEMAND, denn Kinder und Menschen mit niedrigem Einkommen haben einfach keine Lobby in unserem schönen Lande.

Aufmerksam wurde ich auf diese verdammte Scheisse diesen Sachverhalt durch Udo Vetter in seinem Lawblog, der auch ein Befreiphone haben will, basierend auf einer Aktion der Macnotes