Deutscher Schutz nur für die Deutsche Flagge

Die FTD schreibt, dass in naher Zukunft deutsche Soldaten der Marine direkt an Bord der handelsschiffe für Sicherheit vor Piratenangriffen sorgen sollen. Leider geht nicht aus den Bericht hervor, ob es „reguläre“ Marineschutzkräfte (MSK) oder gar Spezialisierten Einsatzkräfte der Marine (SEK M) sind. Wahrscheinlich aber „nur“ Marineschutzkräfte.

Wie auch immer – generell ist es ja die Aufgabe der Marine, dafür zu sorgen, dass Deutsche Interessen auf den Weltmeeren zu schützen – speziell die Handelsschifffahrt. Insofern spricht bei erster Betrachtung nichts gegen einen diesbezüglich Einsatz.

ABER: Gibt es eine deutsche Handelsmarine denn eigentlich noch? Wieviele deutsche Seeleute verdienen noch ihr Geld mit der internationalen Seeschifffahrt? Oder ist das Geschäft mit dem Seetransport nicht schon lange von deutschen Reedern über Länder abgedeckelt, welche es ermöglichen nach Ausflaggung unter Billigflagge zu fahren?

Ausflaggung ist der Wechsel in das Schiffsregister eines anderen Staates, zumeist in einen Staat mit sogenannter „Billigflagge“ mit dem Ziel, Kosten zu sparen. Gespart wird an Sicherheitsstandards an Bord, denn die deutschen Vorschriften sind relativ streng, und vor allem an den Löhnen und weiteren Sozialleistungen für die Besatzungsmitglieder (festgelegt in den nationalen Schiffsbesetzungsordnungen, die einen Standard für Zahl und Qualifikation der Besatzungsmitglieder setzen, sowie durch das Lohntarifsystem).  (Quelle Wikipedia)

Ich plädiere eindringlich dafür, diesen (in meinen Augen vor Somalia sinnvollen) Schutz ausschliesslich für Schiffe zu gewähren, die auch unter deutscher Flagge fahren. Die Patriot, die von den Medien als entführtes deutsches Schiff bezeichnet wurde, läuft unter maltesischer Flagge. Also: KEIN Schutz. Die vorher entführte MV Hansa Stavanger fährt unter deutscher Flagge: Schutz!

Sollen die Reeder doch mal lernen, dass man – wenn man die Vorteile eines deutschen Systems zurückgreifen möchte, auch nach dessen Regeln zu spielen hat. Ansonsten können sich die Reeder doch gern vertrauensvoll an die Marine in Panama, Malta, Liberia, Bahamas, Zypern oder ähnlichem wenden. Ach, die haben keine ernstzunehmenden Marinestreitkräfte? Schade, Pech gehabt. Aber geiz ist geil ….

Ausserdem können – glaube ich – deutsche Soldaten auf nicht deutsch beflaggten Schiffen gar nicht eingesetzt werden. Schliesslich ist der Boden des Schiffes Territorium des Heimatlandes…. har-har …

Das Urteil zu den Wahlcomputern ist – im wortlaut – veröffentlicht

BVerfG, 2 BvC 3/07 vom 3.3.2009 (Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch)

Art.3 Grundgesetz und Schüler

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht im Artikel 3 festgeschrieben und auf alle Zeit (Grundrecht!):

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Nach einer Studie des Mainzer Institut für Soziologie (via SPON) ist aber eben diese Gleichheit für Schulkinder nicht gewährleistet, denn:

Bei gleich guter Schulnote (2,0) erhielten nur drei von vier Kindern aus der niedrigsten Einkommens- und Bildungsgruppe eine Empfehlung für die höchste Schulausbildung. Dagegen sollten von den Kindern mit wohlhabenden und gebildeten Eltern 97 Prozent aufs Gymnasium – so gut wie alle also.

Und wer klagt nun vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Kultusminister? NIEMAND, denn Kinder und Menschen mit niedrigem Einkommen haben einfach keine Lobby in unserem schönen Lande.

Aufmerksam wurde ich auf diese verdammte Scheisse diesen Sachverhalt durch Udo Vetter in seinem Lawblog, der auch ein Befreiphone haben will, basierend auf einer Aktion der Macnotes