Das BKA kotzt mich an: Üble Nachrede in Richtung Hoster und RZs

Nach dem Lesen des folgenden Heise-Artikels muss ich erstmal meine Tastatur reinigen:

Das vom BKA angewendete Verfahren zum Löschen von Kinderpornos umfasst derzeit in der Regel noch verschiedene Stufen. Die Polizeibehörde kontaktiert nach Hinweisen der deutschen Internet-Beschwerdestelle zunächst meist kooperierende Strafverfolgungsstellen in den ausgemachten Ländern oder das zentrale Netzwerk Interpol. Laut einer Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags könnte das BKA auf dem kleinen Dienstweg auch betroffene Provider direkt über die brisanten Funde informieren. Den Wiesbadener Ermittlern ist dies aber oft zu heikel. Deutsche Zugangsanbieter würden sich ihrer Ansicht nach auch nicht glücklich zeigen, wenn das FBI plötzlich bei ihnen interveniere.

Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag beurkundet dem BKA ausserdem eine ausgesprochene Lernunwilligkeit, das heisst es wird weiter (absichtlich, vielleicht sogar auf Anweisung?) geschlampt. :

„Es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass die Zahlen im zweiten Halbjahr besser sein werden“, meint etwa der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU).

Ich habe selten eine deutsche Behörde – die von meinen Steuergeldern bezahlt wird – so bei so unverhohlenen Lügen erwischt. Ich arbeite in einem RZ und habe Kontakt zu SEHR vielen Menschen die in Rechenzentren arbeiten, in denen die Gefahr besteht, dass auf einem der Server illegale Inhalte gehostet werden.

Ich kenne aber KEINEN Menschen, der ein Problem damit hätte, wenn das FBI oder auch nur ein ausländischer Privatmensch anruft und bittet den Zugang zu gehostetem, kinderpornografischem Material zu unterbinden. Das würde – inklusive Prüfung – vielleicht 30 Minuten dauern, dann wäre der Server vom Netz und die Beweissicherung wäre möglich.

Ich werde richtig sauer, wenn ich diese verdammten Lügengeschichten höre, aus denen man indirekt  ableiten kann, dass deutsche Provider kinderpornografisches Material nur aus dem Zugriff nehmen, wenn das BKA anklingelt. Und diese ganzen dummen Argumente nur, weil BKA und Innenministerium feuchte Träume von einem Überwachungsstaat haben.

Kann man hier nicht den Tatbestand der Beleidigung oder wenigstens üble Nachrede geltend machen? Liest ein Anwalt mit?

Schlampt das BKA um Internetsperren zu ermöglichen?

Es gibt Meldungen, die mag man gar nicht glauben. Der Welt entnimmt man:

Eine interne BKA-Studie zeigt: 40 Prozent der Seiten sind nach einer Woche noch abrufbar. Die Behörde fordert Internetsperren.

[..]

Alarmierende Zahlen enthält eine interne BKA-Studie für das erste Halbjahr 2010, die WELT ONLINE vorliegt. „Kinderpornografische Webseiten bleiben trotz aller Löschungsbemühungen eine zu lange Zeit abrufbar“, heißt es in dem Resümee des BKA. 40 Prozent solcher Internetseiten können demnach nach einer Woche noch per Mausklick auf den Computer geladen werden.(Hervorhebung von mir)

Wer kennt ihn nicht, den berühmten Satz im Arbeitszeugnis: „Er bemühte sich stets den Anforderungen gerecht zu werden“. Anstelle neue Gesetze zu verabschieden, durch welche die Rechte der Bundesbürger massiv eingeschränkt werden können, sollen die Herren vom BKA sich von Fachkundigen beraten lassen, zuhören & verstehen und das gelernte umsetzen. Vielleicht sollte das BKA sich mal vom Bankengewerbe beraten lassen – Banken sind SEHR viel kurzfristiger erfolgreich Phishingseiten vom Netz zu nehmen.

Nebeneffekt dieser amateurhaften Arbeit ist  natürlich auch, dass man den Verdacht bekommen könnte, dass das BKA auch in anderen Bereichen deutlich stümperhaft arbeitet, man dort aber nicht das Fachwissen hat, dieses zu erkennen.

Neues zu Freiheit statt Angst und dem „Radfahrer“

Der TAZ entnehme ich gerade – freudestrahlend – folgende Zeilen:

Zwei Polizisten schlagen einen Demonstranten. Damit nicht genug: Auch ein Verfahren wegen Widerstands hängen sie ihm an. Doch die Polizei scheitert damit grandios. Das Verfahren gegen den damals 37-Jährigen wird nach neun Monaten eingestellt und die Staatsanwaltschaft gibt sogar zu: Der Mann hätte sich gegen die Polizeigewalt wehren dürfen.

Yippie-Ya-Yeah Schweinebacke! Es gibt eine Restgerechtigkeit in diesem Lande! Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Ein Staatsanwalt, der erklärt ein Bürger darf sich gegen Polizeigewalt wehren. Der Satz

Daraus folgert die Staatsanwaltschaft schließlich Bemerkenswertes: „Er [der Radfahrer,d. Red.] hätte sich insoweit dieser Maßnahme im Weiteren auch (straflos) widersetzen dürfen.“

ist erlaubt aber nicht nur, dass sich der „Radfahrer“ wehrt, er erlaubt es auch umstehenden Passanten einzugreifen und Nothilfe zu leisten. Man MUSS schliesslich auch fremden Menschen helfen, wenn sie in Not geraten. Der Staatsanwalt stellt mit dieser Aussage die angesprochenen Polizisten auf die gleiche Stufe mit den gewalttätigen Randalierern vor denen und die Polizei eigentlich schützen soll. Diese Polizisten sind nicht besser, als die Schläger die in S-Bahnen harmlose Mitfahrer verprügeln. All dies kann man aus diesem knappen Satz des Staatsanwalts herausinterpretieren. WUNDERBAR!

Das Verfahren gegen die Polizisten läuft noch, aber ich schätze mal, mit der Einstellung DIESES Verfahrens könnte das Verfahren gegen die Schlägerpolizisten sich ins positive wandeln. Denn jetzt sind sie zu einem schweren Ballast für ihre Einheit geworden.

Eine Frage aber bleibt: Wer schützt uns nun vor den Schlägern im Polizeidienst? Doch die Bundeswehr im Innern? (Das war ein WITZ!)